Darf ich Grunddienstbarkeit bei Grundstückkauf verweigern?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

wir wollen ein Grundstück kaufen, welches noch geteilt werden muss. Das Grundstück gehört aktuell einem Ehepaar und soll hälftig geteilt werden. In „unserer“ Hälfte verlaufen Rohre, dies ist durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch geregelt sind. Unsere Frage ist nun: Darf man eine Grunddienstbarkeit beim Kauf ablehnen? Dies würde ja bedeuten, die Gemeinde muss die Rohre umleiten. Vielleicht kennt sich ja jemand mit dieser Thematik aus. Wir warten aktuell auf Rückmeldung vom Notar, wollten aber einfach mal hören, ob vielleicht schon jemand Erfahrung damit gemacht hat.

Danke und viele Grüße

Du kannst auf den Kauf des Grundstücks verzichten, mehr aber auch nicht! Die Grunddienstbarkeit besteht bereits zu Gunsten des Berechtigten in der Form, dass **der jeweilige Eigentümer des Grundstücks ** die Rohre dulden muss (vermutlich verbunden mit dem Verbot bestimmten Überbaus, Betretungsrechten zwecks Inspektion/Reparatur/Austausch, …). Es ist ja gerade Sinn und Zweck der Dienstbarkeit, dass es eben nicht das Problem des Berechtigten ist, wenn das Grundstück mal irgendwann den Eigentümer wechselt. Er kann seine Rohre da auf ewig liegen lassen, und hat gegenüber jedem irgendwann mal kommenden Eigentümer die sich aus der Dienstbarkeit ergebenden Rechte. Deshalb steht die Dienstbarkeit ja auch extra im Grundbuch, damit nicht ein Eigentümer die mal bei einem Verkauf „vergessen“ kann, und einen damit regelmäßig verbundenen Minderpreis nicht gewähren muss, und der Neueigentümer dann mal irgendwann vom Berechtigten damit überrascht wird, dass der nun berechtigterweise den Garten umpflügen wird, um ein Rohr zu tauschen.

7 Like

Frag dich doch mal selbst: Wie würde die Welt aussehen, wenn das ginge?

Wenn die Stadt, der Stromanbieter oder sonst jemand alles aufreißen und neu bauen müsste, nur weil einem neuen Eigentümer das nicht passt?

Ergo, geht das nicht.

Gruß,
Steve

2 Like

Das ist ja der eigentliche Sinn der Eintragung einer Grunddienstbarkeit, dass der Käufer mit dieser leben muss und der Nutzer der Grunddienstbarkeit nicht damit rechnen muss, dass man ihm die Zuleitungen zu seinem Haus kappt.
Wo kämen wir da hin !
Udo Becker