Darf ich Marmelade/Nutella verbieten?

Ich hab mich momentan des öfteren mit Kollegen in der Wolle.Ich arbeite in einem Wohnheim für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Alter zw 20-83Jahren.Pro Wohngruppe leben 8 Personen.Die Mahlzeiten nehmen wir zusammen in der Gruppe ein.
Da meine Kollegin der Meinung ist,dass die Bewohner ihrer Gruppe zu dick sind,verbietet sie beim Abendessen grundsätzlich süßen Aufstrich.
Ich finde das verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und möchte das eigentlich nicht mitziehen.Mal abgesehen davon hat im Vergleich eine Scheibe Fleischwurst 60kcal und eine Portion Marmelade 30kcal.
Meine Frage ist jetzt,darf meine Kollegin das den Heimbewohnern verbieten ?

Hallo,

der Fall ist verzwickt, bzw. zur genauen Beurteilung fehlen Informationen.

In wie weit sind die Bewohner des Heimes überhaupt in der Lage über sich selbst zu bestimmen? Wenn sie es nicht mehr sind, muss man ihnen unter Umständen sogar die Entscheidung abnehmen, was sie essen. Dies sollte allerdings nicht nur die eine Pflegerin entscheiden. Aus meiner Sicht haben hier die Heimleitung und die Angehörigen ein Wort mitzusprechen. Wenn festgelegt, natürlich die „amtliche Aufsichtsperson“. Vielleicht sollte die Heimleitung dafür mal einen Ernährungsberater engagieren.

Rein ernährungstechnisch hat die Kollegin natürlich recht. Zuckerspeisen wie Marmelade sollte man so wenig wie möglich essen. Das gilt allerdings nicht nur zum Abendbrot, sondern auch zum Frühstück. :wink:

Aus meiner Sicht haben die behinderten Menschen nicht nur ein Recht darauf, zu essen, was sie wollen, sondern viel mehr gesunde Nahrung zu bekommen. Aber das ist schon wieder eine persönliche Meinung, die die rechtliche Frage eigentlich nicht tangiert.

Grüße

wie das rechtlich jetzt genau ist weis ich nicht hab aber letztens einen Bericht über Nutella gesehen da wurde gezeigt das Palmöl benutz wird welches hocherhitzt wird was sehr schädlich sein soll.