Darf ich mich15 mit meiner freundin13treffen ?

Hallo,
ich bin schon am verzweifeln… die Eltern meiner freundin wollen sie sie nicht zu mir Fahren ,
oder das wir uns treffen, weil sie meinen das das vom Gesetzt her verboten ist … Ist die Liebe zwischen uns wirklich verboten ? Das kann doch nicht sein. Ich weiß das ihr nichts an deren Meinung ändern könnt, aber ihr könnt mir helfen mich bei denen vielleicht durchzu setzten.

danke im voraus

Einige Fragen habe ich:
Wie weit wohnt ihr auseinander?
Was heißt: zu mir fahren … für wie lange.

Grundsätzlich denke ich schon, dass ihre Eltern Entscheidungen treffen können.
Was ich mich frage, ist, wie gut sie Dich kennen?
Wie hast Dich ihnen gezeigt?
Aus welcher Familie kommst Du?
Welchen Umgangston hast Du?
Wie bist ihnen begegnet?

Obwohl ich kinderlos bin, kann ich nachvollziehen, was in den Eltern vorgeht.

Vielleicht ist es besser, wenn Du sie öfter besuchst, dass eine Möglichkeit des sich vertraut-machens entsteht.

Alles Gute!

wir wohen ca 10km auseinander.
Ich bin ihnen höflich begegnet und die hand gegeben …
ich weiß nicht genau wie du das mit familie meinst aber… wir kommen aus guten sozialen verhältnissen :wink:
ich rede immer freundlich mit jeden …
achja mit den Besuchen, da ich keinen Führerschein hab fahr ich immer mit dem Fahrrad zu ihr … aber meistens wollen sie nicht das ich zu ihr komme …

die Eltern meiner freundin
wollen sie sie nicht zu mir Fahren ,
oder das wir uns treffen, weil sie meinen das das vom Gesetzt
her verboten ist … Ist die Liebe zwischen uns wirklich
verboten ?

also die liebe ist vom gesetz her soweit ich weis nicht verboten jedoch der daraus entstehende sex der über kurz oder lang geschieht schon denn vom gesetz her ist der sex erst ab 14 jahren erlaubt allerdings nur mit einverstendnixx der eltern ab 16 kann dann jeder selbst entscheiden mit wem er sex hatt jedoch gibts da wieder die sache mit den eltern da man ja meist noch zuhause wohnt und sie da mitsprache recht haben und ja ab 18 kan man eh machen was mann will und ich denke mal das ihre eltern das meinen mit von gesetz verboten.
ich hoffe ich konnte dir helfen wenn ich nicht ganz richtig liege bitte ich andere mich zu berichtigen

Hallo Marvin,

in Deutschland ist das eben gesetzlich geregelt und für intime Begegnungen mit einer 13jährigen ist eben das noch nicht erlaubt. In Spanien ist es erlaubt ab 13 Jahren. So ist das also von Land zu Land anders geregelt. Sicherlich wird sich das irgendwann mal ändern in Deutschland, da sich die Jugend immer früher entwickelt. Es gab einmal eine Zeit, da war man erst mit 21 Jahren volljährig, mittlerweile ist dies schon mit 18 der Fall. Doch solange die Eltern gegen Eure Treffen sind, ziehst Du leider den Kürzeren. Die einzige Möglichkeit wäre es, wenn Du mit den Eltern redest, denn sie sind die Erziehungsberechtigten. Eltern wollen eigentlich immer nur sicherstellen, dass ihre Tochter nicht zu früh mit intimen Begegnungen anfängt. Aus dem Grund musst Du den Eltern versichern, dass Du dahingehend keine Interessen hast. Ansonsten bleibt nur alles heimlich zu machen und das ist halt etwas stressig. :wink:

LG Jonathan

Hallo Marvin,

die Eltern deiner Freundin sind natürlich ihr gesetzlicher Vormund, in ihrem Alter dürfen ihre Eltern dementsprechend entscheiden.
Vielleicht hilft es, wenn du die Eltern mal besuchst und ihnen erklärst, dass du deren Tochter sehr gern hast und in bestem Gewissen handelst, sprich: du könntest anbieten, dass du dich an deren Regeln hältst. Bsp: sie vor 21Uhr nach Hause bringst, mit ihr nur an öffentliche Orte gehst, etc.!
Letztendlich gibt es nur 2 Varianten: heimlich treffen oder mit dem Segen der Eltern, gesetzeswidrig handelst du meines Wissens nach nicht, jedoch ist es doch schöner, wenn ihr euch sehen könnt ohne ein Versteckspiel zu spielen.
Viel Erfolg und Kopf hoch,
Daniii

Hallo Marvin,

nein, verboten ist die „Liebe“ zwischen Euch beiden vom Gesetzgeber nicht.

Wenn Du über 18 Jahre wärest, würde es gesetzlich tatsächlich verboten sein, meine ich zu wissen.

