ich bin eigentlich Planer/Architekt wurde nun aber von meinen Eltern gebeten, eine Wohnung zu inserieren und zu vermieten.
Darf ich da auch eine Maklercourtage erbeten, so wie ich das im Auftrage von Fremden machen würde oder muss ich in dem Fall umsonst arbeiten?
Ich will ihnen gerne helfen, aber eigentlich nicht komplett umsonst alles machen…da es ja doch etwas Aufwand werden kann.
???
Wenn Sie kein Makler mit Gewerbeanmeldung sind, können Sie auch keine Maklercourtage verlangen. Ein Makler kann auch keine Architektenleistungen in Rechnungen stellen. Ob Sie die Vermietung mit Beratungsgebühren oder Ähnlichen anbieten können, kann ich nicht beurteilen. Genaues kann Ihnen sicher das Gewerbeamt sagen.
Nun, das ist eine rein rechtliche Frage. Für die endgültige Klärung solltest du einen Rechtsanwalt befragen. Ich gebe hier lediglich meine Meinung wieder und die ist angelehnt an den mir bekannten Rechtsstand. Eine Änderung der Rechtslage ist mir nicht bekannt, dennoch garantiere ich nicht für die Richtigkeit meiner Meinungsäußerung.
So lange du die Wohnung nicht auch noch verwaltest, sollte es kein Problem sein. Du solltest allerdings auch die Interessenten darauf hinweisen, dass es die Wohnung deiner Eltern sind. Und was ich jedem Maklerkollegen immer wieder eintrichtere, schriftlicher Provisionsnachweis, auch wenn in diesem Fall das Eintreiben der Provision ein wirklich leichter Fall ist.