Darf ich mein bild vom Fotografen ins Facebook ste

Guten Tag,
mich würde interessieren ob ich mein eigenes Foto, dass ich über ein Fotostudio habe machen lassen ins Facebook stellen darf? Ich wollte immer ein schönes Profilbild und bin deshalb zum Fotografen gegangen und habe mir ein tolle Bild machen lassen und nehme es jetzt in Foren und Facebook als Profilbild her. Jetzt hat mir ein Bekannter erzählt das es deswegen Probleme mit dem Fotografen geben kann, weil er da angeblich ein Urheberrecht drauf hat. Stimmt das? Das kann doch dann nicht wahr sein, oder? Ich habe das Bild ja ordnungsgemäß gekauft und warum sollte es den Fotografen stören wenn ich es öffentlich verwende? In meinen eigenen vier Wänden, im Büro usw. dürfte ich es ja auch öffentlich aufhängen und somit herzeigen.

vielleicht fragst du den fotografen oder schaust dir deine Nutzungsrechte im Vertrag an?
pita

Wie Vertrag, der Fotograf hat Bilder gemacht und ich habe sie bezahlt es gibt keinen Vertrag. Ich habe nichts unterschrieben und der Fotograf hat mir auch nichts zu lesen oder so gegeben. Den Fotograf kann ich nicht fragen, da er behauptet das ich mein Bild nicht veröffentlichen darf weil er das Urheberrecht darauf hat. Deshalb meine Frage, da ich nicht glaube oder verstehen kann warum ich das von mir in Auftrag und auch bezahlte Bild nicht ins Internet stellen darf. Es ist doch mein Bild und geht mit dem Kauf in meinen Besitz über, oder?

Ich denke, wenn DU damit einverstanden bist, darfst DU auch ein Bild mit DIR drauf im Internet veröffentlichen! Unabhängig davon, wer es gemacht hat!

Ob es grundsätzlich eine gute Idee ist, bei FÄCEBOOK Dinge zu veröffentlichen, steht auf einem anderen Blatt!

Gruß Kai

Hi

Ich denke, wenn DU damit einverstanden bist, darfst DU auch
ein Bild mit DIR drauf im Internet veröffentlichen! Unabhängig
davon, wer es gemacht hat!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn Du bei einem Grafiker bspw. ein Logo entwickeln läßt, darfst Du es genau für die im Vertrag bzw. AGB definierten Zwecke verwenden. Das Urheberrecht bleibt beim Grafiker. Ich vermute, daß das beim Fotografen ähnlich ist.

Ob es grundsätzlich eine gute Idee ist, bei FÄCEBOOK Dinge zu
veröffentlichen, steht auf einem anderen Blatt!

Und hat mit dieser Frage nichts zu tun.

Gruß S (kein Fachmann)

Hallo,

Dein Bekannter hat recht.

Das Urheberrecht an einem Foto hat immer der Fotograf. Auch wenn er Dir einen Abzug verkauft, bleibt das Urheberrecht bei ihm. Das Urheberrecht ist sozusagen ein Naturrecht, es kann auch nicht verkauft werden. Das Urheberrecht hat immer der Urheber und es bleibt auch bei ihm für alle Zeit. Verkaufen kann man nur Lizenzen oder Benutzungsrechte. Wenn Du Dir beim Fotografieren das Recht zusichern lässt, das Bild auch im Internet verwenden zu dürfen, dann darfst Du es eben, ansonsten aber nicht. Natürlich kannst Du auch nachträglich hingehen und den Fotograf fragen, wieviel er dafür haben will, dass Du das Foto im Internet verwenden darfst. Aber er ist nicht verpflichtet, Dir dieses Recht einzuräumen. Und den Preis, den er Dir dafür nennt, kannst Du dann akzeptieren und zahlen oder eben nicht.

Lies mal bei Wikipedia „Urheberecht“.

Gruß Ebi

Ich denke, wenn DU damit einverstanden bist, darfst DU auch
ein Bild mit DIR drauf im Internet veröffentlichen! Unabhängig
davon, wer es gemacht hat!

