Darf ich mit einer Hand mein Auto fahren ?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe starke Schmerzen im linken Oberarm/Schulter. Vermutlich handelt es sich dabei um eine Rotatorenmanschettenruptur. Diese Erkrankung bereitet mir seit einigen Tagen große Probleme beim Auto fahren.
Nach wenigen Kilometern werden die Schmerzen immer stärker und die linke Hand schläft ein, so daß ich die linke Hand vom Lenkrad nehmen muß und nur noch mit der Rechten das FAhrzeug lenken kann. Da ich im Außendienst tätig bin und täglich 300-500km fahre, frage ich mich ob dies laut Straßenverkehrsordnung überhaupt zulässig ist ?
Unter umständen wäre es wichtig zu wissen auf welche Paragraphen ich mich berufen kann.

Vielen Dank für alle Infos

Hallo,
Ihr Problem mit dem Arm könnte tatsächlich zu weiteren Problemen bei der
Teilnahme am Straßenverkehr führen. Dazu müsste dieses jedoch auch den
Straßenverkehrsbehörden bekannt sein.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 FeV:
„Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr
bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß
er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das
Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender
Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder … obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst
…“

Wird Ihre Einschränkung bei einem eventuellen Unfall nachgewiesen, könnte es
auch hier zu Problemen kommen.

Viele Grüße
Thomas Brunow

Liebe/-r Matze 47,

die Bestimmungen für die Pflichten des Fahrzeugführers finden sich u.a. in den §§ 23 StVO (Straßenverkehrsordnung) und 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Fühlt sich ein Fahrzeugführer (auch vorübergehend) gesundheitlich nicht in der Lage ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, so darf er die Fahrt nicht antreten. Nun ist in Ihrem Fall zu klären, ob die eingeschränkte Nutzbarkeit des linken Armes tatsächlich so beeinträchtigt, dass ein Fahrzeug ohne bauliche Veränderung (Verlegung Bedienungseinrichtungen auf die rechte Lenkradseite etc.) nicht mehr geführt werden kann. Dies kann letztendlich nur ein Arzt, besser noch ein Gutachten einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Bsp. TÜV oder DEKRA) tatsächlich feststellen. Insoweit ist z. B. die Ablehnung eines Außendiensteinsatzes nur aufgrund einer individuell wahrgenommenen Beeinträchtigung beim Arbeitgeber sicher nicht ausreichend. Bei Kenntnis einer solchen Situation hat jedoch der Arbeitgeber m. M. die Pflicht, die Einsatzfähigkeit durch ein (amtsärztliches) Gutachten zu prüfen. Ansonsten könnten eventuell daraus entstandene Schäden Dritter (bei einem Verkehrsunfall) ihm mit angerechnet werden.

Ich hoffe, Ihnen fürs Erste weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße
C. Winter

Hallo,

Unter umständen wäre es wichtig zu wissen auf welche
Paragraphen ich mich berufen kann.

§23 Abs3 wäre etwas, zählt aber nur für Krafträder und Radfahrer. Es gibt keinen §, der Dir die einhändige Fahrt verbietet. Sollte es medizinisch notwendig sein, den Arm dauerhaft zu entlasten, lasse Dir die Notwendigkeit eines „Lenkradknopfes“ bescheinigen und baue Dir einen ans Lenkrad, dann hast Du auch bei Kurvenfahrten die volle Gewalt ! Auch um im Falle eines Unfalles besser rechtlich abgesichert zu sein, falls Dir das Lenkrad aus der Hand zu rutschen droht.

MfG

Hallo,

also grundsätzlich ist nirgends geregelt, dass man mit 2 Händen/Armen Auto fahren muss. Wenn du alles mit einem geregelt bekommst und nichts passiert ist alles okay.

Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt und die Ursache dafür die mangelnde Beweglichkeit deines Armes war, der Unfall also aufgrund eines körperlichen Mangels zustande kam, dann greift § 315 c StGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

Folge: mindestens 6 Monate Führerscheinentzug + Geld- oder Haftstrafe

Und die Versicherung wird mit Sicherheit auch Probleme machen.

Hallo,

es kommt darauf an wie stark die Beeinträchtigung ist. Wenn der linke Arm einschläft, so ist er in einer Gefahrensituation nicht einsatzbereit. Somit sind sie nicht fähig ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.

Siehe § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Regel ist so…wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn was passiert und es wird ihnen nachgewiesen, dass…dann sind sie evtl mit Teilschuld dabei, auch wenn sie nicht Schuld, zb. bei einem Unfall, sind.

Hallo Matze47,
hier muss ich die Zulässigkeit, das Fahrzeug mit einer Hand zu führen, verneinen. Siehe (2) des § 23 StVO
§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1)Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a)Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b)Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2)Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3)Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Aber es gibt eine Alternative:

  1. man fährt einen Automatik Pkw
  2. man befestigt einen Knauf am Lenkrad mit dem man das Fz mit einer Hand lenken kann.
  3. Dieser Knauf muss im Fahrzeugschein eingetragen sein.
    Ein Schaltwagen kommt nicht in Betracht, da der linke Arm/Hand betroffen ist. Beim Schaltvorgang wäre eine Lenkbewegung nicht möglich.

