Insgesamt musst du dir im Klaren sein, dass jeder Dargestellte
klagen könnte - unabhängig davon, ob du später Recht bekommst.
Also besser, immer vorher eine Berechtigung sichern.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
danke dir, und natürlich auch Danke an die anderen Antworten.
Hier möchte ich aber nochmal genauer nachhaken.
Angenommen, es geht mir gar nicht um die Personen, die an der einen oder anderen Veranstaltung teilnehmen, sondern schlicht nur um die Veranstaltung. Also ich mache mal ein Beispiel; es könnte ja irgenwo ein Autorennen sein, in welcher Form auch immer, oder ein Traktorrace, oder was weis ich. Was wäre mit solchen Aufnahmen, wo man praktisch die Leute,a lso die die Gesichter nicht erkennen kann.
Klar, wurde ja teilweise schon angedeutet, das man die Erlaubnis des Veranstalters haben muss, aber muss man das wirklich (immer)?
Vielleicht noch dies als Beispiel, um noch etwas deutlicher klarzumachen, was ich (vielleicht) vorhabe; es könnte doch eine Veranstaltung sein, die ich in Teilen auf Video bannen möchte, um so so auf einer Homepage einzubinden. Dort könnten sich interessierte diese Teile der Veranstaltung ansehen…
…also ähnlich z.B. wie das der Charakter einer Nachrichtenagentur ist,also eine Redaktion, die bringen ja auch Nachrichten, die schicken Ihre REdakteure da hin, und dann wird das als Nachricht gezeigt. Welchen „Status“ müsste ich denn haben, damit ich sowas machen darf?
Grüße
Jürgen