Hallo,
da ich immer wieder Leseexemplare von einem befreundeten Buchhändler geschenkt bekomme und meine Bücherregale überquellen, wollte ich nachfragen, ob ich diese eventuell bei Auktionshäuser oder auf Flohmärkten verkaufen kann/darf. Die meisten Bücher sind als „unverkäufliche Leseexemplare“ gekennzeichnet. Gilt das „unverkäuflich“ auch bei Privatpersonen. Wegschmeißen will ich die Bücher nicht, aber Ärger mit Verlagen noch weiniger…
Gruß
Claudia
Tut mir leid, da bin ich leider überfragt
Hallo Claudia! Du hast doch die Bücher Geschenkt bekommen dann kannst du auch machen was du willst es ist dein Privateigentum da kann dir keiner vorschreiben was du damit machst.Kann man das unverkäuflich nicht durstreichen?Gruß 20elise