§ 5 des Gesetzes zur religiösen Kindererziehung sagt:
Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem
Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen
Bekenntnis es sich halten will. …
Sprich: Ja, Du kannst.
Gruß, Martinus…
§ 5 des Gesetzes zur religiösen Kindererziehung sagt:
Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem
Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen
Bekenntnis es sich halten will. …
Sprich: Ja, Du kannst.
Gruß, Martinus…