Darf ich mein Motorrad selber entdrosseln?

Hallo,

es geht darum, dass ich mein Motorrad über den Winter selbst entdrosselt habe (Es war über die Ansaugstutzen mit 4 Lochblenden gedrosselt, kein Gasanschlag).
Offen Fahren darf ich schon seit ca. einem halben Jahr. Jetzt wollte ich die Entdrosselung in die Papiere eintragen lassen, damits halt keine Probleme mit der grünen Rennleitung gibt.
Jetzt ist halt die Frage, ob ich das problemlos Eintragen lassen kann?

Hallo Elton,

ich nehme an, daß die drosselnde Blende zwischen Vergasern und Zylinderkopf sitzt/saß und ein ca. 2-3 mm starkes Blech ist.
Manche TÜV-Prüfer verlangen eine Bestätigung einer Fachwerkstatt, daß die Endroselung vorgenommen wurde, andere nicht.
Am besten bei einer Prüfstelle anrufen und fragen, ggf. kann die mitgeführte Drosselblende überzeugend wirken. Falls ein Nachweis erforderlich sein sollte vielleicht einfach mit der Blende und dem Mopped zu einer Werkstatt (idealerweise die dich kennt) gehen und um eine Bestätigung bitten.
Wichtig wäre evtl. auch das Gutachten der Drosselung (evtl im I-Net zu finden) dabeizuhaben, damit der Prüfer sieht, daß die Dosselung ausschließlich über die Blende erfolgte.
Im allgemeinen ist eine Entdrosselung unproblematischer als eine Drosselung, da du keine Motivation zum bescheißen hast.
Viel Erfolg!
Grüße,
Oli

Hi elton 88,hab ich damals auch selber gemacht, allerdings bin ich vorher zum Tüv gefahren und hab gefragt ob das so geht.
Mein Problem war das der nette Mann vom Tüv ne Bescheinigung einer Meisterwerkstatt haben wollte, oder ich solle es vor seinen Augen ausbauen !!! Meine Gedanken dazu sind nicht wiedergabefähig :smile:
Also bin ich zum Mitbewerber gefahren und hab dem netten Mann von der DEKRA mein Problem geschildert. Der meinte nur das entdrosseln kein Problem ist, nur das Drosseln müsse ne Werkstatt bestätigen.
Ich würde dir empfehlen mal ohne Krad unverbindlich nachzufragen wie die das gerne hätten. Ich denke es lässt sich ein Prüfer finden der das bestätigt, denn mehr PS ist ja kein Problem.
Denk aber dran das die Versicherung sich ändert wenn du mehr PS hast !
Gruß Andreas

Danke schonmal für die 2 schnellen Antworten.

Zum Thema Versicherung: Damit ist schon alles geklärt. Die wollen halt nur noch die geänderten Papiere von mir haben, die eigentlich auch heute holen wollte.
Ums noch bisschen genauer zu Beschreiben:

Ich war heute bei der DERKA und habe mein Motorrad vorgeführt. Der Typ hat erstmal garnicht verstanden, dass ich keine Plakette brauchte, sondern nur den Eintrag, dass die Maschine entdrosselt wurde.
Darauf hin war erstmal stille. Als er dann seine Gedanken gesammelt hat, hat der irgendwas erzählt von wegen er bräuchte ja umbedingt den alten Fahrzeugbrief, wo die Leistung drinsteht, die die Maschine vor der Drosselung hatte und das Gutachten über die Drosselung.
Gut ok, war Stück weit auch naiv von mir zu denken, dass der aktuelle Fahrzeugschein & -brief als Dokumente ausreichen… hab mir jetzt alle benötigten Dokumente zusammengelegt und werde es am Mittwoch nochmal versuchen. Dann nehm ich allerdings auch die Drosselblenden mit. Istn guter Ratschlag. Wenn die sich dann immer noch quer stellen, muss ich halt zur Werkstatt meines Vertrauens… dämliche Bürokratie!

Hallo Elton,

so ganz sattelfest kann ich Dir das nicht beantworten, aber: Wir leben in Deutschland und da brauchst Du für alles Papiere - und die hast Du wohl eher nicht… Ich würde lieber in einer freundlichen Fachwerkstatt fragen, ob das so in Ordnung ist und die dann bitten, die Änderungen von regelmäßigen TÜVler eintragen zu lassen.

Viele Grüße und viel Erfolg!

@Drag650

Doch, die Papiere habe ich alle. Ich hab das Bike vor nem Jahr ungedrosselt gekauft und da es von nem Händler gekauft wurde, auch direkt dort Drosseln lassen. Von daher habe ich einen Bescheid über die Drosselung.
Nur das ich evtl. einen Bescheid über die Entdrosselung brauche, hab ich vorher nicht bedacht. Versuche es wie gesagt nochmal am Mittwoch mit altem Fahrzeugbrief wo die „origignal“ Leistung eingetragen ist und zeig dem Heini dort zur Not mal die ausgebauten Blenden.

