Darf ich mein Bett umstellen?

Ich habe vor einiger Zeit aus gesundheitlichen Gründen ein Bett mir elektrisch verstellbarem Lattenrost von der Krankenkasse bekommen. Einmal im Jahr kommt jemand von irgendeiner Firma (der Krankenkasse?!) und überprüft, ob alles noch einwandfrei funktioniert usw. . Nun möchte ich mein Zimmer etwas verändern, neu tapezieren etc. .
Jetzt habe ich aber gehört, dass ich selbst das Bett gar nicht vom Fleck bewegen darf, weil sonst die Garantie verfallen würde oder ähnliches. Ich frage mich, selbst wenn ich das Bett umstelle würde das auffallen? Hat der Handwerker sich beim umstellen die Position im Raum notiert oder so?

Aber natürlich darfst Du das Bett dort hinstellen, wo Du möchtest.
Du darfst nur nicht am Bett rumbasteln.
Es ist wie mit dem Fernseher oder Radio: wo Du das hinstellst ist Dein Bier.
Wenn Du das Bett z.B. auf die andere Zimmerseite stellst, kann niemand etwas sagen.
Nur solltest du das nicht selber machen. Denn du hast bestimmt mit der wirbelsäule Probleme. Und da kann die Kasse sagen: „der kann doch wieder arbeiten. Der braucht auch kein extra Bett.“
Also solltest Du jemanden haben der die das Bett umstellt.
Grüße
Raimund

Hallo Oxyg3n,

hier sollten Sie ein paar Sachen auseinanderhalten. Die Garantie ist immer eine freiwillige Zusage des Herstellers bzw. des Lieferanten, sie haben darauf keinen gesetzlichen Anspruch. Wie lang eine solche Garantiezusage gilt, kann natürlich auch vom Hersteller frei bestimmt werden. Außerdem kann er festlegen, dass die Garantie ganz oder teilweise entfällt, wenn sie irgendwas machen oder auch nicht machen. zB wenn sie den Servicetechniker daran hindern, das Bett zu warten oder es umstellen. Ob der Techniker sich die Position notiert, wird Ihnen niemand sagen können - außer der Techniker selbst.

Wie gesagt, das ist alles eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ob Sie überhaupt eine Garantie haben, müssten Sie in Ihren Unterlagen nachlesen oder beim Hersteller erfragen.

Was Sie vermutlich aber tatsächlich meinen, ist die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die man beim Kauf jedes Produkts hat, bei einem Bett genauso wie beim Computer oder eines Paar Schuhe oder was auch immer. Die Gewährleistung erlischt nur unter ganz bestimmten Umständen und sicherlich nicht automatisch, wenn Sie Ihr Bett umstellen.

Eines ist aber ganz wichtig: Sie müssen Ihr Bett sachgerecht umstellen. Wenn Sie es beschädigen (oder zum Beispiel die Schläuche einer Dekubitusmatraze usw. nicht mehr anschließen können), haben Sie ein Problem. Ähnliches gilt für die Elektrik, weil der Servicetechniker eine elektrotechnische Überprüfung vornimmt. Wenn Sie an den „Strom“ ranmüssen und das mehr ist als Stecker raus, Stecker rein, ist es wieder ein Problem.

Das ist aber keine Frage der Gewährleistung, denn es handelt sich dann ja nicht um einen Produktfehler, den der Hersteller „auszubessern“ hat, sondern um einen Schaden, den Sie selbst verursachten. Das ist nichts anderes als wenn sie Ihren neuen Fernseher runterwerfen, dann können Sie natürlich auch nicht mehr zum Händler gehen und einen neuen verlangen, weil Sie ja noch Gewährleistung haben.

Sie schreiben leider nicht, wem das Bett eigentlich gehört, Ihnen oder der Krankenkasse (die es Ihnen geliehen hat). Sollte es der Krankenkasse gehören (davon gehe ich aus), kann die Krankenkasse Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gelten machen. Vor allem aber kann die Krankenkasse von Ihnen Schadensersatz verlangen, wenn Sie Ihr Bett versehentlich beschädigen.

Kurzum: Warum rufen Sie nicht Ihre Krankenkasse oder den Servicedienst des Herstellers an und fragen Sie, ob Sie das dürfen? Vorher sollten Sie sich allerdings die Frage stellen, ob Sie in der Lage sind, einen sicheren Transport bzw. erneuten Aufbau des Bettes sicherzustellen. Wenn Sie das nicht können, müssen Sie sowieso den Techniker rufen. Fragen Sie doch mal, ob die das nicht als Service kostenlos machen, viele Hersteller machen das.

Viele Grüßen und Spaß beim Sanieren

Tintin

Hallo,

mind. 1x im Jahr kommt das von der Kasse beauftragte Sanitätshaus um sicherzustellen, das die ausgelieferte Ware noch einwandfrei sit oder ob ein Austausch stattfinden muss. Dies ist im Entgelt der Kasse an das Sanitätshaus enthalten und ist für Sie von Vorteil.

Warum sollte es ein Problem sein, das Bett umzustellen?

Ich denke es handelt sich um ein „normales“ KRankenbett, welches verschiedenstliche Verstellmöglichkieten bietet und auf Rädern steht. Sollte dies so sein, so ist es kein Problem das Bett innerhalb der Wohnung zu verstellen.

Ansonsten einfach im beauftragten Sanitätshaus nachfragen.

MfG
Patrick

Danke für Ihre Antwort, die war am hilfreichsten.

Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten. Das wird auch nur derjenige wissen, der die Garantie gibt (Hersteller, Krankenkasse?). Informier dich dort doch mal ganz unverbindlich über die Auflagen der Garantie. Aber du hast schon recht, auffallen wird das wohl kaum. Außerdem finde ich, dass sich das sehr nach einer Geschickte anhhört.

Keine Angst, das Umstellen des Bettes ist erlaubt. Der Techniker kommt nicht von der Krankenkasse, sondern von der Firma, von der die Kasse es geleast hat. Er stellt die dauernde Funktionsfähigkeit des Bettes sicher.

Verboten sind Eingriffe in die Technik des Bettes, sonst erlischt die Garantie. Umräumen geht natürlich.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Werner

Hallo,

da bin ich leider auch überfragt. Sorry;-(
Gruß
Jeanny P

Hallo, das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Eigentlich interessiert das die Krankenkasse auch nicht wirklich (die Funktion schon, aber nicht die Überprüfung) Kann es vielleicht sein, das du einen Wartungsvertrag o.ä. mit dem Hersteller abgeschlossen hast?