Darf ich mir eine PS 3 als Minderjähriger kaufen ?

Guten Tag,
habe mich heute registriert und habe schon eine Frage :smile:. Folgendes : Ich habe vor, mir morgen nach der Schule (habe 4 Stunden) ein Playstation 3 Slim für 299.99€ zu kaufen. Meine Eltern haben aber gesagt, die werden mir keine Verkaufen, weil ich zu jung bin. Ist da was dran ?
danke schonmal im Vorraus :wink:
MfG
Felix

Hallo,

habe mich heute registriert und habe schon eine Frage :smile:.
Folgendes : Ich habe vor, mir morgen nach der Schule (habe 4
Stunden) ein Playstation 3 Slim für 299.99€ zu kaufen. Meine
Eltern haben aber gesagt, die werden mir keine Verkaufen, weil
ich zu jung bin. Ist da was dran ?

Ja. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Mein Sohn ärgert sich da auch immer.

Alles Gute, Felix

Hi,

es kommt darauf an. Als 13-Jähriger bist du beschränkt geschäftsfähig und das Geschäft ist schwebend unwirksam, das heisst, du darfst dir von deinem gesparten Taschengeld kaufen, was du möchtest.

Es kann aber sein, daß der Händler dir die PS3 nur mit Zustimmung deiner Eltern verkaufen möchte - das Recht dazu hat er, und deine Eltern können den Verkauf untersagen.

Es kann auch sein, daß deine Eltern nach dem Kauf darauf bestehen, daß dir das Teil nie hätte verkauft werden dürfen - dann muss der Händler zurücknehmen.

Details findest du u. a. bei Wikipedia unter Taschengeldparagraph (http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraf)

Gruss,
Little.

Hallo,

wenn ich ehrlich sein soll. Meine Vorgänger haben absolut recht. Du darfst Botenkäufe machen (Brötchen fürs Frühstück kaufen, selbst das ist leicht im grauen Bereich).
Der Verkäufer darf Dir etwas in diesem Wert nichts verkaufen, solange nicht die Zusage Deiner Eltern vorliegt.
Aber Fakt ist (leider), das viele Händler einfach nur das Geld sehen, und es dann verkaufen. Wenn Du halbwegs älter aussiehst, sagen die wenigsten was.
Noch ein Beispiel, wie Du als Minderjähriger (leider) kaufen kannst !!!
Du bestellst online. Leider haben viele Unternehmen noch nicht den Alterscheck, da viele davon ausgehen, das Minderjährige mehrere Hundert Euro einfach nicht haben.
Das öffnet einigen Kriminellen Tür und Tor. Das schadet daher unserer Wirtschaft.
Die Unternehmen (auch bei Ebay) liefern, solange das Geld da ist. Das ist mal Fakt. Aber das es rechtlich nicht korrekt ist, das interessiert diese Firmen leider nur dann, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt.
Lass doch Deine Eltern einfach eine Konsole bestellen. Damit ist doch alles in bester Ordnung. Wieso machen sie das nicht ?

Du darfst Botenkäufe machen (Brötchen fürs Frühstück
kaufen, selbst das ist leicht im grauen Bereich).

Wieso bitte ist das „leicht im grauen Bereich“? Die Geschäfte sind geräuschlos wirksam, und zwar entweder, weil der Minderjährige dazu die ausdrückliche Zustimmung der Eltern hat, oder weil er den Kaufpreis gleich an Ort und Stelle mit Mitteln bestreitet, die ihm zu diesem Zweck überlassen worden sind.

Der Verkäufer darf Dir etwas in diesem Wert nichts verkaufen,
solange nicht die Zusage Deiner Eltern vorliegt.

Keineswegs. Natürlich „darf“ der Verkäufer dem Minderjährigen etwas verkaufen. Er läuft nur Gefahr, dass er das Geschäft anschließend wieder rückabwickeln muß, wenn es endgültig unwirksam sein sollte, weil die Eltern die Zustimmung verweigern. Es ist Sache des Verkäufers, ob er dieses Risiko eingehen will oder nicht.

Aber Fakt ist (leider), das viele Händler einfach nur das Geld
sehen, und es dann verkaufen.

Wie gesagt: das Gesetz hat gar nicht vor, ihnen das zu verbieten.

Die Unternehmen (auch bei Ebay) liefern, solange das Geld da
ist. Das ist mal Fakt. Aber das es rechtlich nicht korrekt
ist, das interessiert diese Firmen leider nur dann, wenn es zu
rechtlichen Schritten kommt.

Und ob das rechtlich korrekt ist. Es ist halt nur riskant (für den Verkäufer).

Als 13-Jähriger bist du beschränkt
geschäftsfähig und das Geschäft ist schwebend unwirksam, das
heisst, du darfst dir von deinem gesparten Taschengeld kaufen,
was du möchtest.

nein, das heißt es nicht. „Unwirksam“ heißt, dass das Geschäft keine rechtlichen Wirkungen hat, und „schwebend“ ist die Unwirksamkeit deshalb, weil sie beseitigt werden kann - nämlich durch Genehmigung der Eltern. Ein Geschäft dagegen, das vom „Taschengeld“ an Ort und Stelle komplett bezahlt wird, ist wirksam.

Es kann auch sein, daß deine Eltern nach dem Kauf darauf
bestehen, daß dir das Teil nie hätte verkauft werden dürfen -
dann muss der Händler zurücknehmen.

nein, muß er nicht, sofern der Minderjährige das Geschäft „vom Taschengeld“ bezahlt hat.