In meinem Mietsvertrag steht Hundeverbot.Darf ich die Hunde meiner Tochter zu Besuch haben? Wie lange darf ich sie behalten, ohne Wohnungs Kündigung vom Vermieter zu bekommen? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand antwortet
der auch in so einer Situation ist.
Hallo, google doch mal die Worte „Mietvertrag“ und „Hund zu Besuch“ da findest du ganz viele Seiten zu dem Thema. Hier ein Beispiel:
Hunde in einem Mietshaus sorgen immer wieder für Zwist, selbst wenn sie nur kurze Zeit anwesend sind. Grundsätzlich kann ein Vermieter einem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist. Der Vermieter wird dies nur dann untersagen können, wenn die Besucherhunde eine Bedrohung für die übrigen Hausbewohner darstellen würden.
Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03).
Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).