Guten Tag,
ich arbeite in der Öffentlichkeitsarbeit eines Museums. Darf ich Einträge aus einem Gästebuch (liegt in Papierform bei uns öffentlich aus) in Form von Text oder Fotos zu Werbezwecken veröffentlichen? Oder verstoße ich damit gegen das Urheberrrecht?
Mit freundlichen Grüßen
K. Wagner