Darf ich meine eigene AGB`s verkaufen ? Bitte lesen !

Ja Hallo erst mal an alle,

ich habe eine Webseite die man in 187 Länder sehen könnte,aber es ist mir nicht möglich sie um zu Sätzen ! [Name der Website entfernt - www Team]

Die Monatlichen Kosten dafür sind oder liegen bei ca. 5000€ - 6000€ am Anfang, die dann noch steigen werden,um die Webseite bekannt zu machen!

Ich möchte auf den Punkt kommen!

[Name der Website entfernt - www Team] hat sehr viel mit Pornografischen Inhalt zu tun,aber sie sollte die Kinder Pornografie fernhalten !!! Das war die Idee für [Name der Website entfernt - www Team]
,so kam sie zu Stande !

Ich habe mich abgesichert über einen Rechtsanwalt,der mir die AGBs angefertigt hat,diese AGBs
sind wirksam in 187 Länder !

Nun möchte ich die AGB`s verkaufen !

Ist es mir erlaubt ???

Klar ich könnte meinen Rechtsanwalt fragen ! Aber er hat erst ende August für mich ein Termin !

Ich weiß was ihr denkt,aber es ist so – finde ich auch nicht gut !

Ich bedanke mich schon mal in voraus.

Mit freundlichen Grüßen
[Beitrag editiert - www Team]

Dann würde ich mal schleunigst den Anwalt wechseln!

Also aus meiner Sicht sind die AGBs dein Eigentum, also darfst du diese auch verkaufen.

Was sind AGB’s? AGB ist bereits Plural
cf

Danke für die Antwort !

:confused: Wie jetzt ???

AGB die in 187 Ländern gültig sind? Hat dein Anwalt echt das Zivilrecht in diesen Ländern geprüft ob irgendwelche Bestimmungen in den AGB dort nicht erlaubt sind wie z.B. bei uns? Er ist also entweder verdammt gut wenn er das gemacht hat oder eben schlecht.

Ich überlege gerade wieviel Gültigkeit AGB für eine Erotikseite in Saudi-Arabien haben können…

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für diese FALSCHE antwort, wolltest du wohl sagen. das urheberrecht kann man nicht verkaufen, höchstens das nutzungsrecht. und ob du in deinem fall dieses verkaufen darfst, kann dir allein dein vertrag sagen, den du mit deinem tollen anwalt geschlossen hast. warum fragst du den also nicht?

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Sind diese AGB so geschrieben wie Du hier formulierst und schreibst ?

Also aus meiner Sicht nicht. Und nun?

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König Ottheinrich Loewen der Viertelverquaste

Servus,

und in welchem Land besitzen Euer Hochwohlgeboren gesetzgeberische Kompetenz, wenns genehm ist?

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Aha. Und wer ein Buch kauft, darf es nachdrucken. Ist ja sein Eigentum.
Zum Mitmeißeln: Der Auftraggeber erwarb kein Eigentum an den von einem Dritten entworfenen AGB (nicht AGBs), sondern nur das Nutzungsrecht im zuvor vereinbarten Umfang.

Gruß
Wolfgang

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Alter … voll krass die Experten hier .. und ich beiss mir eh gerade in den PO, dass ich hier wirklich die Zeit nehme, überhaupt zu antworten … scheinbar hat mir die Mittagssonne :sunrise: das Gehirn verbrutzelt …

Frage deinen Anwalt und schau auf den Vertrag den Du mit Ihm gemacht hast, oder auch nicht .. das wäre dann ja dumm … denn eine Dienstleistung wird ja vorher schriftlich fixiert.
Ggf. natürlich bei Leuten, die solche Seiten betreiben, nicht … tja ..

Meine AGB sind mein Eigentum und ich habe alle Rechte mit der Bezahlung der Anwaltskosten erwirkt … noch Fragen? Gerne, aber nicht an mich :smile:

Hallo,

Wenn Du eine Webseite hast, dann ist die wohl auch Online, dann ist diese weltweit erreichbar. Wenn diese nur auf dem Papier besteht bzw. als „testumgebunG“ dann ist alles andere irreelevant.

Dann hast Du jetzt schon vieles falsch gemacht, aber das ist hier nicht das Thema. Aber mein beileid an dieser Stelle schonmal.

