Darf ich mich als Hobbykoch selbstständig machen?

Hallo zusammen,

darf ich mich als Hobbyköchin selbständig machen, oder muss man eine Abgeschlossene Ausbildung als Köchin haben?
Und wenn ich mich Selbstständig mache, muss ich mich dann Privat Krankenversichern oder könnte ich bis zu einem bestimmtem Betrag mich evtl bei meinem Mann mit versichern?
Ich freue mich über Antworten die mich weiter bringen.

DANKE :smile:

Hallo,also ein Lokal aufmachen kannst du nur mit Gewerbe erlerntem! Kekse verkaufen auch als ungelernte! Wg Krankenversicherung einfach bei Versicherung der gewerb. nachfragen :smile:

Hallo gunilla 2,

wie das mit der Selbstständigkeit ist, weiß ich leider nicht, aber ich gehe davon aus, das man wenn man sich gastronomisch selbstständig machen möchte gewissen Regeln einhalten muss, soweit ich weiß ist aber eine Ausbildung je nach dem, was man vorhat, in einigen Fällen nicht notwendig. Selbst versichern musst Du dich in jedem Fall, da du eigenes Einkommen hast ! Allerdings musst Du dich nicht privat versichern. Für den Fall, das Du gesund sein solltest, steht dem aber meistens eher nichts im Weg, da es in vielen Fällen auch günstiger ist. Gernde berate ich Dich auf dem Gebiet umfassend.

Liebe Grüße

Als selbstständige Geringverdienerin können Sie sich kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Mannes versichern, wenn Sie

keine SV-pflichtigen Angestellten beschäftigen
max. 365 EUR Monatseinkommen haben
max. 18 Stunden pro Woche arbeiten
als Künstler ober Publizist max. 325 EUR Monatseinkommen

haben.

Wenn die o. g. Punkte nicht zutreffen, müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Ich stolpere aber über den Begriff Hobbykoch. Als Hobbykoch wären Sie nicht selbstständig, da das Wort Hobby vermuten lässt, dass Sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben.

Natürlich dürfen Sie sich damit selbstständig machen. Auf jeden Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Sie können bei Ihrem Mann familienversichert bleiben, wenn Sie unter 18 Stunden in der Woche arbeiten, keine Angestellten haben und diese Einnahmen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind. Vor allem dürfen Sie keinen Gewinn haben, der über
4.380,00 € liegt. Ansonsten können Sie sich entweder privat versichern oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Der Beitrag berechnet sich aus Ihren monatlichen Einnahmen und beträgt mindestens 140,53 € (wenn es eine nebenberufliche Tätigkeit ist, sonst 210,79 € bzw., 316,18 €.

Dazu kann ich leider nichts sagen, da es ein ganz anderer bereich ist, in dem ich nicht arbeite. Da wird sicherlich die Industrie- und Handwerkskammer etwas zu sagen können.

Viele Erfolg

Hallo zusammen,

darf ich mich als Hobbyköchin selbständig machen, oder muss
man eine Abgeschlossene Ausbildung als Köchin haben?
Und wenn ich mich Selbstständig mache, muss ich mich dann
Privat Krankenversichern oder könnte ich bis zu einem
bestimmtem Betrag mich evtl bei meinem Mann mit versichern?
Ich freue mich über Antworten die mich weiter bringen.

DANKE :smile:

Hallo gunilla2

seit wann können Frauen kochen :smile:
duck und wech :smile:
wenn du ein Gewerbe anmeldest, erfolgt eine Einstufung seitens der Krankenversicherung.
Ist das Gewerbe Hauptberuflich ist keine Familienversicherung möglich.
Diese ist geregelt im SGB V § 10
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet;
Gruß

So viel wie weiss ist das möglich, man braucht eventuell ein Attest vom Gesundheitsamt und muß sich
dann beim Gewerbeamt anmelden.
Mit der Krankenvesicherung kenn ich mich nicht so genau aus. Auf jedenfall ist das recht teuer.
Man kann es aber so machen,daß Ihr Mann sich selbststädig macht (wenn sein Arbeitgeber damit einverstanden) und Sie arbeiten je nach Verdienst
umsonst.
Meine Frau und ich haben einen kleinen Laden, da
machen wir das auch so. Ich zahle dann freiwillig
in die Rente für sie ein.

Ich hoffe ich konnte helfen.
ist

Hallo gunilla2,

die sicherste Antwort erhältst Du bei der örtlichen Handwerkskammer. Dort kann man Dir sagen, ob Du einen abgeschlössene Ausbildung benötigst.

Solange Du das nebenbei machst (und daher auch nur „nebenbei“ verdienst), kannst Du weiterhin bei der KV Deines Mannes versichert sein. Diese KV kann Dir auch die aktuellen Grenzwerte nennen.

Hallo Hobbyköchin,
zum „Selbständigmachen“ gehört eine Gewerbeanmeldung-
also ab auf diese Behörde und den Menschen dort fragen,welche Bedingugnen er für die Gewerbeanmeldung benötigt (kann bei machen Anmeldungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein)- also besser gleich mit den Behörden reden, die einem nachher Probleme bereiten könnten.Aus der Frage geht auch nicht hervor, ob das Gewerbe als Köchin bei den Kunden zuhause oder als „stehendes Gewerbe“ (Gaststätte) betrieben werden soll.
Die Frage nach der Krankenkasse kann die bisherige Krankenkasse des Mannes exakt beantworten, aber bei
einer, auf Gewinn abzielenden Selbständigkeit, wird wohl eine eigenen -private- Krankenversicherung nötig sein.
Aber trotz allen Anfangsproblemen: selbständig sein ist Klasse

Hallo,

Ja, die Selbständigleit erwirbt man (Frau) durch die Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Gemeinde. Die Qualifikation ist hierbei nicht entscheidend, nur wichtig wie die Gäste das Essen bewerten. Ausbildung von Lehrlingen geht allerdings nur mit Qulifikation.

Mit der Selbständigkeit fällt man aus der gesetzlichen Pflichtversicherung heraus und kann sich bei einer gestzl. Kasse freiwillig weiterversichern oder bei einer Privaten Kasse absichern. Sobald die Grenze der Geringfügigkeitsverdienstgrenze überschritten ist, kann man in der bisherigen Krankenversicherung (beim Ehemann) nicht mehr bleiben. Ausnahme gibt es nur im Öffentlichen Dienst, da greift die Beihilfe noch bis zu einem Einkommen von ca. 18.000 bis 21.000 €. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, gilt nur noch private Absicherung.

Falls gewünscht, kann ich Infos über private Absicherung (Umfang und Beitrag)zur Verfügung stellen.

Gruß
HG

Info

darf ich mich als Hobbyköchin selbständig machen,

Wenn das Gesundheitsamt mitmacht kannst das auch als Hobbyköchin.

oder könnte ich bis zu einem
bestimmtem Betrag mich evtl bei meinem Mann mit :versichern?

Klar geht das.

Ich freue mich über Antworten die mich weiter bringen.

DANKE :smile:

Bitte

Hallo gunilla2,
entschuldigen Sie die späte Antwort.
Hoffe Sie konnten schon alles klären.

Guten Start ins Jahr 2011

Gruß Jeanny P.