Frage steht ja oben, weiß nicht was ich da mehr sagen soll.
Danke im Vorraus
Frage steht ja oben, weiß nicht was ich da mehr sagen soll.
Danke im Vorraus
Im Prinzip schon, aber wer wohnt schon gerne da, wo der Hund begraben liegt?
Moin,
grundsätzlich ja, in Wasserschutzgebieten ist es nicht erlaubt.
Such mal unter Hundebestattung, Kleintierbestattung u.ä.
Als unser Hund starb fand ich einige Seiten, die sagten, dass die Tiefe mind. 80 cm sein muss, leider finde ich diese Seiten nicht mehr.
Evtl. mal beim Ordnungsamt oder auch beim Tierschutz anrufen.
Gruß Volker
Bei kleineren Tieren, bis zur Katze ist es kein Problem. Man muss nur die Auflagen von einer Mindesttiefe erfüllen.
Das mit dem Wasserschutzgebiet wurde bereits gesagt.
Da eine Freundin vor kurzem ihren Doberman begraben hat, kann ich auch sagen, dass das mit den 80cm Tiefe zumindest für Österreich zutrifft.
Gut, wir haben ihn jetzt ohne weitere intensive Nachforschung schon begraben, bei einer Tiefe von ca 1m. Also sollte es insofern in Ordnung sein?
Ein Wasserschutzgebiet ist auch nicht in direkter Nachbarschaft.