Darf ich einen Mops halten trotz Verbot von der Vermieterin?

Wahrscheinlich wurde diese Frage schon öfter gestellt, ich würde aber gerne wissen ob ich einen Mops halten darf?
Ich habe gelesen, wenn der Vermieter als Verbot ausspricht muss er triftige Gründe dafür haben.
In meinem Mietvertrag steht kein Verbot zu Tierhaltung oder Hundehaltung, und auf die mündliche Nachfrage bei meiner Vermieterin sagte sie nur „das geht einfach nicht“ (alte senile Frau).
Ihr Neffe der das Haus quasi verwaltet, hat nichts dagegen.

Ich habe sie auch noch mal explizit gefragt, ob ihr eventuelle Lärmbelästigung Sorgen bereiten würde oder warum sie es verbietet, aber da sagte sie auch nur „das geht einfach nicht“.

Jetzt ist meine Frage ob ich mir trotzdem einen Mops zulegen darf, da wie gesagt, im Mietvertrag kein Verbot steht und sie mir keinen triftigen Grund nennen kann?

Danke im voraus für die Antwort :slight_smile:

Nein. Das Halten eines Hundes in einer Mietwohnung muss immer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Auch wenn nichts explizit im Mietvertrage hinterlegt ist. Anders ist es bei der Haltung von Kleintieren.
Auch wird der Neffe als Verwalter hier nicht viel erreichen können. Ob die Dame nun senil ist, oder nicht. Auch muß sie ihre Einstellung zu den Dingen nicht begründen.

Das stimmt zwar, aber letztes Jahr gab es einen Gerichtsbeschluss, dass der Vermieter nicht ein generelles Verbot aussprechen darf. Es muss (im Streitfall vor Gericht) der einzelfall geprüft werden. Liegen Gründe für die Anschaffung eines Hundes vor - und das kann z.B. schon das Entgegenwirken gegen eine Depression sein, kann das Gericht über den Kopf des Vermieters hinweg entscheiden, dass ein Hund trotz Verbot gehalten werden darf.
Genau desshalb haben wir uns z.B. gegen eine neuvermietung unserer Anliegerwohnung entschieden und Nutzen die zusätzlichen mm jetzt lieber selber.

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Völlig Richtig. Das BGH Urteil ist mir auch bekannt. Aber wie du schon richtig sagst: Im Zweifelsfall wird eine Einzelfallprüfung nötig. Das natürlich dann wohl allermeist vor Gericht.
Frage ist aber dann, ob (egal wie geurteilt wird) ein zivilisiertes Miteinander bezogen auf Mieter und Eigentümer noch möglich ist.

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Hi

aber genau das IST hier aber ein Einzelfall… die Vermieterin hat ja nicht „generell einer Tierhaltung“ widersprochen, sondern der Haltung dieses einen angekündigten Mopses

Gruß H.

Was rechtlich auch keinerlei Grundlage hätte. Egal was im Mietvertrag steht. Es geht aber um einen Hund und dann müssen ausreichende Gründe bekannt sein, um eine Einzelfallprüfung zu rechtfertigen. Sonst würden jedem Hundebesitzer (Mieter ) Tür und Tor geöffnet.

dann kommt es drauf an:

das ist schlicht unsinn.