Darf ich meine Bestandskundschaft anrufen?

Wenn ich meiner Bestandskundschaft eine Einladung zu einer produktrelevanten Veranstaltung per Post schicke, darf ich sie dann anrufen, um nachzuhaken, ob sie kommen wollen?
Oder gilt das als Telefonwerbung?

Danke!

Hallo!

Darfst Du, es sind ja deine Kunden, also besteht/bestand eine Geschäftsbeziehung.
Aber solltest Du das machen ?
Du hast ihnen doch eine Einladung geschickt, da hätte ich dann den Hinweis gegeben, man möge sich anmelden wenn man teilnehmen möchte .

MfG
duck313

Kleine Nebenbemerkung: Das würde ich tunlichst unterlassen, weil das die meisten ziemlich nerven dürfte.

Gruß T

Ich stelle da wegen möglicher/vermuteter fehlender Erlaubnis und sonstigen Unklarheiten ein klares Nein dagegen. Grundsätzlich fallen alle Anrufe zum Zwecke des Warenabsatzes oder der Dienstleistungserbringung unter Telefonwerbung.

awM

Hallo,

wenn man so gar keine Ahnung vom Thema hat, sollte die Tatstatur mal ruhen.
In der Tat sieht die Sache bei bereits bestehender Geschäftsverbindung bei weitem nicht so eindeutig aus, wie Du meinst.

&Tschüß
Wolfgang

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Hübsch. Nur so allgemein leider falsch. Lies:
https://dejure.org/gesetze/UWG/7.html
Absatz 3 sollte dich besonders interessieren.

Das heißt aber eben noch lange nicht, dass sie verboten sind.

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Weshalb sollten bestehende Geschäftsverbindungen ohne Zustimmung/Erlaubnis zur Telefonwerbung anders behandelt werden?

awM

mal, was die Bundesnetzagentur zur Telefonwerbung sagt:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html

Und darum geht es im UP doch.

awM

Nein, darum geht es eben nicht.

Vielleicht solltest du irgendwann mal lernen, die Randbedingungen zu beachten. Beim grad verlinkten Gesetzestext, bei dem ich dir sogar noch den passenden Absatz angegeben habe, hättest du die Chance dazu gehabt. Was ist deine Ausrede, das unterlassen zu haben?

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Moin,

wenn du auf der rechtlich sicheren Seite sein möchtest, hast du, auch deine Bestandskunden!, von allen Kunden eine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen, die ausdrücklich auch Telefonanrufe beinhaltet.
Haben die Kunden keiner telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt, sondern „nur“ Briefe, begibst du dich mit telefonischem Nachkontakt auf ganz dünnes Eis.
Ich möchte auch gern noch einmal auf das Posting weiter unten oder früher hinweisen. Solche Nachtelefonate können auch schnell nach hinten losgehen, weil die Kunden schnell genervt sind.

Soon

Weil nun mal die einschlägigen Gesetze hier differenzieren. Lese halt mal den von Dir selbst verlinkten Text vollständig zu Ende oder schau mal in die Dir benannte gesetzliche Grundlage,

Wie so oft interessiert Dich aber anscheinend die Realität nicht mehr, wenn Du eine Meinung hast.

&Tschüß
Wolfgang

Es geht nicht um Meinung, sondern Fakten. Und ich antworte lieber auf ein UP selbst. Aber hier wird wieder eine falsche Sicherheit vermittelt

dann mische ich bei Antworten ein.

Zum Thema selbst, Telefonwerbung ja oder nein, ist es hilfreich, wenn man Infos beispielsweise aus Call-Centern und zum Thema Inbound-/Outbound(marketing) hat. Aktuell kämpfen zahlreiche CC um ihre Existenz, weil die Gesetzesverschärfungen hinsichtlich Datenschutz die Geschäftsfelder stark einschränken.
Die sog. „bekannten Geschäftsbeziehungen“ bewegen sich zwischen In- und Outbound. Aber wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorhanden ist, dann bewegt man sich auf sehr dünnem Eis. Eine einzige Anzeige genügt…

awM

Hallo.

In dem Absatz geht es doch um elektronische Post, inwiefern trifft das auf einen Anruf zu?

Gruß
Tobias