Darf ich mein Auto auch vor die Garage stellen?

Ich wohne in einem 4-Parteien-Anwesen. Im Hof sind 3 Garagen, eine davon habe ich gemietet. Partei 4 hat kein KfZ, dafür einen grösseren Keller.
Da meine Garage jedoch gut besetzt ist (unter anderem ein Roller), stelle ich mein Auto meist vor die Garage in den Hof.
Vor 1 Jahr ist die Vermieterin selbst in das Objekt eingezogen, und möchte mir nun untersagen, mein Fahrzeug so abzustellen.
Sie hat die Garage neben mir. Es kommt aber zu keiner Behinderung wenn Sie ein- oder ausfahren möchte.
Für Sie ein rein „optisches Problem“, obwohl es sich bei meinen Wagen um ein Neufahrzeug handelt, also keine Rostlaube.
Andererseits lagert Sie vor meiner Wohnung (ein Bungalowanbau an das Haupthaus), ziemlich viel Mist.
Doirt stehen nun ein Schubkarren, und vergangenes Jahr ist das Hofttor aus den Ankern gebrochen.
Auch diese lehnen an der Wand vor meiner Hütte, leider kann ich gerade kein Bild liefern.
Wenn ich jedoch meinen Roller vor meine eigene Mauer stellen will, missfällt das ebenso.
Im Sinne einer guten Hausgemeinschaft, möchte ich möglichst Ärger vermeiden. Jedoch wäre mir wesentlich wohler, wenn ich
erfahren würde, dass ich „im Recht“ wäre. Wenn es hart auf hart kommt.

Der Mieter einer Garage erhält nicht automatisch einen Stellplatz dazu.
Der Mieter einer Wohnung nicht automatisch einen Roller-Platz.
Der Besitzer eines Grundstücks kann dieses relativ frei nutzen.

Hallo Nachtfalke,

mach einfach das wofür eine Garage da ist, Miste sie einfach mal aus, dann hast du endlich Ruhe, und ihr habt euch beide endlich wieder Lieb.

Spreche doch mal mit der Vermieterin, ob du nicht einfach den Roller draußen Parken darfst ?

Gruß
Mücke. :bus:

Hallo,

Darf ich mein Auto auch vor die Garage stellen?

Ich formuliere die Frage mal um: darf mir mein Vermieter verbieten, mein Auto auf seinem Grund abzustellen wo ich will - vor statt in meiner Garage?

Ich denke mal, so formuliert kommst Du selbst auf die Antwort: ja, der Vermieter kann die Benutzung seines Grundes als Stellplatz für Fahrzeuge untersagen.

Grüße


Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Ich denke auch, dass du dein Auto in die Garage stellen musst. Denn die Fläche davor ist nicht zum Parken gedacht, sondern als Zufahrt.

Ich bin immer für den Weg der direkten Kommunikation. Wenn du bereits mit der Vermieterin darüber gesprochen hast und sie es nicht möchte, dann wirst du das wohl so hinnehmen müssen.
Letztendlich ist es ihr Grundstück und aus genau diesem Grund kann sie auch Ihre Schubkarre hinstellen wo sie möchte (solange sich niemand verletzen kann weil sie im Weg steht oder so).

Du bist im Unrecht !
Und eigentlich muss man sich ja wundern, dass man glaubt, man darf VOR der Garage beliebig parken.
Nicht nur mal kurz da stehen sondern dauerparken, weil man meint in der Garage anderes zu lagern (was übrigens eine 2. Sache wäre die man diskutieren könnte).

Der Garagenvorplatz ist nur für Einfahrt- und Rangierzwecke zu befahren, niemand darf dort parken. Es kommt nicht auf Behinderung an.

vergleiche es mal mit einem offenen Stellplatz. Garage ist wie ein Stellplatz zu sehen.

Niemand käme auf die Idee 2 Stellplätze zu nutzen (hoffe ich mal!). Du aber machst das ja, wenn Du Garage UND Vorplatz nutzt !

MfG
duck313

Tatsächlich bist du im Unrecht: In einer Garge dürfen nur Fahrzeuge, nicht „viel Mist“ untergebracht werden, die Fläche vor deiner Garage dient lediglich der Zuwegung, allenfalls kurzem Halten zum Be- und Entladen, nicht als weiterer Stellplatz und auf der dir nicht vermieteten Gemeinschaftsfläche Hof darf zwar die Eigentümerin ihre Sachen, du aber nicht deine abstellen.

Im Sinne einer guten Hausgemeinschaft parke nur in deiner Garrage und stelle dort entweder den Roller zusammen mit deinem PKW oder das Zweirad andernfalls an der Strasse auf öffentlicher Fläche ab.

G imager