Ich habe mal eine Frage vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen…ich habe immer viel gearbeitet, hab dann starke Rückenprobleme bekommen und konnte meinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben.Mußte lange kämpfen um beruflich weiter zu kommen, habe dann auch nachdem ich mich nicht abwimmeln ließ eine Umschulung bekommen diese endet nun die kommende Woche und ich muß bis ich meinen Job im April annehmen kann, leider Hartz vier beantragen. Nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe mir in der Zeit der Umschulung ein neues Auto gekauft, da mein altes nicht mehr zu retten war…schon aus dem Grund das ich meine Kinder sicher zur Schule und zur Kita bringen konnte und ich zur Schule kam. Ich habe noch ca.15.000€ Restverbindlichkeiten zu tilgen, muß ich mein Auto nun verkaufen, obwohl ich noch so viel abbezahlen muss.Ist ja in dem Sinne kein Vermögen da ich ja noch sehr viele Raten tilgen muss.Ich würd mich freuen, wenn mir jemand einen Tip geben könnte!!!Danke schon mal im Voraus
Hallo,
ich bin in dem Bereich jetzt leider kein Experte, aber wenn du nur bis April Hartz 4 beziehst, glaube ich nicht, dass du für diese kurze Zeit dein Auto verkaufen musst.
Sollte es wirklich eine Auflage sein, dass du so teure Wertgegenstände nicht besitzen darfst, kannst du es ja noch immer für die paar Monate abmelden und im April wieder anmelden.
Im Grunde ist es aber egal für was du dein Hartz 4 Geld ausgibst. Auch wenn es teure Autokaufraten sind.
Lg, wurzen
Leider kann ich da keine Hilfe leisten zschoppe