hallo,
ich habe den rollerführerschein (25 km/h).ich bin 15 jahre. darf ich ein auto namens „petra“ fahren? dieses auto hat eine automatische gangschaltung und fährt nur 25 km/h. dieses auto ist verkehrssicher und zugelassen. ich weis nich genau aber ich glaube das leute die früher als 1967 geboren sind, dürfen das auto sogar ohne führerschein fahren.
Hallo,
also unserer Meinung nach brauchst du dafür wenigstens einen Klasse M Führerschein (Roller 45 km/h) - ab Besten mal auf der Führerscheinstelle nachfragen.
Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de
Hallo,
ich kenne zwar das „Petra“ Auto nicht, aber das sagt die Fahrerlaubnisverordnung:
Klasse S:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung, - motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Also, Mofas sind einspurig. Es fährt schneller als 6 km/h. Es könnte maximal unter Punkt 2 fallen und als motorisierter Krankenfahrstuhl durchgehen. Dann wäre es Fahrerlaubnisfrei (Vmax 15km/h!)
Da du was von 25km/h geschrieben hast, gehe ich aber davon aus, dass du mind. die FE Klasse „S“ benötigst.
Das Mindestalter dafür liegt bei 16 Jahren.
Sollte es dort auch über einem der angegebenen Grenzwerte liegen, dann bräuchtest du sogar den Pkw-Schein.
Es gibt für den Mofa-Schein eine Altersgrenze, das stimmt. Also Personen vor einem best. Geburtsdatum dürfen Mofas auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Es gibt noch zahlreiche weitere solcher Ausnahmen. Auch im Bereich der FE-Klasse A u S.
Die kann ich dir aber nicht alle nennen. Die spielen für dich auch keine Rolle, dafür bist du zu jung.
Also, da ich die genauen Daten des Fahrzeuges nicht kenne, kann ich dir keine 100% Antwort geben. Aber nach dem was du geschrieben hast, dürfte das Gefährt in die „S“ fallen. Damit lautet meine Antwort: Nein, du darfst das Ding noch nicht fahren.
Hallo!
Dazu kann ich dir leider keine Auskunft geben tut mir leid.
Gruß aus Essen
Kann nicht weiter helfen
Gruß Momo10
Hallo,
bin zwar kein Verkehrsrechtexperte, aber so viel ich weiß, darf man mit dem Mopped/Rollerschein auch „Krankenfahrstuhl“ (lt. Gesetz ein Fahrzeug mit nicht mehr als 25 Km/h Spitze und max 300 Kg Leergewicht) fahren.
Wenn das Fahrzeug (dieses Petra kenne ich nicht) jedoch Platz für mehr als eine Person hat - wird eine Sonergenehmigung benötigt. Die genauen Bedingungen dafür sind in jedem Bundesland aber unterschiedlich.
Mehr kann cih dazu leider nicht sagen. Am besten erkundigst du dich persönlich bei der Polizei in deiner Nähe.
MfG + schönes Wochenende
Volker
hallo,
da empfehle ich dir, diese frage im straßenverkehrsamt vorzutragen.
die behörde wird dir sicherlich dazu eine kostenlose und kompetente auskunft geben.
mfg
mpu24
Sorry,
da kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, ohne nähere Angaben zu der Kiste zu haben.
Grüße
Knipser
Das kann Dir der Händler beantworten.
Hallo Topmarvin,
War lange nicht mehr auf der Seite. Deshalb kommt meine Antwort erst jetzt. Hoffe sie hilft dir dennoch.
Leider kenne ich ein Fahrzeug Namens „Petra“ nicht. Sollte das Ding jedoch Mehrspurig (drei oder vier Räder) sein und/oder mehr als einen Sitz haben, darfst du das Teil nicht mit einer Mofaprüfbescheinigung fahren! In diesem Fall brauchst du mindestens Klasse M.
Eine Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, damit man ein Mofa (Einsitziges und Einspuriges Kleinkraftrad bis 25km/h) fahren darf. Menschen die vor dem 1.4.65 geborgen wurden, brauchen keine solche Prüfbescheinigung für ein Mofa (Bestandschutz).
LG,…
Hallo
Tut mir leid,da kann ich Dir nicht weiterhelfen,da wir andere Verkehrsordnungen haben in der Schweiz.
Wende Dich an das Strassenverkehrsamt,oder wie es bei euch heisst.Die geben dir Auskunft.
Lieber Gruss
Franziska
Hallo, da ich mich eher im kriminalpolizeilichen sowie gesellschaftspolitischen Spektrum auskenne, kann ich Dir leider darauf keine adäquate Antwort geben.
Tut mir Leid.
Grüße
Daniel
Hallo!
Tut mir leid, dass ich so spät antworte. Aber wie ich sehe, haben Sie ohnehin bereits einige Antworten auf Ihre Frage erhalten.
MfG