Hallo,
Ja, die Selbständigleit erwirbt man (Frau) durch die Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Gemeinde. Die Qualifikation ist hierbei nicht entscheidend, nur wichtig wie die Gäste das Essen bewerten. Ausbildung von Lehrlingen geht allerdings nur mit Qulifikation.
Mit der Selbständigkeit fällt man aus der gesetzlichen Pflichtversicherung heraus und kann sich bei einer gestzl. Kasse freiwillig weiterversichern oder bei einer Privaten Kasse absichern. Sobald die Grenze der Geringfügigkeitsverdienstgrenze überschritten ist, kann man in der bisherigen Krankenversicherung (beim Ehemann) nicht mehr bleiben. Ausnahme gibt es nur im Öffentlichen Dienst, da greift die Beihilfe noch bis zu einem Einkommen von ca. 18.000 bis 21.000 €. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, gilt nur noch private Absicherung.
Falls gewünscht, kann ich Infos über private Absicherung (Umfang und Beitrag)zur Verfügung stellen.
Gruß
HG
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