Darf ich mit 16 selbst den Glauben wechseln?

§ 5 des Gesetzes zur religiösen Kindererziehung sagt:

Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem
Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen
Bekenntnis es sich halten will. …

Sprich: Ja, Du kannst.

Gruß, Martinus…