Das ist ungefähr so als wenn man sagt, das man nicht für mercedes arbeitet und mercedes auch blöd findet und mercedes auch niemals erwähnen würde, weil mercedes ja nicht toll ist und es viel besseres als mercedes gibt. mercedes hat darüberhinaus auch keinerlei tolles zu bieten und anstatt mercedes würde man was anderes nehmen. Es ist also klar, das mercedes sicher nix taugt und mercedes hier auch nicht weiter erwähnt werden sollte. Klar?! :smile:

Dann hast Du einen Anwalt, der Internatinales Wirtschaftsrecht beherrscht und in 187 Ländern eine wirksame AGB zustande bringt der nicht mal 1 Minute Zeit hat um Dir diese Frage zu beantworten? Das kann und wird so niemals stimmen!
Wenn das irgendein Anwalt sagen würde wäre man als geschäftsmann eine Minute später beim anderen Anwalt, lässt das Dokument prüfen und sich die Infos da geben und gut ist.

Zu Verkauf der AGB: Was soll das bringen? Die AGB ist speziell für Dich bzw. Dein Business erstellt worden. Die ist nirgendwoanders anwendbar bzw. Jeder Andere würde das auf SEIN Business anpassen lassen. Desweiteren würdest Du die also „nur“ zusammen mit Deiner Internetseite - die im Moment ja nur Kostet, aber nix einbringt - verkaufen können WENN der Urheber rein theoretisch das Verwertungsrecht an Dich abgetreten hat und die entsprechenden Pendants zu unserem Deutschen Verwertungsrecht in den anderen 186 Ländern geprüft und entsprechend freigegeben hat.

Fazit: Frage Deinen neuen Anwalt. Enjoy.

wer hat dir denn diesen rechtswidrigen unsinn erzählt? hast du noch nie was vom urhg gehört?

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Ich möchte mich bei allen Bedanken,Ihr ward eine große Hilfe !!! Danke !!!

Aber ich muss euch was Krasses noch erzählen über diesen Rechtsanwalt !
Name darf ich ja leider nicht nennen ! Würde ich aber so gerne machen,das könnt Ihr mir glauben !!!
Er ist bekannt hier in unsere Stadt im Guten Sinne erlich,hat auch schon zwei mal für uns vor Gericht was Gewonnen für meinen Sohn.Aber das war Pilepalle,hätte ich auch alleine hinbekommen!Im nach hinein ist man immer schlauer!
Ich bin in Rechtsschutz drin und möchte nicht wissen was er von dehnen Abgezockt hat ???

Jetzt kommt`s ich habe Ihn durch Zufall ans Telefon bekommen !
Weil, ich wollte den Vertrag sowie die damalige Rechnung haben,ich habe damals alles bei Ihn gelassen, in der Akte von mir und wurde auch unterschrieben ! Warum /Warum ??? Meine Frau sollte davon nichts wissen:ok! Deswegen habe ich die Unterlagen im guten Gewissen bei Ihn gelagert.
Nun konnte die Sekretärin nichts im Computer von mir finden über die AGB!
Zum Glück war die Frau da die ,die Steuererklärungen für ihn macht da und die Sekretärin hat mich per Telefon zu Ihr verbunden ! Es wurde nichts gefunden ?
Dann wurde das Gespräch unterbrochen und siehe da der Kakhaufen hat Zeit!

Erst war er freundlich und das legte sich ziemlich schnell.

Ich habe Ihn gefragt ob ich die AGB weiter verkaufen darf:Antwort – Sie können damit machen was sie wollen ! OK.
Dann habe ich nach meiner Rechnung gefragt und er wurde Stutzig : Antwort – was möchten sie damit ?
Ich sagte darauf :das ich die AGB ja verkaufen möchte und könnte die Rechnung dann Abfotografieren und den Käufer (zb: Ebay ) die Rechnung zeigen was ich dafür bezahlt habe!
Der Kakhaufen auf einmal : Richtig frech /aufbrausend und und.. … geworden!!!
Ich war freundlich !!!
1.Ich dürfte die Rechnung nicht den Käufer ( öffentlich zeigen ) zeigen !
2.Er übernimmt auf einmal keine Haftung ! Über die AGB.
3,Da es Anfang 2013 war, hätte er keine Rechnung,kein Vertrag,sowie eine Akte von mir und von meinen Sohn nicht mehr !!! Das war deutlich.

