Darf ich in meine Wohnung einbrechen?

Wer kann helfen? Habe meiner Mieterin zum 15.5.!02 gekündigt, weil über 3000 Euros Mietschulden (ihre Zweitwohnung). Sie hat sich bisher nicht gerührt, so daß auch noch keine Schlüsselübergabe stattfand. Die Wohnung ist seitdem unbewohnt, aber wohl nicht leer. Es handelt sich um eine DG-Wohnung. Nun erhielt ich die Nachricht, daß durch die Regenfälle in letzter Zeit die darunterliegende Wohnung innen von oben naß wird, weil ein Dachfenster offensteht. Auf Fax oder Telefonanrufer reagiert die Mieterin von ihrer Hauptwohnung nicht. Darf ich die Wohnungstür aufbrechen, um größeren Schaden zu verhindern? Mich kotzt das langsam alles an!

Hallo,

ich denke, die Sache ist eindeutig. Wenn Gefahr in Verzug ist und Du alles versucht hast, die Mieterin zu erreichen, bist Du berechtigt, die Tür zu öffnen.

Gruß
roland

Hallo

auch wenn Du die Wohnung bei „Gefahr im Verzug“ betrittst, nimm in jedem Fall einen neutralen Zeugen mit. Nicht dass, die Mieterin später behauptet, da wäre was weggekommen und es wäre gar nicht nötig gewesen.

Gruß Andreas

Hallo,

bitte die zuständige Polizei um Hilfe. Erkläre den Vorgang. Du darfst nicht einfach in die Wohnung und Gefahr im Verzuge ist so eine Sache. Also, Zutritt nur mit amtlicher Hilfe, notfalls amtliche Hilfe mit Schlüsseldienst.

Gruss Günter

Hi WYNMUCK,
ich habe früher fast täglich Wohnungsräumungen gemacht. Allerdings immer mit Gerichtsvollzieher und Schlüsseldienst. Ich würde mich vorher beim Amtsgericht schlau machen. Hast Du denn schon eine Räumungsklage angestrengt? Evtl. kann der Wassereinbruch den Vorgang beim Amtsgericht stark beschleunigen.
Viel Erfolg und Gruss
Sebastian

habe Schlüssel bekommen

Vielen Danke für Eure Antworten, die mir sehr geholfen haben. Habe inzwischen auch die Schlüssel bekommen, so daß ich das Fenster schließen kann. Jetzt müssen nur noch ihre Möbel raus. Da hilft wohl nur noch eine Räumungsklage. Hoffentlich habt ihr mehr Glück mit euren Mietern!
Gruß Wynmuck