Ich bin zwar ein großer Freund des Denkens, aber dieses Forum heißt wer-WEISS-was.

Du irrst Dich nämlich.

M.

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Hä? - Leute, FÄCEBOOK ist doch keine geschäftliche Präsentationsplattform! - Das ist privat, nicht gewerbsmäßig und somit kann man ja wohl jedes Foto von sich dort einstellen? - Warum sollte jemand ein Foto im Fotostudio machen lassen, wenn er es niemand zeigen darf?

Gruß Kai

Wer-rät-was?
Hallöchen,

Hä? - Leute, FÄCEBOOK ist doch keine geschäftliche Präsentationsplattform!

Erstens darfst Du mal raten, warum Facebook $100.000.000.000 beim Börsengang einspielen sollte wenn es nicht geschäftlich ist.

Zweitens ist wohl „Social Media Marketing“ noch nicht bis zu Dir durchgedrungen?

  • Das ist privat, nicht gewerbsmäßig und somit kann man ja wohl jedes Foto von sich dort einstellen? -

… drittens ist es ziemlich egal, ob man das Urheberrecht privat oder gewerblich verletzt, eine Rechtsverletzung bleibt es.
Lediglich ist es so, dass man sich bei einmaliger, geringfügiger Verletzung bei einer gedeckelten Abmahngebühr von €100 „den Spaß mal leisten“ kann - wenn man aber nach der Abmahnung das Foto weiterhin oben lässt - uh… dann hilft einem das „Private“ auch nicht mehr wirklich.

Warum sollte jemand ein Foto im Fotostudio machen lassen, wenn er es niemand zeigen darf?

Das tut nichts zum Sachverhalt, dass das Urheberrecht in Deutschland an dieser Stelle ziemlich eindeutig ist.
Wenn der Urheber die Veröffentlichung explizit untersagt, dann ist das rechtsgültig. Punkt.

Gruß,
Michael

Wie Vertrag, der Fotograf hat Bilder gemacht und ich habe sie
bezahlt es gibt keinen Vertrag.

nicht jeder vertrag ist ein stück papier.

Den Fotograf kann ich nicht fragen, da er behauptet das ich
mein Bild nicht veröffentlichen darf weil er das Urheberrecht
darauf hat.

hat er auch. das steht so hier:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html

Deshalb meine Frage, da ich nicht glaube oder
verstehen kann warum ich das von mir in Auftrag und auch
bezahlte Bild nicht ins Internet stellen darf. Es ist doch
mein Bild und geht mit dem Kauf in meinen Besitz über, oder?

nein. du hast nur das recht, das foto mit nach hause zu nehmen. weder darfst du das ding vervielfältigen noch veröffentlichen, ohne dass der urheber das erlaubt.
und urheber ist der fotograf.

Auch
wenn er Dir einen Abzug verkauft, bleibt das Urheberrecht bei
ihm.

du musst unterscheiden zwischen dem urheberrecht an dem foto und den daraus folgenden rechten. hat der fotograf das bild z.b. durch verkauf in den verkehr gebracht, kann er grds. nicht für jede weitere nutzung ein entgelt in form von SE verlangen (erschöpfungsgedanke).

Das Urheberrecht ist sozusagen ein Naturrecht, es kann
auch nicht verkauft werden.

das urheberrecht ist ein ausschlueßlichkeitsrecht, ein eigentumsähnliches (daher absolutes) recht.

Das Urheberrecht hat immer der
Urheber und es bleibt auch bei ihm für alle Zeit.

nein, die schutzdauer beträgt max 70 Jahre.

Verkaufen
kann man nur Lizenzen oder Benutzungsrechte. Wenn Du Dir beim
Fotografieren das Recht zusichern lässt, das Bild auch im
Internet verwenden zu dürfen, dann darfst Du es eben,
ansonsten aber nicht.

nein, wie unten auch angesprochen. es gibt zahlreiche ausnahmen, §§ 44 ff. urhg wie die nutzung zu privaten zwecken.

