Darf ich einem Gericht selbst Haftvollzug anbieten

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Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich seit 1,5 Jahren in Privatinsolvenz - bin also total Pleite,

bin aber wegen einer zusätzlichen Geldforderung (Achtung - keine Straftat) zur Zahlung von rund 600 Euro verdonnert worden. Da ich nur derzeit H-IV beziehe und dass das Existenzminimum sichern soll - weiss ich nicht was ich tun soll. eine Ratenzahlungsvereinbarung darf ich eigentlich gar nicht mehr eingehen.

Kann ich das Gericht anrufen und zur Abgeltung meiner Schuld dafür freiwillig mich in Haft begeben. So 1-2 Wochen.
Habt ihr einen Rat für mich…

Vielen Dank

Leider sind Ihre Angaben sehr unpräzise.

Haft für eine Geldforderung gibt es nicht.
Nur bei der Geldstrafe die ersatzweise Haft oder die Erzwingungshaft bei Bußgeldern.

Es ist zu prüfen, was für eine neue Forderung das ist. Bitte suchen Sie die Schuldnerberatung auf, die Sie in die InsO gebracht hat.

Einfach mal mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Der weiß, was da zu tun ist.

sorry keine ahnung freag einen anwalt

Wenn Ihre Frage nicht recht verzweifelt klingen würde, tät man glauben, es wäre ein Karnevalsscherz.
Ernsthaft : So etwas geht natürlich nicht. Haft ist ein sehr schwerwiegender Eingriff in das Freiheitsrecht. Nur ein Gerichtsurteil (oder ein richterlicher Beschluss9 können eine Haft anordnen - und dafür muss es eine Begründung geben.
Sie sagen, Sie befinden sich in Privatinsolvenz - haben Sie diese € 600,-- verursacht, als Sie schon in Insolvenz waren ? Oder sind das „alte“ Schulden, die bisher nicht in die Gläubigerliste aufgenommen wurde ? Oder hat sich der Gläubiger verspätet gemeldet ?
Haben Sie einen Insolvenzverwalter ? DAnn wär der die richtige Anlaufstelle. Ist die Forderung auch wirklich berechtigt ? Oder ist sie vielleicht verjährt (von wann ist die Forderung ?).
Auf jeden Fall : Das alles sind zivilrechtliche Sachen, also nicht strafbar- es sei denn, es wäre Betrug im Spiel. Aber auch da wäre immer die Frage : Würde so ein Vorfall angezeigt werden. Allenfalls könnte es passieren, dass dass die Privatinsolvenz wegen mangelnden „Wohlverhaltens“ aufgehoben würde, und dann alle Gläubiger wieder über Sie „herfallen“ könnten - da Sie derzeit aber absolut zahlungsunfähig sind, wäre nur für die Zukunft zu befürchten, dass Sie tilgen müssten, wenn Sie wieder über ausreichendes Einkommen verfügen. Es wäre die Frage, wie wahrscheinlich das wäre. Und sollte das der FAll werden, könnte man noch immer mit den Gläubigern einen Tilgungsplan oder Vergleiche schließen.
Sie sollten auf jeden Fall den Gläubiger informieren, dass Sie Hartz IV beziehen und er keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten sollte, dann spart er Kosten. Also : Ganz ruhig bleiben. Übrigens :
Mit einer HAft könnten Sie eine Schuld nicht „absitzen“.
Beste Grüße Peter Brückner

Antwort: Dies ist ein juristisches Problem und dazu kann ich keine Auskunft geben. Beim Gericht gibt es eine Stelle, bei der kostenlos Fragen dieser Art beantwortet werden. Bitte dort anfragen.

