Hallo miteinander,
darf ich unentgeldlich und für 5 Tage meinem besten Freund im Imbiss aushelfen, (Familienangelegenheit) nur für ca. 4 Std. am tag?
Vielen dank für schnelle Antworten es eilt nämlich.
Gruss Uwe
Hallo miteinander,
darf ich unentgeldlich und für 5 Tage meinem besten Freund im Imbiss aushelfen, (Familienangelegenheit) nur für ca. 4 Std. am tag?
Vielen dank für schnelle Antworten es eilt nämlich.
Gruss Uwe
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Helfen ist für mich hier anfassen, dort anfasen. 5 Tage, 4 Stunden, 20 Stunden die Woche, 1 Monat, 800,00 Euro. Mach das mit Dir selbst aus. Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.
Helfen ist für mich hier anfassen, dort anfasen. 5 Tage, 4
Stunden, 20 Stunden die Woche, 1 Monat, 800,00 Euro. Mach das
mit Dir selbst aus. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.Habe im Sress vergessen zu schreiben, OB ER MICH ANMELDEN MUSS UND ES SIND AUCH NUR 3STd./Tg. Danke
hallo
ja
erstmal
aber recht beachten hygiene etc
gruss
Hallo zurück,
klar darfst Du unentgeldlich aus reiner Freundschaft, Hilfsbereitschaft einem Freund, Familienangehörigen aushelfen, aber ich glaube, da das im Lebensmittelbereich ( Imbiss ) ist, darfst Du es natürlich nicht ohne Gesundheitszeugnis vom Arzt. Wenn Kontrollen kommen, und Du kannst kein Gesundheitszeugnis vorweisen, bist Du und der Chef vom Imbiss ganz schön am A…
Gruß
Schnucki
Hallo,
ich kann Dir dummerweise überhaupt keine Rechtsgrundlagen dazu anführen, bin aber eigentlich ziemlich sicher, dass das kaum einem Steuerprüfer, Arbeitsamtsprüfer o.ä. plausibel zu erklären sein wird.
Das ist ja n richtiger Halbtagsjob.
Wenns ne Familienangelegenheit ist, kommts auch ein wenig darauf an, wie weit der Familienbegriff gedehnt wird.
Hallo Mickimacki,
jain, so einfach ist das nicht zu beantworten.
Das Thema „Nachbarschaftshilfe“ ist sooo einfach
nicht mit Ja oder Nein zu beantworten, da diesbezüglich
die Gerichte unterschiedlich entschieden haben.
Wenn Du Deinem Freund 20 Stunden (und das einmalig) hilfst, dann kann er Dich auch bei der Minijob-Zentrale dafür anmelden. Wenn er Dir „offiziell“ einen Stundenlohn in Höhe von 4 € bezahlt, dann beträgt Dein Entgelt für diese 20 Stunden 80 €. Dein Freund müsste dann noch zusätzlich 25 % an die Minijob-Zentrale bezahlen, also 20 €.
4 € Stundenlohn sind nicht unbedingt üblich, werden aber bei mir im Ort in einem Kiosk bezahlt.
Denn… Wenn und hätt und aber… Ausgerechnet dann
kommt eine Kontrolle. Oder Du hast einen Arbeitsunfall? Die Versorgung bei Arbeitsunfällen ist schon besser, als wenn Du einen „privaten“ Unfall hast.
Gut, die Anmeldung mit allem drum und dran ist für einen kleinen Betrieb lästig, aber für beide Seiten auf jeden Fall sicherer…
Im Übrigen:
man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen…
Trotzdem tendiere ich persönlich doch zu ganz offiziellen Anmeldung dieses kurzfristigen Arbeitsverhältnis’. Auch wegen einem evtl. Arbeitsunfall… Es gibt zu viele Möglichkeiten sich in einem Imbiss zu verletzen…
LG… Hoelti.
darf ich unentgeldlich und für 5 Tage meinem besten Freund im
Imbiss aushelfen, (Familienangelegenheit) nur für ca. 4 Std.
Das kommt auf deinen Status an. Falls du arbeitest, müsstest du deinen Arbeitgeber fragen. Hartz IV und ALG I muss das Jobcenter gefragt werden.
Ich nehme an, dir geht es um ‚Schwarzarbeit‘. Familienangelegenheit betrifft wirklich nur die Familie. Bei einem Freund müsstest du theoretisch ordnungsgemäß angemeldet werden, da Unfallversicherung zu zahlen ist.
Prinzipell in deinem Fall - wer viel fragt, geht irre.