Natürlich kannst Du auch nachträglich
hingehen und den Fotograf fragen, wieviel er dafür haben will,
dass Du das Foto im Internet verwenden darfst. Aber er ist
nicht verpflichtet, Dir dieses Recht einzuräumen. Und den
Preis, den er Dir dafür nennt, kannst Du dann akzeptieren und
zahlen oder eben nicht.

Lies mal bei Wikipedia „Urheberecht“.

da gibt es seriöseres quellen…

Deshalb meine Frage, da ich nicht glaube oder
verstehen kann warum ich das von mir in Auftrag und auch
bezahlte Bild nicht ins Internet stellen darf. Es ist doch
mein Bild und geht mit dem Kauf in meinen Besitz über, oder?

nein. du hast nur das recht, das foto mit nach hause zu
nehmen. weder darfst du das ding vervielfältigen noch
veröffentlichen, ohne dass der urheber das erlaubt.
und urheber ist der fotograf.

quatsch… §§ 44a ff. urhg
tipp: nicht nur die ersten 15 paragraphen lesen…

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Fatzebuck ist doch völlig irrelevant. Interessant ist für was der fotograf beauftragt und bezahlt wurde, und was für Rechte an der Auftragsarbeit erkauft wurden.

Hat der Fragewurm* 5 Passbilder bezahlt und bekommen, und z.B. die AGB des Fotografen akzeptiert, die ev. besagen dass die Bilder nur für ihren Verwendungszweck benutzt werden dürfen, aber nicht vervielfältigt, dass ist das numal so. Hätte der Fragewurm alle Rechte erworben, wüsste er das und würde nicht fragen. Den Fotografen möchte er nicht fragen, weil der die falsche Antwort gibt, aber nur die ist relevant…

*Fragewurm gehört nicht mir, hab ich nur geliehen, kann aber nicht fragen weil ich nicht weiß von wem :smile:

die Frage ist, ob die Nutzung eines (z.B.) Passbildes eine VERVIELFÄLTIGUNG einschliesst. Ich meine nicht.

quatsch… §§ 44a ff. urhg
tipp: nicht nur die ersten 15 paragraphen lesen…

=)

in konkreto: @Fragensteller
Vervielfältigen kannste das Foto, das regelt § 53 Abs. 1 UrhG.
Dat nennt sich dann Schranke des Urheberrechts!

und der Gesetzgeber umschreibt dat so:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Eine andere Frage ist, ob man das Vervielfältigungsstück dann auch veröffentlichen darf.

Aber wenn man zum Fotografen dackelt und der einem dann Abzüge des Werks nach Bezahlung mitgibt, wird der Fotograf - so im Vertrag / AGB / … nicht ausdrücklich abweichendes geregelt ist - häufig, zumindest konkludent, ein Nutzungsrecht (Lizenz) eingeräumt haben, das dann häufig wohl auch das Recht umfasst, das Bild zu vervielfältigen (das erlaubt aber jedenfalls § 53 UrhG) und anderen zu zeigen.

Gruß Flo

die Frage ist, ob die Nutzung eines (z.B.) Passbildes eine
VERVIELFÄLTIGUNG einschliesst. Ich meine nicht.

wieso geht es um die vervielfältigung (abgesehen davon s. §§ 44a ff urhg) ?
wenn ein foto ins netz gestellt wird, geht es um die verbreitung…

da der fragewurm nur ne hartkopie hat wird er es zu dem zweck digitalisieren müssen = kopie

mit dem deuten von zusammenhängen hast du so deine probleme, hm? um private kopien ging es mir hier nicht.

Hat der Fragewurm* 5 Passbilder bezahlt und bekommen, und z.B.
die AGB des Fotografen akzeptiert,

hat er aber nicht, weil er sie gar nicht zu gesicht bekommen hat. und muss auch gar nicht, weil das urhg auch so gilt.

*Fragewurm gehört nicht mir, hab ich nur geliehen, kann aber
nicht fragen weil ich nicht weiß von wem :smile:

geklaut von peter(too)

mit dem deuten von zusammenhängen hast du so deine probleme,
hm? um private kopien ging es mir hier nicht.

um was es dir ging, ist völlig unerheblich… entscheidend ist, was der fragesteller will…