Noch ein Nachtrag:

Dieser Knauf, als Lenkhilfe, muss von einem Arbeitsmediziner bestätigt werden.
Sonst wird er nicht im Fahrzeugschein eingetragen.

Ich rate Ihnen vom Führen eines Kraftfahrzeuges ab. Paragraphen, welche Sie zu Ihren Gunsten anführen können, sind mir nicht ersichtlich.

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche regelmäßig mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro geahndet werden kann.

Sollten Sie während der Fahrt einen anderen Verkehrsteilnehmer oder dessen Fahrzeug gefährden und ihr Unfallgegner bzw. die Polizei bei einer etwaigen Unfallaufnahme den körperlichen Mangel feststellen, wird die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht wegen Straßenverkehrsgefährdung annehmen und ein Strafverfahren gegen Sie einleiten. Das gilt auch, wenn Sie nur fahrlässig handelten.

Folglich sollten Sie Ihr Auto lieber stehen lassen.

Zur Verdeutlichung: Währen Sie mein Unfallgegner, würde ich Ihnen den Schaden keinesfalls in voller Höhe ersetzen, wenn ich dahinter käme, in welchem Zustand Sie Ihr Fahrzeug führten, auch wenn ich ansonsten an dem Unfall schuld wäre.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat, würde ich mich sehr freuen.

Unter ergänzender Bezugnahme auf meine Antwort vom 28.04.2010 15.46 Uhr möchte ich noch hinzufügen, dass Sie die Polizei nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit nicht weiter fahren lassen wird, da Sie sofort wieder eine Ordnungswidrigkeit begehen würden.

Im Übrigen wird bei einem Unfall Ihre Versicherung ungern oder gar nicht zahlen.

Hallo,

vielen Dank für die guten Tips. Da werde ich wohl meinem Arzt etwas Feuer machen müssen, daß der mich bis zur vollständigen Ausheilung krank schreibt.

Nochmals vielen Dank
Gruß Matze40

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 2 Eingeschränkte Zulassung

(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

In Ihrem Fall müssten sie eigentlich mindestens einen Lenkknauf verwenden. Diesen darf man aber nur anbringen, wenn dies die Behörde angeordnet hat. Dazu ist ein Gutachten (Auflagen und Beschränkungen) des TüV oder DEKRA notwendig.

Hallo,

das Straßenverkehrsrecht gibt dem Fahrzeugführer eine hohe Verantwortung in der Selbsteinschätzung in Sachen Verkehrstüchtigkeit. So zum Beispiel bei Tabletteneinnahme, Alkoholkonsum und körperlichen Gebrechen auch Alterserscheinungen.
Da Sie beide Hände benötigen um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, sind Sie momentan nicht fahrtüchtig. Kommt es zu einem Verkehrsunfall und wird dieser Zustand bewiesen passieren zwei Dinge:

  1. Werden Sie verkehrsrechtlich bestraft (und zwar wegen einer vorsätzlich und nicht wegen einer fahrlässigen verbotenen Handlung)
  2. Ihre KFZ-Versicherung wird Sie zu dem entstandenen Schaden in Regress nehmen, denn Sie haben vorsätzlich ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt obwohl Sie hätten erkennen müssen, dass Sie nicht fahrtüchtig waren.

Im Prinzip können Sie Ihr jetziges Verhalten mit einem Alkoholverstoß von über 1,09 Promille vergleichen. Also Verkehrsstraftat und selbe Folgen…

Es gibt natürlich Menschen die mit einem Arm fahren dürfen. Die haben aber einen spezielle Voirrichtung am Lenkrad (ähnlich Trecker) und werden dann vom Sachverständigen zu der Handhabung überprüft. Das Ganze nennt man dann amtliche Auflage.

mfg
strucki

Hallo !

Jeder muss sein Fahrzeug jederzeit sicher führen können – das geht freihändig natürlich nicht. Grundsätzlich muss man aber nicht immer beide Hände am Lenkrad haben. Wie soll man sonst den Gang einlegen?“ Sie müssen das Auto sicher fahren. Sicher wäre beidhändig, würde ich sagen. In der StVO steht, dass Krafträder NICHT freihändig gefahren dürfen.“
Es stellt sich also die Frage wie man mit einer Hand lenken und schalten will? Diese Frage möge sich der Fragesteller selber stellen. In der StVO steht in keinem Satz das beide Hände am Lenkrad sein müssen. In der STVO steht aber auch, das von dem Fahrzeug keine Gefährdung ausgehen darf. Die Frage zu beantworten würde ein Richter übernehmen, wenn es auf Grund der Erkrankung und der Behinderung zu einem Unfall gekommen ist. Solange also nichts passiert, ist alles in Ordnung.
Die Verantwortung liegt also in der Hand des Fahrzeugführers.

Gruß

Frag Deinen Arzt.

Gruß,
Rainer