Darf ich in einer Webseite das Anschauen

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld verkaufen?

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?

Hi Tobi,

m.W. ja! Es gibt nichts, was das verbieten würde. Wie Du das organisierst, ist eine andere Frage.

Ciao Ricco

ich weiss nicht, wenn du aber nicht willst dass diese Webseite dein zeigt, kannst diese Funktion einstellen.
Normallerweise was auf youtube angezeigt wird ist für allen verfügbar

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?

Sorry, kann da nicht weiterhelfen, sollte jemand machen, der sich im IT-Recht und Urheberrecht besser auskennt.

Hallo Tobi, das ist nicht meine Baustelle. Keine Ahnung.
Viele Grüße, lennonmc

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?

Hallo Tobi,

genau weiss ich das auch nicht, aber schau einfach mal hier rein, vielleicht hilft Dir das weiter.

Gruss

Emi

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7082841…

Tut mir sehr leid, habe davon keine Ahnung!

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld

verkaufen?

Hi,

zwar ist die Frage etwas kurz und die gesamten Hintergründe sind mir nicht ganz klar, aber ich versuche eine Antwort.
Erst einmal aber ein genereller Hinweis zu meiner eigenen Sicherheit. Meine Antwort kann und ist nur ein Hinweis, keinesfalls eine Rechtsberatung, da ich kein Rechtsanwalt bin.

So, nun zur Frage:

Ich habe es so verstanden, dass Du selbst ein Video erstellt hast und dies auf einer Website, wie Youtube eingestellt hast, bzw. einstellen willst und das Anschauen des Video kostenpflichtig machen möchtest.

Da gibt es verschiedene Aspekte, die beachtet werden sollten:

  1. Das Videomaterial sollte und darf ausschließlich aus Deiner eigenen Produktion stammen. Das ist für den gesamten Inhalt gültig, also auch für Vertonungen, die nachträglich vorgenommen wurden (Musik pp.).

1.1: Wer oder was ist auf dem Video zu sehen? Sind es andere Personen, dann sollte eine Freigabegenehmigung vorliegen. Haben die Personen für die „Aktionen“ Geld erhalten, dann dürften die Rechte des „Schauspiels“ grundsätzlich bei Dir liegen, sollte aber dennoch schriftlich fixiert sein.

  1. Es kommt immer auf den Umfang an. Natürlich kann und darf ich meine „Werke“ auch im Internet verkaufen. Beachten sollte ich hierbei aber die rechtlichen Vorschriften. Wird das in einem größerem Umfang der Fall, also entsprechende Einkünfte erzielt, empfielt es sich, sich beim Finanzamt zu erkundigen, wie es mit der Steuerpflicht aussieht oder ob es noch im Bereich des geringfügigen Nebenverdienstes bewegt.

  2. Ich kann jetzt nicht genau sagen, wie Youtube das sieht. Ob man dort nun Geld für das Ansehen eines Videos verlangen kann/darf oder nicht, das wird sicherlich in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) stehen. Es lohnt sich sicherlich ein Blick dort hinein. Es könnte durchaus sein, dass gewerbliche Angebote eingestellt werden können, jedoch könnte es sein, dass man dann auch entsprechende Abgaben leisten muss. Das wird dann aber sicherlich in den AGB stehen.

Also wichtig:

Urheberrechte beachten, da es andernfalls recht teuer werden kann - wenn es gewerblich wird, Fiskus beachten und die Regeln bei Youtube…, dann sollte das durchaus erlaubt sein…

Ich hoffe, ich konnte ien paar brauchbare Hinweise geben…

cu Eterno

Trotzdem Danke!

Tut mir sehr leid, habe davon keine Ahnung!

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?

Danke, sehr hilfreich!

Trotzdem Danke!

Hei, Toby!
Ich war leider längere Zeit im Krankenhaus, darum hat das beantworten deiner Frage etwas länger gedauert. Das tut mir leid.
Also, meiner Meinung nach brauchst du auf jedenfall das Urheberrecht dazu. Wie und woher du da bekommst, kann ich dir leider nicht sagen. Dazu bin ich kein Experte. Warum mich www in die Reihe dieser „Wissenden“ eingereit hat, weiß ich nicht.

Schönen Tag noch…

Nikodemus

… eines mir gehörigen Video auf Youtube gegen Geld
verkaufen?