Hallo,

ausschlaggebend ist eigentlich in welcher Phase der Insolvenz Sie sich befinden. Haben Sie bereits den Schlußtermin mit den Eintritt in die Restschuldbefreiung vollzogen und die sogenannte Wohlverhaltensphase läuft, dann können Sie die Forderung nicht mehr nachmelden. Mit dem Gläubiger für die von Ihnen hier genannten 600 € können Sie sich auf eine Ratenzahlung einigen. Viele Leute denken, wenn Sie in einer Insolvenz sind, dann dürfen Sie keine weiteren Schulden mehr machen. Dies ist jedoch falsch.
Sie dürfen während der Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensphase keinen der im Insolvenzverfahren benannten Gläubiger finanziell bevorzugen. Sie sind verpflichtet sich gegenüber den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter dahingehend zu verhalten, dass Sie bestrebt sind durch eine entsprechend bezahlte Arbeit Ihre Schulden zu tilgen. Jeder Cent, der über Ihrem bekannten Einkommen liegt müssen Sie dem Insolvenzverwalter melden. Auch sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Einkommenssteuererklärung pünktlich beim Finanzamt vorliegt. Auch sollten Sie sich keine Schulden in Bezug auf eine Straftat mit einer Verurteilung erlauben.

Wenn der Schlußtermin in dem Insolvenzverfahren noch nicht vollzogen wurde, dann können Sie die Schulden dem Insolvenzverwalter noch nachmelden. Der setzt sich dann mit dem Gläubiger in Verbindung und setzt Ihn über den aktuellen Sachstand Ihrer Insolvenz in Kenntnis. Meldet der Gläubiger die Forderung nicht an, dann hat er keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich bei entsprechenden Einkommensverhältnissen. Der Gläubiger hat seinen Anspruch dann verwirkt. Auch können Sie sich bei jeglichen Versuchen der Beitreibung auf den Insolvenztitel berufen.

Sie müssen also nicht gleich wegen Schulden während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase ins Gefängnis begeben. Sprechen Sie Ihren Insolvenzverwalter auf den Sachverhalt an, der muss Ihnen mit Rat und Tat während der gesamten Zeit zur Seite stehen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich seit 1,5 Jahren
in Privatinsolvenz - bin also total Pleite,

bin aber wegen einer zusätzlichen Geldforderung (Achtung -
keine Straftat) zur Zahlung von rund 600 Euro verdonnert
worden. Da ich nur derzeit H-IV beziehe und dass das
Existenzminimum sichern soll - weiss ich nicht was ich tun
soll. eine Ratenzahlungsvereinbarung darf ich eigentlich gar
nicht mehr eingehen.

Kann ich das Gericht anrufen und zur Abgeltung meiner Schuld
dafür freiwillig mich in Haft begeben. So 1-2 Wochen.

Habt ihr einen Rat für mich…

Vielen Dank

Das wird wohl nicht funktionieren. Verstehe aber noch nicht ganz wie das mit der Geldvorderung zu vertehen ist. Vom Gericht verdonnert aber kein Bussgeld, richtig? Dann wär mal zu prüfen ob das in Deiner Situation überhaupt rechtens ist. Frag doch mal da nach wo Dir bei der Privatinsolvenz geholfen wurde.

Gruss

Hallo Peter,

sorry das ich mich erst jetzt auf ihre ausführliche Antwort melde (kein Internet) und ganz herzlichen Dank für ihre Ausführungen.

Und die Situation in der ich stecke ist wirklich kein Karnevalsscherz. In gewisser Weise haben Sie mir auch bereits weiter helfen können.

Ich versuche den Sachverhalt aber mal etwas genauer zu erklären um ihre Fragen zu beantworten. Der Fall ist echt verzwickt und landete letztendlich vor Gericht.

Also, einen Insolvenzverwalter habe ich, „Wohlverhaltensphase“ läuft, Restschuldbefreiung ist beantragt. Forderung ist berechtigt, Verjährung ist nicht eingetreten.

Woher kommen nun diese offenen 600,00 Euro?

