Hallo,
ich bin seit Dez. 2009 bei einer Firma tätig und seit dem April 2010 habe ich einen unbefristeten Vertrag. Nun ist es so, dass ich seit Jan. 2011 krankgeschrieben bin wegen Burnout-schwerer Depression. Ich möchte mich beruflich verändern, weiß aber noch nicht genau, was ich machen will, deswegen habe ich meinen Chef gebeten mich zu kündigen, damit ich die Sperre von der Agentur für Arbeit nicht habe. Kann er das, ohne Probleme zu bekommen? Soweit ich weiß, gibt es jetzt eine Azubi, die meinen Job macht. Wäre eine ordentliche Kündigung hier das richtige? Ich frage, weil er schon eine Weile zögert und mir keine Antwort gibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Wenn man krank geschrieben ist kann man nicht gekündigt werden, das ist auch gut so.
Du bekommst doch jetzt Krankengeld von der Kasse,
wenn das nicht langt, bekommst du noch Zuschüsse.
>>Ich möchte mich beruflich
>>verändern, weiß aber noch nicht genau, was ich >>machen will.
^^
Und solange willst du dem Steuerzahler auf der Tasche
liegen?
Du kannst dir doch auch was neues suchen wenn du krank
geschrieben bist.
Hallo Melek,
das mit der Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht so einfach. Der Arbeitgeber muss schon gute, in sich schlüssige Gründe haben, um nicht selber Regresspflichtigt gegenüber der Agentur für Arbeit zu werden.
Betriebsbedingte Kündigung muss er nachweisen (schlechte Auftrgaslage, Insolvenz usw.) Personenbedingte Gründe kann er zwar aufführen, führen aber dazu, das Sie wahrscheinlich doch noch eine Sperr bekommen würden.
Am Besten, Sie suchen sich einen neuen Arbeitsplatz/Betätigungsfeld und kündigen dann Ihr Arbeitsverhältnis bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber.
Hallo zurück,
in gleicher Situation kann ich mitteilen, dass man auch selbst kündigen kann, wenn ein Arzt, am besten Facharzt (Neurologe, Psychater …) dies per ärztliches Attest befürwortet. Dann gäbe es auch keine Sperre beim AA. Man sollte sich auch darauf vorbereiten, dass die Krankenkasse in naher Zukunft die Zahlungen einstellt (wird nach Aktenlage entschieden) und man sich dann sofort beim AA melden muss. Allerdings ist eine personenbedingte Kündigung seitens des AG wegen unbekannter AU-Dauer immer besser. Aber bitte solche Sachen n i e öffentlich schreiben, denn es könnte der Verdacht entstehen, dass man sich absichtlich dem Arbeitsmarkt entziehen will!!!
Viel Erfolg und gute Besserung.