Darf ich einfach umgesetzt werden?

Hallo,

ich bin Arbeitsbereichsleiter des Tiefbaus beim Baubetrieb unsere Stadt, somit im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Letzte Woche gab mein Chef mir einen Brief, in dem stand, dass er mich mit sofortiger Wirkung zunächst vorübergehend wieder als Tischler im Hochbau einsetzen will (ich bin gelernter Tischlermeister und habe in diesem Beruf vor 17 Jahren dort angefangen).

Ich habe keinerlei Begründung erhalten, weder schriftlich noch mündlich.

Nun meine Fragen: Ist das so rechtens? Und hätte der Personalrat vorher in Kenntnis gesetzt werden müssen? Dies war nicht der Fall.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Falls ihr mehr Informationen braucht, meldet euch!

Danke im Vorraus!

Hallo,

also ich kann nur aus unserer Erfahrung als Betriebsrat sprechen und das mußte uns der Arbeitgeber über Personalveränderungen zumindest informieren.


Personalplanung
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf, sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und über Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (§ 92 Abs. 1 BetrVG).

Versetzung
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder geplanten Versetzung eines Arbeitnehmers zu unterrichten. Dabei ist der Arbeitnehmer zu nennen, sowie die Auswirkungen der Versetzung auf andere Arbeitnehmer darzulegen (§ 99 Abs. 1 BetrVG).

Vorläufige Personelle Maßnahme
Führt der Arbeitgeber eine Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung vorläufig durch, hat er den Betriebsrat hierüber unverzüglich zu informieren (§ 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

Hab ein paar Auszüge aus dem Internet mit eingefügt. Allerdings sollten Sie sich nochmal mit Ihrem Personalrat in Verbindung setzen. Die sollten sich für sie einsetzen, dafür ist er eigentlich da.
Da ich mit dem öffentlichen Dienst keine Erfahrung habe wird ihr Personalrat sich sicher besser auskennen.

Allerdings würde ich immer Empfehlen das sie nochmals einen Anwalt oder eine Gewerkschaft zu Rate ziehen.

Viel Glück
Viele Grüße

hallo
was steht in deinem arbeitsvertrag ??
bedeutetet das auch einen lohnverlust ? bedeutet das auch einen verlust deiner position ?
das ist nur möglich mit einer änderungskündigung und mit dem einverständnis des personalrats.

wenn diese veränderung"nur" vorübergehend ist ohne verlust des oben beschriebenen - und mit einer befristung - dann darf der arbeitgeber das…

ich würde auch das gespräch suchen und fragen stellen ?

alles gute dir

Hallo,
dies geht in den arbeitsrechtlichen Bereich. Der Arbeitgeber hat zwar die Weisungsbefugnis aber m.Wissens ist gerade im öffentlichen Dienst eine Versetzung auf jeden Fall durch den Personal/Betriebsrat zu genehmigen. Bitte umgehend kontaktieren - wir sind hier schliesslich nicht in Wildwest…

In den allermeisten Tarifverträgen ist das vorübergehende Überträgen einer anderen Arbeitsaufgabe bei unveränderten Bezügen möglich und unterliegt dem sogenannten Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die Frist, was vorrübergehend ist, ist unterschiedlich - meist liegt das bei max. 6 Wochen - wenn es länger dauert ist meist eine Versetzung nötig, mit der muss man einverstanden sein und da muss auch der Personalrat beteiligt werden…
Ist denn irgendwas vorgefallen? Ich würde mich auf jeden Fall sicherheitshalber beim Personalrat melden.

Gruß filine

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Hallo,

personelle Einzelmaßnahmen sind mitbestimmungspflichtig. Bei Versetzungen besteht ein Mitwirkungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG, sofern das Unternehmen mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer hat.

Alles Gute

Bin keine Experte für den öffentlichen Dienst, die meissten Personalangelegenheiten sind jedoch in Analogie zur Privatwirtschaft geregelt.
Die Kernfrage lautet: Liegt eine Versetzung vor oder lediglich eine geringfügige Änderung der Tätigkeit.
In Ihrem Fall scheint es eindeutig eine Versetzung zu sein (Tiefbau -> Hochbau, Bereichsleiter-> Tischler).
In diesem Fall haette der Personalrat nicht nur in Kenntnis gesetzt werden muessen, sondern wahrscheinlich auch zustimmen muessen.
Sie sollten Ihrem Personalrat ansprechen.
Gruss

WG

Hallo,

Gemäß § 72 Abs.I Nr.5 LPVG Hat der Personalrat (PR) bei Umsetzung innerhalb der Dienststelle mitzubestimmen. §66 Abs.1 sagt aus, dass eine Maßnahme, die einer Mitbestimmung des PR unterliegt, auch nur mit Zustimmung des PR getroffen werden kann.
Das bedeutet in Deinem Fall, dass die Umsetzung unwirksam ist, wenn der PR nicht beteiligt wurde. Ich würde Dir raten den PR einzuschalten.

Gruß Bukatcho

Hallo,
zuallererst ist es eine Frage des Arbeitsvertrages. Was steht dort als Tätigkeit? Dann kommt die Frage der Vergütung, bleibt diese gleich? Ist der Arbeitsort gleich?
Sobald sich etwas ändert als im Arbeitsvertrag dargestellt, müsste eine Änderungskündigung her. Ein einfacher Brief macht es sicher nicht.
Zur Frage Personalrat bin ich nicht aussagefähig. Kenn die Aufgaben dieses nicht. Ist Personalrat gleich Betriebsrat? Betriebsrat hat auch eng umrissende Aufgaben.
Hoff, ich konnt ein wenig helfen.
Viele Grüße

hallo,das nennt sich weisungsrecht des arbeitgebers…da wirst du wenig machen können…außer eventuell die gewerkschaft

Hallo,
das hört sich so an, als wäre es eine Degradierung, stimmt das?
Ich würde sagen, das darf dein Chef nicht ohne Begründung und Frist. Und auf jeden Fall muss der Personalrat (wie bei jeder personellen Veränderung) darüber rechtzeitig informiert werden, wobei rechtzeitig ein dehnbarer Begriff ist.
Viele Grüße, nadomu

Hallo,

also zunächst mal: Das hört sich etwas dubios an, bedarf aber näherer Infos. Zunächst mal darf der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts darüber bestimmen, welche konkreten Arbeitsinhalte jeder Arbeitnehmer zu erbingen hat. Das natürlich nur im Rahmem seines bestehenden Arbeitsvertrages. Wenn man unterstellt, dass hier ein normaler Arbeitsvertrag nach dem TvÖD besteht, dürfte die Zuweisung einer Tischlertätigkeit als ständige Aufgabe (nicht befristete Notmaßnahme) eher zweifelhaft sein. Ich würde hier dringend zur Aufnahme mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht raten.
Was die erforderliche Einschaltung des Personalrates angeht, hängt das davon ab, wie das jeweilige Gesetz ausgestalötet ist, das aber in jedem Bundesland unterschiedlich ist.

Gruß

Michael

hallo
kommt drauf an

was ist arebeitsvertraglich geregelt?

was sagt der tarifvertrag?
gruss
hasan