Während ich meinen Insolvenzantrag gestellt habe und dieser bearbeitet wurde sind Mietschulden (6 Monatsmieten) entstanden, vor und nach Antragstellung. Daher hat mein Vermieter Monate später bei Gericht eine Räumungsklage gegen mich eingereicht, gleichzeitig hat er aber sowohl die vor meiner Insolvenzantragstellung als auch nach öffentlichem bekannt werden des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Mietschulden in der Insolvenztabelle als Forderung angemeldet!! Bis auf eine Monatsmiete!!

Ich hatte das mit der Privatinsolvenz bereits vorher meinem Vermieter gesagt.

Weil das ganze aber zu der Zeit bereits von Seiten meines Vermieters an Anwälte weiter gegeben wurde, und mein Glück war, das die keinerlei Ahnung hatten und total unfähig waren. Denn die entstandenen Mietausfälle nach Insolvenzeröffnung hätten die gar nicht mehr melden müssen.

Also haben die dann klein bei gegeben und zuerst die Räumungsklage zurückziehen müssen, weil die mich dann wegen nur noch einer Monatsmiete Rückstand nicht mehr auf Räumung verklagen können (Anm.: Und die für eine Räumungsklage 12 Monatsmieten ermal bei Gericht hinterlegen müssen, und im Falle einer Klageabweisung das Geld auch noch verloren hätten).

Vor Gericht habe ich mich übrigens ohne Anwalt selber vertreten und auf die Insolvenzordnung berufen. Dennoch hat mich die Richterin dann zu dieser einen offenen (nicht gemeldeten) Monatsmiete verdonnert bzw. habe ich um Kosten zu sparen ein Anerkenntnisurteil akzeptiert.

Um Zeit zu schinden, habe ich mich dann auf 30,00 Euro monatliche Rate mit denen geeinigt, obwohl ich mir bewusst bin, das ich selbst dass derzeit kaum über 2 Jahre stemmen kann. Habe denen auch gleich gesagt Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten wäre sinnlos, ein dritter Gerichtsvollzieher würde genauso wenig finden wie die anderen 2 zuvor auch.

Daher auch meine Frage, ob ich dem Gericht freiwillig Haft anbieten kann, ich hätte kein Problem damit das abzusitzen.

Vg
Mike

Herrjeh - sowas Verzwicktes habe ich lange nicht gehört, Mike. Gibt es da jetzt noch Unklarheiten ?
Falls ja : Da gibt´s doch den Insolvenzverwalter/betreuer. Dem würde ich das vortragen. Sonst : Einfach bei Gericht fragen.
(Geschäftsstelle - die helfen weiter - ein Gericht ist - GottseiDank ! - nicht nur für die Anderen da…
Viel Glück !
Peter

Hallo Peter,

herzlichen Dank für deine Rückantwort. Was glaubst du wie lange ICH erstmal gebraucht habe um den ganzen §§ Dschungel zu durchblicken. Zum Glück bin ich rechtlich recht gut bewandert, als „Normalo“ hast du sonst keine Chance.

Da es sich bei der Geldforderung ja nicht um eine Straftat oder ein Zwangsgeld seitens des Gerichts handelt und damit dem Zivilrecht unterliegt, ist mir halt nur unklar, ob ich das freiwillig absitzen darf / kann?

Das die Forderung nun außerhalb des Insolvenzverfahren liegt ist mir auch klar und das ich keinen Gläubiger der seine Forderung angemeldet hat während des Verfahrens bevorzugt behandeln darf (Was ich auch nicht tun werde).

Und unklar ist für mich nur eines und zwar, nun habe ich den gleichen Gläubiger innerhalb des Insolvenzverfahren und außerhalb. Leiste ich nun an diesen außerhalb des laufenden Verfahrens, ist der dann eigentlich gleichgestellt mit dem innerhalb des Verfahrens?? Und würde ich dann doch einen Gläubiger bevorzugen? **Kratz am Kopf**

Ich werde mich mal am besten mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

Primär wichtig war mir, das ich diese Räumungsklage vom Hals habe und nicht auf der Strasse gelandet bin. Nun wirst du sagen, dafür gibt es doch Behörden und Ämter und ich kann dir nur sagen, die interessiert dass einen feuchten Kehricht.

Weil du so freundlich bist und mir recht kompetent geantwortet hast, erzähle ich dir auch was zur Vorgeschichte.
Der Vermieter selber hat zur Betreuung der Immobilie eine Verwaltungsgesellschaft damit beauftragt und während dieser Zeit haben die mich echt massiv unter Druck gesetzt, Schilder an meine Wohnungstür geklebt, mit Strom- und Gasabschaltung gedroht, selbst eine eigenmächtige Räumung ohne Gerichtsbeschluss wollten die vornehmen. Das habe ich dem Gericht alles vorgetragen und nachweisen können - und die Richterin fand das gar nicht mehr lustig.

Als dann der Anwalt der Gegenseite das erste Mal vor Gericht erschien, war der vollkommen
ahnungslos von diesen Vorgängen, ebenso wusste der von meiner Privatinsolvenz nichts und hat sich vollkommen blamiert. Daher wurde der Gerichtstermin dann 2x verschoben.

Und zu meiner Privatinsolvenz bin ich auch wie die Jungfrau zum Kind gekommen. Nicht etwa durch Konsumschulden oder so, weit gefehlt.

In Kürze: Zuerst eigene Firma (GmbH) Insolvenz gemeldet, horrende Forderungen seitens der Krankenkasse wegen Zwangsweiser Rückversicherung aufgrund und Dank Frau Merkels KV-Pflichtversicherungsgesetz + dann ungerechtfertigte Lohnsteuernachforderung seitens Finanzamt. Also habe ich zuerst eine EV abgegeben, dann auch privat Insolvenz beantragt, sonst wäre die Spirale immer weiter nach unten gelaufen. Na ja und der Rest kam dann zwangsläufig oben drauf :frowning:(((

Ich wünsch mir auch Glück :smile:)
Vg
Mike

Hallo,

Sie sollten prüfen lassen, ob die (neue?) Forderung ggf. noch in das Insolvenzverfahren fällt. Hierzu sollten Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufsuchen.

Gruß

LLDK Rechtsanwälte

Hallo,
Ersatzhaft gibt es nur für nicht bezahlte Geldstrafen, und das ist ja hier nicht der Fall. Ansonsten kann man seine Schulden nicht absitzen. Freiwillige Gefängnisaufenthalte gibt es nicht. Erzwingungshaft gibt es für nicht bezahlte Bußgelder, aber nur dann, wenn man seine Zahlungsunfähigkeit (das ist bei H-IV der Fall) nicht darlegt. Mit der Erzwingungshaft sitzt man die Schulden aber auch nicht ab. Sie bleiben weiterhin bestehen. Mit Erzwingungshaft will man die Zahlung von einem als zahlungsfähig eingeschätzten Schuldner erzwingen.
Das Beste wäre, dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit zu erklären, mit Kopie vom H-IV-Bescheid, und um Stundung der Forderung für 6 Monate bitten. Nach 6 Monaten muss man aber seine Situation wieder erklären. Vielleicht ist ja auch ein Ratenvergleich möglich. Du zahlst z.B. nur die Hälfte, also 300 Euro, und das in Raten von 20 Euro. Je länger du arbeitslos bist, je älter du bist, je weniger Bildung du hast (keine Schulabschluss, keine Berufsausbildung), Kindererziehung, desto schwieriger ist die Vermittlung in der Arbeitsmarkt. Von deinen Sozialleistungen ist nichts pfändbar. Das musst du dem Gläubiger darlegen. Ein Versuch ist es wert aus meiner Sicht. Aber wie gesagt, wenn gar nichts geht, dann Stundung beantragen. Auf dein Insolvenzverfahren hat das keinen Einfluss, nur das diese neue Forderung nicht Restschuld befreit wird.
Viele Grüße
Micha