Die Eintragung sollte i.d.R. kein Problem darstelle, welcher Motorradfahrer fährt schließlich freiwillig gedrosselt:wink:?
Such dir einen TÜV-Sachverständigen in deiner Nähe und bespreche dein Vorhaben, dieses Gespräch ist kostenfrei. Zur Sicherheit kannst du dann nach der Umrüstung die ausgebauten Schieber zur Umtragung mitnehmen, sozusagen als „Beweis“.

Ich hoffe mit meine Antwort dir geholfen zu haben.

Viel Erfolg

Moin,

im Prinzip ist das möglich.
Es stellt eine technische Änderung nach § 19 STVZO dar.
Allerdings muss es dieses Modell auch ungedrosselt in dieser Form auf dem Markt geben, d.h. mit gleichen Bremsen etc.
Wenn dem so ist, dürfte dem eigentlich nichts entgegenstehen.
Der amtl. anerkannte Sachverständige hat übrigens einen relativ großen Ermessensspielraum, d.h. er kann es eintragen oder darauf bestehen, dass diese Arbeit durch eine Fachwerkstatt vorgenommen wird und dann schriftl. bestätigt werden muss.

Viel Glück beim TÜV oder DEKRA-Onkel

Moin!

Offen Fahren darf ich schon seit ca. einem halben Jahr. Jetzt
wollte ich die Entdrosselung in die Papiere eintragen lassen,
damits halt keine Probleme mit der grünen Rennleitung gibt.

Vom Hersteller Deines Motorrades gibt es Informationen zu Drosselung/Entdrosselung. Die können Dir ein Gutachten zuschicken. Dies ist insbesondere erforderlich, wenn Du Teile austauschen mußtest. Damit fährst Du dann zu den „beschützenden Werkstätten“ (TÜV, DEKRA, etc.) und läßt die Änderung begutachten. Danach kannst Du die beim Straßenverkehrsamt in die Papiere eintragen lassen.

Zumindest war das so, als ich vor 15 Jahren meine RD aufgemacht habe.

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo Elton,

in diesem Fall ist das kein Problem. Einfach beim Tüv Vorfahren, die alten Bleche mitnehmen und erklären, was Du gemacht hast. Hilfreich ist eventuell, noch eine Kopie von einem Fahrzeugbrief, bei dem die entdrosselte Leistung angegeben ist. Falls es eine Offizielle Anleitung vom Hersteller gibt, dann ist diese ebenso hilfreich. Problem ist allerdings, dass Du keinen Versicherungsschutz hast, wenn Du zum Tüv fährst, da die Maschine noch mit der alten Leistung versichert ist. Also auf jeden Fall auch mal mit deiner Versicherung reden!

Viele Grüße

Andreas

Hallo Elton,

in diesem Fall ist das kein Problem. Einfach beim Tüv Vorfahren, die alten Bleche mitnehmen und erklären, was Du gemacht hast. Hilfreich ist eventuell, noch eine Kopie von einem Fahrzeugbrief, bei dem die entdrosselte Leistung angegeben ist. Falls es eine Offizielle Anleitung vom Hersteller gibt, dann ist diese ebenso hilfreich. Problem ist allerdings, dass Du keinen Versicherungsschutz hast, wenn Du zum Tüv fährst, da die Maschine noch mit der alten Leistung versichert ist. Also auf jeden Fall auch mal mit deiner Versicherung reden!

Viele Grüße

Andreas.

Hallo,
da Du Dein Motorrad duch die Entdrosselung quasi wieder in den Werkszustand zurückversetzt hast, sollte es da keine Probleme geben. Im schlimmsten Fall werden bei der Prüfstelle Messungen durchgeführt (Leistung, Abgaswerte, Lautstärke) um zu überprüfen, ob die Werte wieder dem Auslieferungszustand (vormals in den Originalpapieren) entsprechen. Letztendlich kannst Du JEDE Veränderung an der Maschine auch selbst durchführen, solange sie von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen und falls nötig eingetragen werden. So ist es bei mir stets gelaufen. Nicht vergessen: auch die Versicherung muß von der Änderung der Leistung in Kenntnis gesetzt werden - denn Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist strafbar und außerdem im Falle eines Unfalls ausgesprochen teuer. Ich hoffe damit geholfen zu haben.
Beste Grüße
Thorsten Henning

hallo,
nun, ich bin zwar in diesem Themengebiet nur Anfänger, aber zumindest habe ich folgende Erfahrung:
Meine damalige KLR600 habe ich durch einen anderen (originalen) Gasschieber selbst entdrosselt und damit so zum TÜV gefahren - die Papiere wurden problemlos umgeändert (wenn ich mich recht erinnere, stand vorher drin, dass sie so gedrosselt wurde.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Gruß
Arndt

Hallo und Entschuldigung wegen der späten Antwort…

ich würde den TÜV fragen, ob das zulässig ist oder nicht. Der weiß genau, wie sowas geht, denn der trägt sowas ein…

Ich hoffe, ich konnte trotz der Verspätung helfen…

Ingo