Hallo,
das dürfte urheberrechtlich nicht unproblematisch sein. Unabhängig davon sagt ebay:
Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
-Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
-Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
-Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben.
Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung erforderlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschließlich auf den eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung zu stellen.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen für
Immobilienangebote im Anzeigenformat. Solche Angebote dürfen einen Link zur Homepage des Anbieters enthalten, sofern dort ausschließlich weitere Immobilienanzeigen dieses Anbieters aufgeführt werden. Nicht erlaubt sind Links zu fremden Webseiten.
eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seiten führen z.B. auf die Mich-Seite des Verkäufers, die eigene Bewertungsseite, andere Angebote oder den eigenen eBay Shop. Als interne Verlinkung gelten auch Links zu eigenen Angeboten bei www.mobile.de.
Verweise zu externen Seiten autorisierter Serviceanbieter (z.B. Versandservices, Bezahlservices, Treuhandservices, Versicherungen).
Links, die für die Durchführung von Auktionen in der Rubrik „Stars & Charity“ notwendig sind.
Verweise, die für die Beschreibung von Angeboten, die den Verkauf von Domains oder Bannerwerbeplatz zum Inhalt haben, unerlässlich sind. Diese Angebote müssen in den für diese Angebote vorgesehenen Kategorien eingestellt sein. Die Verweise (Links) dürfen nicht zu Seiten führen, auf denen Inhalte und Angebote dargestellt werden, die bei eBay verboten sind.
per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildern und Multimediapräsentationen.
Verweise, sofern gesetzliche Vorschriften eine Ausnahme zwingend vorschreiben.
Diese Ausnahmen gelten nur, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene Artikel bewerben.
Gruß
S.J.
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