Darf ich Einträge aus einem Gästebuch (in Papierform) in Form von Text oder Fotos zu Werbezwecken veröffentlichen?

Guten Tag,

ich arbeite in der Öffentlichkeitsarbeit eines Museums. Darf ich Einträge aus einem Gästebuch (liegt in Papierform bei uns öffentlich aus) in Form von Text oder Fotos zu Werbezwecken veröffentlichen? Oder verstoße ich damit gegen das Urheberrrecht?

Mit freundlichen Grüßen
K. Wagner

Anonymisiert sicher, Gästebucheinträge haben üblicherweise nicht die Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich relevant zu sein

Als Foto nicht.
Aber als vollständiges oder erkennbar(!) gekürztes Zitat mit gekürzter Nennung des Urhebers (soweit erkennbar).

Zum Beispiel:
…„wir kommen bestimmt wieder.“ E. K. (aus G.)

Von vornherein könnte man dem aus dem Weg gehen, wenn die uneingeschränkte Veröffentlichungserlaubnis der Einträge vorher zur Bedingung wird.

Aber genau die „unüblichen“ Einträge sind ja interessant.
Oft genug sogar gereimte Verse. Und da wird es komisch.

Und eben auch kritisch…

Hallo.
Ich nehme folgendes an:
Einträge in einem Gästebuch, das der Öffentlichkeit frei zugängig und einsehbar ist, können wohl kaum die Kriterien des Urheberrechtes erfülen. hierbei handelt es sich um freie Komunikation innerhalb einer, nicht genau festgelegten Gruppe von Personen, deren Interessen annähernd ähnlich sind ( Museumbesuch). Sollte sich da jemand auf den Schlips getreten fühlen, müsste eigentlich §58 UrhG greifen. Ansonsten wären die Schmierereien auf öffentlichen Toiletten ebenfals schützenswert (was in mannchen Fällen angebracht wäre).
Was spricht dagegen?
Sch

Hallo,

meiner Meinung nach, und ich bin nicht juristisch gebildet, liegt das Urheberrecht doch wohl eher beim Museum. Denn das Gästebuch ist doch wohl Eigentum des Museums, auch wenn es öffentlich ausliegt.

btw. Ich habe vor einiger Zeit im 3.BR Fernsehen einen Beitrag über die Autobahnkapelle Adelsried an der B8 gesehen, und da haben die auch einige Seiten aus dem Gästebuch gezeigt, z.T. schon Jahrzehnte alt. Ich denke wohl nicht, das sie sich bei den Urhebern eine Erlaubnis eingeholt haben.

Tschau
Peter