Darf ich eigene Aufnahmen veröffendlichen?

Hallo, angenommen man würde auf eine Sportveranstaltung eigene Aufnahmen machen, oder auch auf irgend einer anderen öffendlichen Veranstaltung, unter welchen Umständen dürfen solche Aufnahmen dann z.B. auf einer eigenen Homepage als Bilder oder Videos veröffendlicht werden?

Danke

Jürgen

Hallo Jürgen,

wenn die Aufnahmen wirklich allgemein Leute zeigen, die eben an der Veranstaltung teilgenommen haben, dürfte es kein Problem geben.

Zeigst du dagegen immer nur Franz aus dem zweiten Stockwerk oder Elisabeth aus der 6ten Klasse, dann könnten die sich schon zur Schau gestellt fühlen.

Insgesamt musst du dir im Klaren sein, dass jeder Dargestellte klagen könnte - unabhängig davon, ob du später Recht bekommst. Also besser, immer vorher eine Berechtigung sichern.

Gruß!

Horst

Hallo Jürgen,

je nachdem, wie eine Person abgebildet ist, kann es zu Konflikten mit dem Recht am eigenen Bild kommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Idealerweise solltest Du von allen abgebildeten Personen eine Erlaubnis haben, die Bilder veröffentlichen zu dürfen.

Dazu wird noch unterschieden, ob eine Aufnahme kommerziell verwertet wird oder nicht.

Gandalf

Dazu wird noch unterschieden, ob eine Aufnahme kommerziell
verwertet wird oder nicht.

Hallo Gandalf,
beim Urheberrecht geht es um Veröffentlichung. Du meinst wahrscheinlich, wie hoch die Summe für das Nutzungsrecht ist. Das kann im Vertrag gestaffelt werden.
Ich wollte das klarstellen, da viele davon ausgehen, dass das Urheberrecht zu vernachlässigen wäre, wenn sie mit der Veröffentlichung keine finanziellen Vorteile haben.
Grüße
Ulf

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Hallo,

Das Thema ist da schon etwas komplexer. Bestimmte Orte, Veranstalter, darunter auch Stadien beanspruchen das Urheberrecht wenn dort Bilder gemacht und veröffentlicht werden. Von daher ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten. Aus diesem Grunde sollte immer erst beim Veranstalter nachgefragt werden wie das gehandhabt wird. Unter Umständen ist dann eine Pauschale fällig.

Stichwort zum googeln wäre da DFL und Urheberrecht.

Gruß

hartmut

Insgesamt musst du dir im Klaren sein, dass jeder Dargestellte
klagen könnte - unabhängig davon, ob du später Recht bekommst.
Also besser, immer vorher eine Berechtigung sichern.

Gruß!
Horst

Hallo Horst,

danke dir, und natürlich auch Danke an die anderen Antworten.

Hier möchte ich aber nochmal genauer nachhaken.

Angenommen, es geht mir gar nicht um die Personen, die an der einen oder anderen Veranstaltung teilnehmen, sondern schlicht nur um die Veranstaltung. Also ich mache mal ein Beispiel; es könnte ja irgenwo ein Autorennen sein, in welcher Form auch immer, oder ein Traktorrace, oder was weis ich. Was wäre mit solchen Aufnahmen, wo man praktisch die Leute,a lso die die Gesichter nicht erkennen kann.

Klar, wurde ja teilweise schon angedeutet, das man die Erlaubnis des Veranstalters haben muss, aber muss man das wirklich (immer)?

Vielleicht noch dies als Beispiel, um noch etwas deutlicher klarzumachen, was ich (vielleicht) vorhabe; es könnte doch eine Veranstaltung sein, die ich in Teilen auf Video bannen möchte, um so so auf einer Homepage einzubinden. Dort könnten sich interessierte diese Teile der Veranstaltung ansehen…

…also ähnlich z.B. wie das der Charakter einer Nachrichtenagentur ist,also eine Redaktion, die bringen ja auch Nachrichten, die schicken Ihre REdakteure da hin, und dann wird das als Nachricht gezeigt. Welchen „Status“ müsste ich denn haben, damit ich sowas machen darf?

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

im Prinzip klingt das, was du da schilderst schon nach dem, was im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist.

Du musst dir nur im Klaren sein, dass manchmal auch dann Probleme auftauchen und sei es eben nur, dass jemand GLAUBT, dies oder das sei nicht gestattet.

Wenn etwa jemand wünscht, dass ein Bild, auf dem er auftaucht weg muss, und sei es nur ein Schatten am Horizont, dann nimmt man es lieber raus, als eine Eskalation der Sache abzuwarten…

Gruß!

Horst

Hallo,

Das Thema ist da schon etwas komplexer.

Stimmt

Veranstalter, darunter auch Stadien beanspruchen das
Urheberrecht wenn dort Bilder gemacht und veröffentlicht
werden.

Nee, das kann man nicht beanspruchen. Der Urheber bleibt der Urheber.

Gruß
Richard

Nee, das kann man nicht beanspruchen. Der Urheber bleibt der
Urheber.

Hallo,

so ist es, und der Urheber ist eben der Veranstalter der die Rechte an der Verwertung der Veranstaltung hat, nicht derjenige der die Veranstaltung fotografiert.

Lange Zeit, und vor allem für Private wurde das alles nicht so eng gesehen. Inzwischen wurde da eben eine neue Geldquelle entdeckt. Wer veröffentlichen will, muss eben zahlen.

Gefällt mir auch nicht, ist aber so.

MfG.

hartmut

Nee, das kann man nicht beanspruchen. Der Urheber bleibt der
Urheber.

so ist es, und der Urheber ist eben der Veranstalter der die
Rechte an der Verwertung der Veranstaltung hat, nicht
derjenige der die Veranstaltung fotografiert.