Ich habe dann selber mal die AGB im Netz verglichen mit andere! und siehe da : der Kakhaufen hat nach meiner Meinung nach die AGB aus dem Netz,nur am Anfang und am Ende ein bisschen selber geschrieben!!!
Ein Uhralter Trick den ich selber früher in der Schule angewendet habe bei Strafarbeiten !

Wie hoch war die Rechnung für die AGB ? Über 1200€ die ich Ihn Monatlich abbezahlt habe!

Und ich redete noch über Urlaub mit Ihn über Mallorca und habe Ihn noch ein paar Tipps gegeben weil wir zwei mal im Jahr da sind und das schon seid Jahren !

Also Leute denkt immer daran und last euch alles sofort schriftlich geben !

Vertrauen ist Gut - Kontrolle ist besser !

Bei Geld hört die Freundschaft auf.

Man braucht 1000 Leute um einen guten Ruf zu bekommen ! Aber nur eine Person die alles zerstören kann ! ( Albert Einstein )

Meine Seite war noch nie Online !

Die Idee war ja da und Sie war sehr gut !

Die Herstellung der Webseite lief per Hand und dauerte von Mitte 2012 bis Ende August 2015.

In dieser Zeit habe ich sehr viel Input bekommen,so das ich mich nicht traute die Webseite ins Netz zu stellen.

Die Webseite war noch nie Online !!!

Warum noch Nie ? Name ist Geschütz !

Der Rest kostet eine Schweine Kohle !

AGB verkaufen ! Ich dachte mir warum nicht ? Viele die eine Erotik Seite Betreiben brauchen AGB ! Also kann ich sie Anbieten, zb: 500€ anstatt 1200€ / 500€ x 10 = 5000€

187 Länder alles drin ! Ist alles drin was man braucht !

Gruß H.P

Offtopic: Ok, eine Erotikseite die 3 Jahre gebastelt wurde ist faktisch Tod. Auch die Floskel „Name ist Geschütz“ ist seit ende der 90er Jahre vorbei. Der Rest kostet, weil es eben nicht Online ist rein garnichts DENN es wurde nicht richtig entwickelt. Abgesehen davon, das die Site jetzt eh schon Megaout ist. Wenn die nicht Online ist dümpelt die auf irgendeinem Entwicklungsrechner oder NAS rum wo 2-3 Leute mal draufschauen und sonst nix. Das kann jeder Schüler oder Student bewerkstelligen. Wenn Du dafür mehr als ein paar hundert Euronen gezahlt hast, dann bist Du IMHO echt über den Tisch gezogen worden oder bist recht naiv. Der Rest steht auf einem anderen Blatt.
Andersherum gefragt: Würdest Du von einem Schrotthändler frisch gebackene Brötchen „aus eigener Produktion“ vom Schrottplatz der weit vor der Stadt liegt kaufen? ICH gehe lieber zum Bäcker an der Ecke, der das gelernt hat und kann. Irgendwie alles SEHR weit hergeholt und wenn Du wirklich so viele Erotikseitenbetreiber kennen würdest, dann würden die Dir auch sagen, das die das eben schon lange haben und nicht brauchen :wink:
Aber um zum AGB Verkaufswirrwarr zu kommen: Du verwechelst das ein bisschen mit einem Buch welches Du im Laden kaufst und dann weiterverkaufen willst. Du verkaufst in dem Fall ja nur das bedruckte Papier, welches Du auch nicht unter Deinem namen vervielfälltigen und wieder verkaufen darfst. Genauso wird es mit dem von einem Menschen aufgesetzten Text (hier eben AGB) gehen. Der Anwalt hat die AGB für DICH zur Benutzung durch DICH und nicht durch Dritte oder ähnliches erstellt. Du solltest da mal genau durchlesen was da mit dem Anwalt ausgehandelt wurde. Es KANN natürlich sein wenn das irgendein windiger Anwalt irgendwo aus dem Ausland ist wo man Rechte auch verkaufen kann, das das Copyright an Dich verkauft wurde (dann hättest Du ein Schnäppchen gemacht). Aber im Normalfall wirst Du nur die schon mehrfach besprochenen Nutzungsrechte erhalten haben und alles andere wird Dir nur der Anwalt sagen. Was anderes wirst Du nicht zu hören bekommen, denn das wäre halt falsch :wink:

P.S.: Wenn Du weitere Hilfe brauchst kannst Du mir gerne eine PN schreiben.

Sehr freundlich Danke !!!

:high_brightness: