Darf ich gefälschte Trikots von der Türkei nach DE

Also ich will für mich ein Trikot plus Hose in der Türkei kaufen (natürlich gefälscht) und habe Angst das der Zoll sie mir wegnimmt und vernichtet und ich strafe zahlen muss usw aber ich hab gehört das wenn die Ware für den Eigengebrauch ist und man wenig mitnimmt dass der Zoll die Ware doch nicht beschlagnahmt sind ja auch nur 2trikots und eine hose!!
Also stimmt dass und könnt Ihr mit ein paar Tipps dazu geben???

Guten Tag,
tipps dazu, wie man Plagiate legalisiert kann ich nicht geben. Das ist ganz einfach nicht möglich und das wissen Sie ja auch. Zu dem Thema ist auch hier schon sehr viel geschrieben worden, Urheberrecht, geistiges Eigentum u.s.w.
Ich habe aber auch schon gelesen, dass die genannten Mengen zum Eigenbedarf nicht verfolgt werden. Der Zoll wird Ihnen also gewiss nicht das Hemd und die Hose ausziehen.
Was soll ich mehr dazu sagen?
Persönlich würde ich solche Sachen nicht kaufen.
Viele Grüße

Hossa,

ja genau. EIGENVERBRAUCH. Also nicht zwanzig Trikots kaufen und sagen:„Die sind alle für mich.“, sondern wie du schon schreibst, zwei Trikots + Hose, dann sollte das passen. Sind ja eh von minderer Qualität.

Achte auf Rechtschreibfehler bei den Trikots :smiley:

Hallo.

Da du ja bestimmt mit dem Flieger reist, darfst du Sachen bis zu einem Maximalwert von 430€ zoll- und unsatzsteuerfrei mitnehmen. Darunter können auch gefälschte Trikots oder Klamotten sein, solange sie tatsächlich für den Eigengebrauch - also für dich - bestimmt sind. Sofern deine Trikots also ungefähr die gleiche Größe/Schnitt haben, ist das absolut ok. Unglaubwürdig würde es nur werden, wenn du zB 1 Trikot Größe S und ein Trikot Größe XL dabei hast und behauptest sie wären beide für dich oder von einer Größe gleich 10 Stück auf einmal!

Hoffe ich hab dir weiter geholfen und wünsche einen schönen Urlaub!

Information von der Website des deutschen Zollamts:

„Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung.
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein. Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Ware, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände, Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden.“

Die Einfuhr von Plagiaten in die Europäische Gemeinschaft ist illegal und damit verboten. Von Freigrenzen ist mir nichts bekannt.

Hallo Emretürke,

ich kann leider nicht helfen, da ich mich mit Einfuhrbestimmungen nicht auskenne.

Gruß von Wernichtfragt

Hallo,
die Einfuhr gefälschter Markenware ist auch für den Eigenbedarf grundsätzlich verboten.
Viele Grüße,
Walter Metzig

Also prinzipell darf der Zoll die Sachen beschlagnahmen. Es ist ein Irrglaube, dass, wenn es sich um einen Privatkauf handelt, dies nicht erfolgen würde, wenn es sich um Plagiate handelt. Es wird in den meisten Fällen nichts passieren, aber der Zoll darf dies jeder Zeit. Wenn er dann auch noch den Verdacht hätte, es würde um gewerblichen Handel gehen, dann sowieso. Ich kann den bewußten Kauf von Plagiaten sowieso nicht gut heißen, da hier der Original Hersteller betrogen wird. Somit wird eine Industrie unterstütz, die Arbeitsplätze vernichtet. Ich kann nur davon abraten solche Geschäfte bewußt zu tätigen.

Hallo,

gefälscht bleibt strafbar. In der Praxios wird bei einem Trikot/Hose zwar das „Hühnerauge zugedrückt“. Zu 100% darauf verlassen kann man sich aber nicht. Wenn du davon ausgehst wie viel Prozent der reisenden überhaupt kontrolliert wird und sich der Beamte kaum mit Kleinkram abgeben will ist das Risiko überschaubar. Tödlich ist aber größere menge. Dann wir d von Handel ausgegangen = Strafbar. Dann kommt Beschlagnahme, Strafverfahren + Klage des Markenrechtsinhabers. Ohne guten Anwalt und viel Gelt und zeit für Bußgeld und gefängnisstrafen ratze ich davon ab.

LG

Hallo Emretürke,
hier ein Auszug aus der offiziellen Seite von Zoll.de bzgl. deiner Anfrage.
Marken- und Produktpiraterie
Erinnerungsstücke an schöne Tage oder Geschenke für Freunde und Verwandte sind übliche Mitbringsel, die nach einem Urlaub mitgebracht werden. Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung.
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Ware, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände, Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden.
Beachten Sie jedoch, um die Waren einfuhrabgabenfrei in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr einführen zu können, müssen die Mengen- und Wertgrenzen für die Zollbefreiung eingehalten werden.
Also keine Probleme wenn du dich daran hälst.
Gruß
Detlef

Dazu kann ich leider keine Infos geben.

Hallo Emretürke,
die Markenhersteller haben zum Schutz vor Einfuhr von Plagiaten, Fälschungen und Imitationen meist einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme beim Zoll gestellt. Dabei kommt es überhaupt nicht auf die Menge an, sondern ob der Zöllner das Plagiat erkennt……
Wirken die im Koffer mitgeführten Sachen (Trikots, Hosen) beispielsweise neu und haben möglichst noch Etiketten, Preisschilder und dergleichen dran wird zumeist sehr genau hingeschaut! Bei Verdacht wird die Ware beschlagnahmt und der Markeninhaber verständigt. DANN wird es häufig richtig teuer, denn die Anwälte werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung, Schadenersatz und Übernahme der Anwaltskosten eventuell sogar die sündhafte teuren Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung des gefälschten Artikels verlangen. Kosten bei 25.000€ Streitwert (nicht der Wert der Hose, der Parfumflasche, usw. ist maßgebend) wegen Markenverletzung min. 1300€ (netto).
Im Übrigen nützt es herzlich wenig die Ware durch den Zoll zu bringen. Spätestens bei der Verwertung der Plagiate fliegt man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf mit den gleichen Kostenfolgen.
Mein dringender Rat:
Hände weg von Billigwaren mit Markenlogos.
Gruß
patmade

Das hängt davon ab, ob der Inhaber der Trikotlizenzen einen Grenzbeschlagnahmeantrag in Deutschland gestellt hat.

Vom FCB weiß ich z.B., dass auch ein Exemplar für Privat beschlagnahmt wird, bei anderen Vereinen kann das anders sein.

Grundsätzlich wird jedoch bei gefälschten Waren kein Unterschied gemacht und alles eingezogen und vernichtet.

Gruß
floyd_83