Es handelt sich hierbei um ein 7mon. altes Cocker-Spaniel Mix Mädchen. Ich bin erst 23 Jahre alt aber habe seit November einen recht schlimmen Bandscheibenvorfall. Zudem kommt noch dass ich extrem übergewichtig bin und durch dieses Adipositas (in diesem Stadium) kann ich momentan (und ich weiss noch nicht ob überhaupt) keine Kinder bekommen.
Meine Ärzte haben mir schon öfters geraten, dass ich mir einen Hund anschaffen soll da er meine Bewegung natürlich auch noch unterstützen kann, an der es mir ja sowieso sehr fehlt. Mitunter ist unser Hund ein richtiger ‚Babyersatz‘ geworden. Ohne meine Hündin kann ich mir mein Leben gar nicht mehr vorstellen.
Wir dürfen den Hund nicht behalten und müssen ihn wieder hergeben und dass obwohl in diesem Mietshaus in der Etagen Wohnung auch jemand drinn wohnt mit einem Hund. Zwar ist es ein anderer Vermieter unten in der Wohnung… aber ich bin der Meinung es ist ein Haus und es sollte überall die gleiche Hausordnung herrschen.
bin zwar kein Rechtsexperte aber meinen Recherchen zufolge muss dein Vermieter dir, sollten dir ohne Hund gesundheitliche Nachteile entstehen, einen Hund nachträglich erlauben. Zur rechtlichen Absicherung würde ich aber an deiner Stelle mal mit deinem Mietvertrag zum Mieterschutzbund gehen und dort deinen Fall schildern. Die haben dort Experten für solche Fälle.
Hoffe, ich konnte helfen!
Hi,
leider hast du zu viel von mir erwartet, ich bin kein Jurist, von daher kann ich es nicht sagen. Aber es kommt auf den Mietvertrag an, was dort drin steht „mit oder ohne Tier, insbesondere Kleintiere“. Wenn es im Mietvertrag verboten ist Hunde zu halten, dann darfst du es auch aus gesundheitlichen Gründen nicht, außer ein Blindenhund! Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben. Mfg
es tut mir so leid aber ich habe keine Ahnung von Mietrecht und wie es damit aussieht. Ich denke schon dass der Vermieter damit einverstanden sein muß ob er Tierhaltung in seiner Wohnung erlaubt. Ich habe es bei mir gleich in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen, dass ich Katzen halten darf - ich habe 2 Katzen. Such doch mal unter Google nach „Rechtslage bei Tierhaltung in Mietwohnungen“ oder so. Ich kann gut verstehen dass Dein Hund für Dich eine Art Kindersatz ist, so geht es mir mit meinen Katzen auch.
Im allgemeinen darf ein Vermieter einen kleinen Hund nicht verweigern.
Mein Vermieter hat mir bei einer Wohnung von ca 50qm einen Hund bis zu einer Schulterhöhe von 60 cm genehmigt.
Einen gefährlichen oder sehr großen Hund kann ein Vermieter immer verbieten.
Erstmal sorry, dass ich jetzt erst gecheckt habe, dass du mir geschrieben hast…ist ja schon eine ewigkeit her! hast du schon was rausgefunden? ich bin ehrlich mit diesem thema überfragt!