Darf ich eine Bilanz ohne Steuerberater erstellen?

Man hat mit einem Unternehmen (Einzelunternehmer) Anfang 2008 einen Insolvenzantrag gestellt. Nun fordert das Finanzamt eine Bilanz, eine gesonderte Gewinnfeststellung, etc. Sollte keien Bilanz eingehen, droht eine Geldstrafe in Höhe von 25.000,- €.

Da der Inhaber keine finanziellen Mittel für den Steuerberater hat und auch weiß, dass ihm kein Steuerberater ohne Vorschuss die Bilanz erstellt, stehe er vor dem Problem, ob er diese selbt erstellen darf.

Beim Finanzamt wollte er erreichen, dass er lediglich eine EÜR macht, was für ihn kein Problem ist. Das Finanzamt verwies jedoch darauf, dass er die vergangenen Jahre Bilanzpflichtig war und im Jahr 2007 geschätzt wurde. In 2007 hätte er einen Antrag stellen müssen, dass er in 2008 nur eine EÜR mache. Da wusste eraber noch nicht, dass er Insolvenz beantragen muss. Seine Einnahmen in dem einen Monat betrugen ca. 40.000,- €, ein Gewinn ist nicht zu erwarten, lediglich ein Verlust von ca. 10.000,- €.

Was soll er tun, da die Zeit drängt? Sein Insolvenzverwalter kann ihm da nicht helfen und verwies darauf, dass er der Steuerpflichtige ist und sich selbst mit dem Finanzamt auseinandersetzen muss. Er könnte versuchen, eine Bilanz selbst zu erstellen, muss sie aber nicht von einem Steuerberater unterschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Hallo,

ein Steuerberater ist nicht Pflicht für eine Bilanz.
Und ein Steuerberater wäre im Insolvenzfall auch ziemlich naiv, wenn er es trotzdem tun würde, bekommt er doch kein Geld dafür.

Andererseits, weiß das Finanzamt von der Insolvenz?
Dann wird das Finanzamt nämlich in der Regel ganz schnell zahm, weil die dann auch ganz genau wissen, dass sie die festgestzten Steuern nicht erhalten können.

Da der in der Insolvenz befindliche die Steuerschulden gar nicht bezahlen darf, das wäre Gläubigerbegünstigung, wäre auch eine Schätzung des Finanzamts nicht sehr tragisch.

Es gibt übrigens durchaus Insolvenzverwalter, die sich um so etwas kümmern.

Gruß
Lawrence