Darf ich einen 2. Job annehmen?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach, Begleitperson im Behinderten Transfer,
ich muss 2 mal am Tag behinderte Schulkinder befördern, das sind von Mo.-Fr. tägl. max 3 Std. Arbeitszeit.
Ich verdiene knapp 200,-- Euro im Monat.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich keinen 2. Job annehmen darf.
Kann der Arbeitgeber mir das so einfach verbieten?
Ich will ja nicht bei der Konkurenz fahren oder in die jetzige Arbeitszeit gefährden.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Birgit

geringfügigen Beschäftigung 2 mal am Tag das

sind von Mo.-Fr. tägl. max 3 Std. Arbeitszeit.
Ich verdiene knapp 200,-- Euro im Monat.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich keinen 2. Job annehmen darf.

Guten Tag,

  1. ein pauschales Verbot wäre unwirksam, da es angesichts eines 200 Euro Job Sie unangemessen benachteiligt und diese Klausel im Arbeitsvertrag der AGB Kontrolle nicht stand hält.
  2. eine Pflicht zur Anzeige der weiteren Tätigkeit wäre zulässig
  3. wenn Ihre weitere Tätigkeit weder im Wettbewerb zu diesem Job steht, noch zeitlich damit kollidiert, noch dem Ansehen der Firma schadet (z.B. Barkeeper im Amüsierlokal)sehe ich keine Bedenken gegen die weitere Tätigkeit.

Schönen Tag noch.

Grundsätzlich ja, der AG hat dies ja nun schriftlich. Aber wenn es eine Arbeit ist, die nicht in die laufende Arbeitszeit eingreift und in keinerlei Konkurenz steht, dürfte dem nichts im Wege stehen.
Suche das Gespräch mit Ihm und sage ihm, dass du Anspruch hast, weil du nur geringfügig beschäftigt bist.
Viél Glück!!

Hallo Birgit,
ja kann er im Falle einer geringfügigen Beschäftigung. Es darf nämlich keinesfalls mehr als 400 € gesamt verdient werden, sonst muss er mehr Abgaben bezahlen. Du benötigst seine Genehmigung und wahrscheinlich musst du unterschreiben, dass du nicht mehr als 400 gesamt bekommst. Wenn du vernünftig mit ihm redest…
Sag mal? 15 Std pro Woche, das sind 60 im Monat bei knapp 200 €??? Wie hoch ist denn da dein Stundenlohn??? Wäre es nicht auch eine Alternative, sich komplett was anderes zu suchen??
Viel Erfolg und viele Grüße Brigitte

Hallo Birgit,
nach meinem Dafürhalten darf der Arbeitgeber dies einfach so nicht verbieten.
Im Artikel 12 Grundgesetz steht:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“
Mit dieser Freiheit ist verbunden, dass im Rahmen der geltenden Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz) der Beruf und der Arbeitsplatz frei gewählt werden kann. Daraus folgt, dass neben einer Tätigkeit mit knapp 200 Euro monatlich auch andere Erwerbsmöglichkeiten durch dieses Recht abgedeckt sind.

Entscheidend sind allerdings die näheren Umstände:

  1. Gibt es tarifliche Regelungen dazu? Wenn ja, wie lauten diese?
  2. Steht im Arbeitsvertrag, dass zum selben Arbeitgeber keine 2. Tätigkeit möglich ist?
  3. Ist eine Nebenbeschäftigung geeignet, die täglichen Arbeitszeitgrenzen aus dem Arbeitszeitgesetz zu überschreiten?

Dazu gäbe es noch eine Reihe weiterer Fragen zu Einzelheiten, welche vor einer abschließenden Beurteilung geklärt werden müssten.

LG Wolfgang

Guten Tag,

ich sehe keinen Hinderungsgrund, die zweite Arbeit anzunehmen. Das wäre nur möglich, wenn es Probleme mit den Arbeitszeiten gäbe, z.B. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder wenn es sich um eine Beschäftigung bei der Konkurrenz handeln würde.

Gruß
Martin

Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
lg
Birgit

Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
lg
Birgit.