Hallo Hartmut,
der Veranstalter kann mit seinem Hausrecht Aufnahmen verbieten und einzelnen erlauben. Das hat aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
Grüße
Ulf

der Veranstalter kann mit seinem Hausrecht Aufnahmen verbieten
und einzelnen erlauben. Das hat aber nichts mit dem
Urheberrecht zu tun.

Hallo,

das sieht die DfL eben ganz anderes
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80234

die berufen sich auf das Urheberrecht, und die Abmahner sind da recht fleißig unterwegs.

Was es etwas kosten kann

http://www.supernature-forum.de/www-news-und-geruech…

Übrigens, nicht nur Bilder oder Filme vom Spiel, auch von allen im Stadion gemachten Bildern. Es ist imho Unsinn das Urheberrecht soweit zu fassen, dennoch ist es eben so.

Gruß

hartmut

Hallo,

die berufen sich auf das Urheberrecht, und die Abmahner sind
da recht fleißig unterwegs.

Das hast Du falsch verstanden. Die Urheberrechte beziehen sich auf Kopien aus dem TV, die man natürlich nicht verbreiten darf. Die eigenen Aufnahmen von den Spielen verstoßen gegen das Markenrecht und die Verwertungsrechte.

Urheberrechte hat immer der, der die Aufnahme gemacht hat. Verwertungsrechte sind davon völlig unabhängig.

Übrigens, nicht nur Bilder oder Filme vom Spiel, auch von
allen im Stadion gemachten Bildern. Es ist imho Unsinn das
Urheberrecht soweit zu fassen, dennoch ist es eben so.

Da hätte ich gern mal eine Quelle für. Ich war auch schon mal in einem Stadion und hab dort ein paar Kumpels fotografiert.

Gruß
loderunner

Urheberrechte hat immer der, der die Aufnahme gemacht hat.
Verwertungsrechte sind davon völlig unabhängig.

Hollo,

irgendwie führt das zu nichts.

Das Verwertungsrecht hat immer noch der Urheber, und ohne Urheber kein Verwertungsrecht. Und wenn jemand ein Bild oder Tonaufnahmen von etwas macht wo andere das Urheberrecht besitzen, hat er immer noch keine Urheberrechte daran.

Wie dies juristisch gelöst wurde weil die DFL ja keine natürliche Person ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Scheinbar funktioniert es, sonst gäbe es schon lange Probleme mit den Abmahnungen.

Das mit den Aufnahmen vom drum herum habe ich von einem Anwalt der uns in einem anderen Forum auf diesen Unsinn aufmerksam gemacht hatte. Er hatte es auch mit einem Link belegt den ich jetzt leider nicht mehr habe.

Ohne es jetzt weiter ausweiten zu wollen, kürzlich war ich in einem Museum, fotografieren fürs private Album erlaubt, aber ausdrückliches Verbot die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Das greift wie eine Seuche um sich.

Also, deine Kumpel könntest Du da gerne knipsen, nur nicht ins Internet stellen.

Gruß

hartmut

Hallo,

Das Verwertungsrecht hat immer noch der Urheber,

Nein.
Wenn Du Photos von Deiner Hochzeit machen lässt, hast Du die Verwertungsrechte an den Photos, das Urheberrecht aber der Fotograf.

Das mit den Aufnahmen vom drum herum habe ich von einem Anwalt
der uns in einem anderen Forum auf diesen Unsinn aufmerksam
gemacht hatte. Er hatte es auch mit einem Link belegt den ich
jetzt leider nicht mehr habe.

Schade.
Ist nach meinen Informationen nämlich falsch und ich möchte kein Risiko eingehen.

Gruß
loderunner

Wenn Du Photos von Deiner Hochzeit machen lässt, hast Du die
Verwertungsrechte an den Photos, das Urheberrecht aber der
Fotograf.

Hallo,

das ist fast richtig. Es gilt für alle Auftragsarbeiten von Fotographen, egal ob Passbild oder sonstige Aufnahmen. Die Nutzungsrechte müssen extra gekauft werden. Wer also Passbilder, Hochzeitsbilder selber vervielfacht verstößt gegen das Urheberrecht. Es wurden sogar schon Passbilder abgemahnt die der Abgebildete auf seine Homepage veröffentlicht hat.

Ist nach meinen Informationen nämlich falsch und ich möchte
kein Risiko eingehen.

Nach dem gesunden Menschenverstand ist es auch falsch

Wie gesagt, mir gefällt diese Praxis überhaupt nicht, zumal wir immer wieder die ganzen Bilder auf solche Dinge abklopfen müssen, den Usern dann erklären warum diese Bilder gelöscht werden.

Falls Du Fußballfan bist, achte mal darauf was auf der Karte steht.

Schau mal in dem Link, das sollte ein Anhaltspunkt sein

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechts…

Gruß

hartmut

Schau mal in dem Link, das sollte ein Anhaltspunkt sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechts…

Hallo Hartmut,
du machst dich lächerlich, wenn du offene Fragen von Dritten, als Begründung für deine Rechtsauffassung darlegst.
Grüße
Ulf

Hallo,
schau doch einfach mal ins Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965…
Paragraph 2 sagt, woran man ein Urheberrecht haben kann. Fussballspiele sind nicht dabei.
In Paragrahp 7 steht, wer das Urheberrecht hat: der Schöpfer des Werkes.
Und Abschnitt 4 regelt, wer was mit dem Werk machen darf. Insbesondere der Unterabschnitt 3 dieses Kapitels hat die Überschrift: „Verwertungsrechte“. Was offensichtlich nicht das gleiche wie das Urheberecht ist.
Gruß
loderunner