Allerdings haben die Eltern solange ihre Tochter nicht volljährig ist, die elterliche Sorge und können ihr verbieten, sich mit Dir zu treffen.

Macht zwar keinen wirklichen Sinn, weil das zum Gegenteil führt, heimliches Treffen usw. aber: Sie auch noch zu Dir zu fahren, damit Ihr Euch sehen könnt, das müssen sie nun wirklich nicht tun!

Sie müssen Dich auch nicht mögen, allerdings ist bekannt, dass Verbote nicht wirklich sinnvoll sind, sondern dass es hilfreich wäre, sich zusammen zu setzen und abzuklären, warum wollen sie den Kontakt zu Dir nicht, sind die Gründe wirklich OK, welche Möglichkeiten gäbe es, Euch beiden in einem bestimmten Rahmen Kontakt zu erlauben (Hausaufgaben, andere Termine erledigt) usw.

Ich wünsche Dir/Euch, dass ein klärendes Gespräch mit ihren Eltern möglich ist.

Freundlich grüßt
Johanna-Merete Creutzberg

Hallo Marvin3196,

na verboten ist es nicht einen Mensche zu besuchen. Ihre Eltern denken wahrscheinlich eher an euer jugendliches Alter und an „mögliche“ Folgen.

Warum fährst Du dann nicht zu ihr und ihr trefft euch?

Ihr könntet euch auch mal in der Gruppe treffen und deine Freundin erzählt dann ihren Eltern von dem Freizeiterlebnis und ganz nebenbei, dass Du auch dabei warst.

Immer mal so in die Richtung, dass ihre Eltern sich langsam dran gewöhnen, dass ihre Tochter einen Freund hat.

Wenn sie ihren Eltern erzählt, dass Du ihr bei den Hausaufgaben geholfen hast oder ihr einen guten Tipp gegeben hast, steigst Du in deren Ansehen. Du machst Dich interessant und brichst das Eis. Nur Geduld - das kann manchmal lange dauern.

Viel Glück

ausgefuchsterfrank

Hallo

aus deiner beschreibung sehe ich zwei standpunke der eltern.

  1. die aussage der eltern kommt aus unwiessenheit und angst. sie glauben solange ihre tochter noch nicht 14 ist darf sie keine beziehung haben ohne folgen vor dem gesetz. den sie ist nach dem gesetz noch ein kind und keine jugendliche.
  2. sie wollen dich als partner für ihre tochter nicht und nutzen die Panik die gerade in der Bevölkerung herscht wegen Kindesmissbrauch um die Beziehung zu sabotieren.
    oder es ist beides.
    Also deine Liebe zwischen Ihr und Dir ist nicht Verboten. Ich glaube nicht das es ein Gericht in Deutschlad geben wird die wegen eurer Beziehung eine Anklage starten wird.
    Den wenn dein Freundin die Beziehung auch will solltest du Dich mit den Eltern und Deiner Freundin Treffen. Sprecht eure Liebe zueinader aus und sprecht über Kindesmissbrauch wenn es ein Thema ist das Versteckt im Hintergrund liegt.
    Den wenn deine freundin und Du diese Beziehung wollt und Ihr es mit denn Eltern offen un Ehrlich ansprecht kann ich mir nicht vorstellen das die Eltern etwas dagegen haben.
    Den früher in Ihrer Jugend war es gang und gebe das Junge Menschen mit 2 bis 4 Jahren Unterschied sich in Beziehung begeben haben. Wie sollt Ihr den sonst die Erfahrung, Freuden und Fehler einer Beziehung erfahren wenn nicht jetzt.
    Also Triff Dich mit Deiner Freundin und Besprecht beide ob Ihr euch mit euren Eltern Treffen wollt.
    Den in dieser sache wie Ihr weiter vorgeht müsst Ihr Schulter an Schulter stehen.
    Sonst kann es sein das die Eltern ihre sicht weise bestätigt sehen.
    Ich hoffe ich konnte Dir ein paar neue wege zeigen.
    Alles gut für euhre Liebe.
    Ihr seit in eine Zeit geboren in dem die Liebe in eurem alter nicht mehr frei gelebt werden kann ohne das es auf wieder stand stossen kann.
    Glaub mir das die Töchter meiner Freunde mit 13 keine schwirigkeiten von den Eltern bekommen haben.
    Es ist noch nicht gang und gebe.
    Wenn deine Freundin 14 ist können die Eltern nicht mehr wegen dem Alter in die Beziehung eingreifen.
    Denn ab da seit Ihr beide Jugendlich.
    Finde raus ob Angst dahinter stegt oder eine Persönliche abneigung Dir gegenüber die wegen Ihrer Tochter nicht offen ausgesprochen wird.
    Ich hoffe ich konnte dich ermutigen das Du und Deine Freundin Aktiv mit den Schwierigkeiten umgehen könnt.
    Alles Liebe Erich.

