Darf ich eine Kellergeschosswohnung durchs Fenster betreten?

Hi,ihr lieben,hätte da mal eine Frage… Wir wohnen in einer Kellergeschosswohnung in einem grossen Wohnblock der von einer Parkanlage umgeben ist. Der Vermieter hat uns vor dem Fenster erlaubt Tiefbordsteine zu setzen und einen Sitzplatz zu pflastern ,für dessen Frequentierung wir auch das Fenster nutzen dürfen. Auch sind wir des öfteren mal Abends,weil der Weg kürzer ist über die Parkanlage durch eben dieses Fenster nach Hause gekommen,das uns die Kinder stets freudig öffnen und selbst als Ein und Ausstieg in die Anlage verwenden. Heute kam,das erste mal, nach zwei Jahren der Hausmeister und zwei der Anwohner die selbst diese Art des Einstieges benutzten auf mich zu und erklärten mir,wir und die Kinder künftig den regulären Hauseingang zu nutzen hätten… Was meinen die Füchse und weisen ? Danke euch im vorraus für eure Antworten

Hallo!

wenn es stimmt, dann beschweren sich ja gerade die richtigen.

Wird ein Grund angeführt ?

Es gibt nämlich keinen Rechtsgrund seine Wohnung nicht auch über das Fenster zu verlassen oder zu betreten solange andere dadurch nicht belästigt oder gestört werden.
Und wie sollten sie das ?

ich könnte mir allenfalls denken, es gibt (natürlich !) keinen gepflasterten Gehweg von den Parkwegen aus zu dem Fenster/ behelfsmäßige Terrasse.
Es würde eine Art Trampelpfad entstehen wenn man so regelmäßig die Whg. betreten wollte.
Das muss nicht geduldet werden.

MfG
duck313

Hi Duck 313 :slight_smile: danke für die schnelle Antwort… also ein Trampelpfad kann nicht entstehen ,da wir echt ca.5 mal am Tag den Rasen benutzen um eben jenen Weg zu beschreiten… Meine Frau hat mir gerade auch mitgeteilt,das der Vermieter uns sogar angeboten hätte eine Treppe zu bauen um das Fenster als festen Ausgang zu nutzen. Zudem hat er den Ausbau der Fläche mit Pflaster halb halb getragen und wir dürfen es quasi als Terrasse benutzen…

Also quasi schon beantwortet… danke Duck …wollte sicher sein wegen der Rechtsgrundlage… hab grad den ganzen Trupp auch nochmal ins Gebet genommen… Deutschland,deine Ängste… Angeblich wegen Einbruchsangst usw… hat sich geklärt… Merci :slight_smile:

Hallo,
da Du so explizit zwischen Vermieter und Hausmeister unterscheidest: Ist das eine Wohnungseigentumsanlage?
Dann könnte es sein, dass der Vermieter gar keine bauliche Veränderung ohne Beschluss herbeiführen durfte.

Gruß vom
Schnabel

Danke Schnabel… :slight_smile: ist ne Eigentümergemeinschaft und die baulichen Massnahmen wurden auf gesammtbeschluss genehmigt. Deswegen dürfen auf diesen ausgebauten Flächen auch weder Blumen noch der Wäscheständer noch die Atome von sontwas sein :frowning: