Hallo Peter,
sorry das ich mich erst jetzt auf ihre ausführliche Antwort melde (kein Internet) und ganz herzlichen Dank für ihre Ausführungen.
Und die Situation in der ich stecke ist wirklich kein Karnevalsscherz. In gewisser Weise haben Sie mir auch bereits weiter helfen können.
Ich versuche den Sachverhalt aber mal etwas genauer zu erklären um ihre Fragen zu beantworten. Der Fall ist echt verzwickt und landete letztendlich vor Gericht.
Also, einen Insolvenzverwalter habe ich, „Wohlverhaltensphase“ läuft, Restschuldbefreiung ist beantragt. Forderung ist berechtigt, Verjährung ist nicht eingetreten.
Woher kommen nun diese offenen 600,00 Euro?
Während ich meinen Insolvenzantrag gestellt habe und dieser bearbeitet wurde sind Mietschulden (6 Monatsmieten) entstanden, vor und nach Antragstellung. Daher hat mein Vermieter Monate später bei Gericht eine Räumungsklage gegen mich eingereicht, gleichzeitig hat er aber sowohl die vor meiner Insolvenzantragstellung als auch nach öffentlichem bekannt werden des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Mietschulden in der Insolvenztabelle als Forderung angemeldet!! Bis auf eine Monatsmiete!!
Ich hatte das mit der Privatinsolvenz bereits vorher meinem Vermieter gesagt.
Weil das ganze aber zu der Zeit bereits von Seiten meines Vermieters an Anwälte weiter gegeben wurde, und mein Glück war, das die keinerlei Ahnung hatten und total unfähig waren. Denn die entstandenen Mietausfälle nach Insolvenzeröffnung hätten die gar nicht mehr melden müssen.
Also haben die dann klein bei gegeben und zuerst die Räumungsklage zurückziehen müssen, weil die mich dann wegen nur noch einer Monatsmiete Rückstand nicht mehr auf Räumung verklagen können (Anm.: Und die für eine Räumungsklage 12 Monatsmieten ermal bei Gericht hinterlegen müssen, und im Falle einer Klageabweisung das Geld auch noch verloren hätten).
Vor Gericht habe ich mich übrigens ohne Anwalt selber vertreten und auf die Insolvenzordnung berufen. Dennoch hat mich die Richterin dann zu dieser einen offenen (nicht gemeldeten) Monatsmiete verdonnert bzw. habe ich um Kosten zu sparen ein Anerkenntnisurteil akzeptiert.
Um Zeit zu schinden, habe ich mich dann auf 30,00 Euro monatliche Rate mit denen geeinigt, obwohl ich mir bewusst bin, das ich selbst dass derzeit kaum über 2 Jahre stemmen kann. Habe denen auch gleich gesagt Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten wäre sinnlos, ein dritter Gerichtsvollzieher würde genauso wenig finden wie die anderen 2 zuvor auch.
Daher auch meine Frage, ob ich dem Gericht freiwillig Haft anbieten kann, ich hätte kein Problem damit das abzusitzen.
Vg
Mike