Darf ich mich15 mit meiner freundin13treffen ?
Also ,
es hat sich erledigt… Wir haben schluss gemacht … Sie und ich konnten den druck nicht mehr standthalten … vielen dank für die antworten

Hi,

treffen darfst du dich natürlich,

aber kein Sex!!

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-ges…

Damit solltest du nocht abwarten, weil je nach dem wie die Situation sich ändert, könnte das Gesetz gegen dich verwendet werden und du machst dich damit strafbar.

warte doch ein wenig, lerne Sie zuerst richtig kennen.

grüß

Nina

sei mir nicht böse… Wir sind 5 monate zusammen gewesen … und wir haben es 5 monate durchgehalten …

gruß Marvin

also eure liebe ist auf jeden fall NICHT verboten.
du bist ebenfalls minderjährig und deswegen ist daran nicht illegal. allerdings dürft ihr erst miteinander schlafen, wenn sie 14 ist. aber die beziehung ist generell nicht verboten. ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Hi Marvin,
tja, was soll ich sagen? Ich bin ein Mann im fortgeschrittenen alter, und Kinder sind mir leider nicht vergönnt gewesen. Jedenfalls wäre es für mich außer Frage ein Treffen zu verhindern. Schließlich seid Ihr - denke ich - aufgeklärt und wenn bei Eurem Zusammenkommen „etwas passieren“ sollte, dann müßt ihr für die nächsten 18 Jahre Verantwortung übernehmen, so einfach ist das - oder auch nicht!!! - und das muss Euch klar sein. Wundervolle Stunden voller Liebe und Freundschaft wünscht Euch bernhark :smile:.
„(Wir) Kinder müssen mit großen Leuten viel Nachsicht haben“.
aus „Der kleine Prinz“ von De Saint Exupery

Servus,

ja das ist so. Kann man nicht ändern.
Gesetz ist Gesetz.

Wartet bis sie 14 ist, dann könnt ihr loslegen.
Vorher kann dich das ins Gefängnis bringen.

Gruß
widecrypt

Hallo du :smile:

Ich bin zwar im Alter Deiner Eltern, kann mich aber noch sehr gut daran erinnern, wie es war, als ich verliebt war und erst 13 Jahre alt.
Das ist wirklich eine doofe Zeit, denn vom Gesetz her machen sich deine Eltern wirklich srafbar, wenn sie zulassen,d ass Du kit deiner freundin übernachstest.
Das ist das „Kuppelei-Gesetz“
Kuppelei bedeutet, dass ich zwei Menschen mit Absicht zusammenbringe. Es war nötig, dieses Gesetz zu schaffen, um Jugendliche vor den Einflüssen ihrer Eltern zu schützen. denn damals war es noch so, dass die Eltern bestimmten, wer der Partner ihrer Tochter sein würde udn wann sie ihn heiraten solle. Die Kinder waren sich schon von Geburt an versprochen.
Dieses Gesetz sollte eigentlich ursprünglich junge Menschen schützen udn verhindern, dass schon 12 jährige Mädchen schwanger wurden udn somit geheiratet werden „musste“.
Damals gab es ja auch noch keine Verhütungsmöglichkeiten wie Pille oder Kondom.

Warum das Gesetz heute noch besteht, mus ich mal schnell nachlesen. Moment mal…

Zitat Wikipedia:
„Auch in der Bundesrepublik wurde das Gesetz 1969 in Folge der großen Strafrechtsreform verändert. Seit 1973 ist nur noch die Kuppelei mit unter 16-Jährigen als Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter Strafe gestellt. Sorgeberechtigte machen sich nur strafbar, wenn sie dadurch gleichzeitig ihre Erziehungspflicht gröblich verletzen. Damit wurde die Gesetzgebung dem Prinzip der im deutschen Strafrecht i. d. R. mit der Vollendung des 14. Lebensjahres als vorhanden angesehenen Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung angepasst.“

Schwer zu verstehen, nicht wahr?!
Ich selbst habe eine 11 jährige Tochter. Ich würde ihr auch nicht erlauben dürfen, bei einem Jungen zu übernachten, wenn sie noch nicht 16 jahre alt ist.

Doch man kann sich ja auch mittags treffen, nicht wahr?! :wink:

Kann es vieleicht sein, dass es den Eltern alles zu schnell geht?
Wie lange seit ihr denn schon zusammen, Du und Eine Freundin?

Gruß fallada

Bedaure, hab nicht zurückgeschrieben.

Bevor ich meine Gedanken zu Papier bringe, frage ich lieber nach, ob es etwas Neues gibt.

LG

hallo…hast du mitlerweile ne antwort bekommen, die dir hilfreich war?kann ich irgendwie noch helfen?
LG

wir sind bald 9 monate zusammen :smile: das thema hat sich eigentlich erledigt und auch nicht :confused: die eltern sind sind sehr schwierig :confused: