Der Arbeitgeber hat die private Nutzung des Dienstwagens untersagt.
Wenn die Mittagspause gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt sie dann, auch wenn sie nicht zur Arbeitszeit zählt, trotzdem als etwas „dienstliches“ oder als „privates“?
Der Arbeitgeber hat die private Nutzung des Dienstwagens untersagt.
Wenn die Mittagspause gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt sie dann, auch wenn sie nicht zur Arbeitszeit zählt, trotzdem als etwas „dienstliches“ oder als „privates“?
Also der Dienstwagen kann nur nach Zustimmung des Arbeitgebers in der Mittagspause genutzt werden. Die Mittagspause ist zwar gesetzlich vorgechrieben, aber sie dient zur Erholung.
Der Dienstwagen sollte nur für dienstliche Zwecke genutzt werden, dazu zählt die Mittagspause nicht. Wenn der Arbeitgeber also eine Nutzung des Dienstwagens während der Pausenzeiten untersagt, dann kann man daran leider nichts ändern.
Viele grüße