Hallo,
mein Wohnort plant unsere Anliegerstraße sehr aufwendig,
mit neuen Bürgersteigen etc,zu erneuern. An den Kosten werden die Anlieger beteiligt. Dies richtet sich in unserem Wohnort nach der Grundstückgröße. Wir planen nun,
ein zur Straße anliegendes Grundstück von ca. 1m x 35m an unseren Sohn zu verkaufen oder zu verschenken. Seine zu erwartenden Kosten sind dann später eher gering. Die Kosten würden sowieso dann wir übernehmen.
Ist so eine Maßnahme rechtlich einwandfrei? Hat jemand
ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank!
M.f.G. Hattstein
ja, man kann ein Grundstück dieser Grösse veräussern,
insofern es im Grundbuch (Kataster) angeführt ist. Oft
werden so kleine Flächen im Grundbuch „gelöscht“.
ja, man kann ein Grundstück dieser Grösse veräussern,
insofern es im Grundbuch (Kataster) angeführt ist. Oft
werden so kleine Flächen im Grundbuch „gelöscht“.
Danke für die Info!
Der kleine Grundstücksstreifen ist natürlich ein Teil unseres Gesamtgrundstückes und daher auch im Grundbuch eingetragen.Die Frage ist, ob man ein Teil seines Grundstückes praktisch „abschneiden“ kann und ,wem auch immer. verkaufen kann.
Wäre für eine Klärung dankbar!
Vielen Dank
M.f.g.
Hattstein
Dafür ist eine Parzellenteilung anzusuchen. Es müssen zwei Parzellen daraus gemacht werden.
Hallo,
es kann im Prinzip alles schuldrechtlich geregelt werden. Bei Inanspruchnahme durch die Gemeinde wird der Sohn an Sie herantreten, da Sie Kostenübernahme zugesagt haben.
Die Schenkung oder Verkauf der Teilfläche bedürfen der notariellen Beurkundung. Ich empfehle daher, den Notar über den Sachverhalt / Anlass der Schenkung/des Verkaufs zu informieren und zu den eventuellen Konsequenzen befragen.
M.f.G.
Langzeitmieter