Darf ich einen Nebenjob annehmen?

Hallo,
ich arbeite als Krankenschwester in einem kommunalen Kraneknhaus nach dem TVöD. Ich habe eine sozialversicherunspflichtige Stelle mit 10 Wochenstunden. Der Dienstplan hängt meistens 2-3 Monate im Vorraus. Meistens werde ich mit 2 Wochenenden und 2 Nächte geplant, wodurch ich ohnehin oft schon einige Stunden mehr geplant bin.
Da in den letzten Jahren bei uns massiv Personal abgebaut worden ist, sind aber schon bei Ferigstellung viele Dienste nicht besetzt, so dass man nahezu wöchentlich angerufen wird, um einzuspringen. Ein „nein“ wird nicht akzeptiert und man bekommt ständig zu hören, dass man dem AG verpflichtet ist und es wird seitens der Pflegedienstleitung enormer Druck ausgeübt. Inzwischen habe ich schon 200 Mehrarbeitsstunden.
Nun würde ich gerne bei einem Arzt in unserem Dorf zusätzlich eine 400,–Stelle anzunehmen. Nun habe ich Angst, dass dieser Job mit meiner „Hauptarbeit“ nicht zu vereinbaren ist, weil halt das ständige spontane Einspringen vorrausgesetzt wird.
Darf ich einen Nebenjob annehmen? Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Welche Rechte habe ich arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten, falls ich mich zukünftig gelegentlich weigere Zusatzdienste zu übernehmen?

Krankenschwester in einem kommunalen
Kraneknhaus nach dem TVöD. Ich habe eine

sozialversicherunspflichtige Stelle mit 10 Wochenstunden. Inzwischen habe ich schon 200 Mehrarbeitsstunden.
Nun würde ich gerne bei einem Arzt in unserem Dorf zusätzlich eine 400,–Stelle anzunehmen.

  1. Darf ich einen Nebenjob annehmen?
  2. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
  3. Welche Rechte habe ich arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten, falls ich mich zukünftig gelegentlich weigere Zusatzdienste zu übernehmen?

Guten Tag

      1. Nebentätigkeit ist in § 3 Abs.3 TVöD geregelt.Danach ist anders als früher im BAT eine entgeltliche Nebentätigkeit nur noch rechtzeitig vorher schriftlich dem Arbeitgeber anzuzeigen.
        Der Arbeitgeber könnte die untersagen und/ oder mit Auflagen versehen, wenn die Hauptarbeit dadurch beeinträchtigt wird. Wenn Sie nur 10 Stunden / Woche haben , ist das kaum denkbar
  1. Sie schulden dem AG 10 Stunden / Woche nach Vertrag. Mehrarbeit ist im Ausnahmefall zumutbar. Man geht von 10% der Hauptarbeit aus. Haben Sie also 11 Stunden, dann dürfen Sie sich weigern. Auch ist ein ständiges Einspringen nicht erzwingbar, wenn Sie nur 10 Stunden vereinbart haben.
    Entweder wird Ihr Kontingent an den tatsächlichen Bedarf angepasst oder man lässt Sie auch in Ruhe.
    Es könnte sein, dass man versucht Sie zu kündigen.
    In dem Falle würden Sie sich auf das Maßregelverbot stützen können. Sie dürfen nicht benachteiligt werden, wenn Sie nur Ihre Rechte wahrnehmen.
    Grüße

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß
Nicole K

Hallo,

also zunächst mal:

Nach § 3 Abs. 3 TvÖD ist eine Nebentätigkeit nur anzuzeigen, also nicht vom Arbeitgeber zu genehmigen. Bei Deinem Wochensoll von 10 Std. und einer 400 € Nebentätigkeit kann der Arbeitgeber dem nicht widersprechen.
Eine ganz andere Frage ist der Umstand, dass eine Kraft mit so geringer Wochenstundenzahl eine so große Anzahl von Mehrarbeitsstunden angesammelt hat. Hier muss der Arbeitgeber einen Ausgleich schaffen, z.B. durch Auszahlung oder Freizeitausgleich. Auch die wiederholte kurzfristige Dienstverpflichtung ist nicht tarifkonform. Ich würde, wenn Du Vertrauen zum Personalrat hast, mit diesem das Gespräch suchen.

Wenn Du mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ sowas wie Abmahnung oder Kündigung meinst, kann ich mir nicht vorstellen, wie es hierzu kommen könnte, wenn Du gelegentlich mal nicht außerhalb des Dienstplans einspringen willst. Dass die Pflegeleitung davon nicht begeistert sein würde, ist Dir ja selber klar.

Gruß,

Michael