Ich möchte meine Bibliothek meiner Nachbarschaft zur Verfügung stellen. Ich würde gern die Liste der Bücher auf meinem Blog publizieren, ev. mit Foto. Kann ich mit dem Verlag bzw. mit dem Urheber Ärger?
Warum nicht?
Dafür unter Umständen schon.
Du könntest den Titel auch über Amazon einbinden. So wie früher bei WeRead. Das halte ich für unproblematisch.
Mit gedruckten Büchern ist das kein Problem. E-Books gehen nicht. Auch die Nennung der Titel/Autoren sowie ein (selbstgemachtes) Fotos des Covers sind möglich.
Vermutlich unproblematisch, wenn es sich um ein Gratisangebot als Nachbarschaftshilfe handelt, es entspricht ja dem Verborgen unter Freunden. Nur kommerzielle Ausleihe gegen Gebühr kann von den Verlagen untersagt werden.
das macht dann aber werbung für den sklaventreiber. was doch wohl nicht das ziel sein kann.
hä?
welches spezialgesetz verbietet denn die veröffentlichung von titeln von e-books?
ach - jetzt weiß ich, was du vermutlich gemeint hast: es ging um das verbot zum verleihen, richtig? dann lies mal: Golem.de: IT-News für Profis
Das kann man auch anders sehen: man nimmt die Dienste von Amazon Webservices in Anspruch und bewegt sich damit rechtlich auf einigermaßen sicherem Boden. Das muss meines Wissens nicht zwangsläufig auch mit Werbung für diesen Anbieter verbunden sein. Wie’s geht, ist z.B. hier erklärt: http://stackoverflow.com/questions/433104/how-do-i-get-a-book-graphic-and-description-from-the-amazon-book-api
So ist es. Dass jetzt ein Anbieter hier eine andere Nummer fährt, ändert nichts daran, dass man in der Regel eben nicht die gleichen Rechte hat wie bei einem gedruckten Buch. Die Rechtssprechnung ist weder national noch international einheitlich. Und wegen ein paar Büchern auf einen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang einlassen, wäre sehr gewagt.
Vielen Dank an alle!
die hat damit genau gar nichts zu tun. es geht um die lizenz, die zum e-book gehört. die ist teil des leihvertrags.
fazit: es kommt drauf an. manche darf man verleihen, manche nicht. muss man in jedem einzelfall prüfen.
Puh, das sag man den Betroffenen, den Richtern, den Verlagen und den Autoren. Die sind da anderer Meinung.
Wie kommst Du auf „Leihvertrag“? Auch e-Bücher werden gekauft.
Eben.
Aber wir streiten uns um des Kaisers Bart, weil der OT gar nicht sagen will, ob er Bücher oder E-Bücher im Angebot hat.