nun habe ich auch mal eine Frage und komme damit alleine nicht weiter.
Ich bin gelernter Bürokaufmann und habe vor Kurzem meine 2 Jährige Ausbildung zum Fitness- und Wellnesscoach abgeschlossen.
Ich überlege mich selbstständig zu machen und würde gerne Massagen ausbilden bzw. Kurse geben dafür. Darf ich dann Zertifikate ausstellen oder nur Teilnahmebescheinigungen?
leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Am besten mal bei der Innung bzw. Behörde nachfragen, so dass Du rechtlich auch abgesichert bist. Viele Grüße, Annette
Du kannst ein Zertifikat ausstellen - kein Problem - aber tatsächlich und offiziell eine Praxis oder eine Person zertifizieren - Nein.
Ach ja - google hilft…
Zertifizierung von Produkten oder Dienstleistungen. Für Zertifizierungsstellen, die Zertifizierungssysteme für Produkte oder Dienstleistungen betreiben, besteht die EN 45011 bzw. der ISO/IEC Guide 65.
Nachweis von Ausbildungsstandards oder besonders ausgearbeiteten Fachnormen bei Personenzertifizierungen. Die Norm für Zertifizierungsstellen, die Personen zertifizieren, ist in der EN ISO/IEC 17024 („Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren“), welche auch als DIN-Norm vorliegt, geregelt.
Also die Frage wäre was Du da zertifizieren willst? Du kannst ja niemand ausbilden. Also eine Teilnahmebstätigung ist sicherlich kein Problem, aber eine Zertifikat, was von einem Finanzamt oder einer Organisation anerkannt werden würde, keine Ahnung ob Du da nicht massive Probleme bekommen kannst. Den Mutigen gehört die Welt und ich würde mich informieren bei Krankengymnastik-/Physiotherapeutenverbänden was Du tun musst um Dich dort als Ausbilder zertifizieren zu lassen.
soweit ich weiß, können sie schon Zertifikate ausstellen. Wenn diese aber nicht staatlich anerkannt sind, bzw. von der Innung, dann werden die Zertifikate den Probanden nicht sehr viel bringen und kommen dann einer Teilnahmebestätigung gleich.
Da spricht der Kaufmann…nein, das weiß ich nicht. Du kannst wahrscheinlich Zertifikate ausstellen, nur wer kann etwas damit anfangen und wofür?Ich empfehle , einen R-Anwalt zu fragen.MfG,KH