Darf ich-oder darf ich nicht

Hallo

ich habe in einen Online-Shop einen Artikel gekauft, den ich jetzt bei Ebay wieder verseigern möchte.
Im Online-Sop ist der Artickel sehr gut und ausführlich beschrieben-
Darf ich bei Ebay in meiner Beschreibung den Link zum Online-Shop reinsetzen, oder verstosse ich damit gegen Gesetze?

Danke, schon mal
Grüsse Ingo

So weit ich das beurteilen kann ist es nicht erlaubt
diese genannte Beschreibung zu kopieren, aufgrund des
Copyrights. Das verlinken auf diesen Artikel dürfte
erlaubt sein, allerdings haftet man falls auf der verlinkten
Seite illegale Inhalte sind. Sprich eine Klausel wie:
für den Inhalt der verlinkten Seiten bin ich nicht verantwortlich,
… zieht nicht! Dies dürfte aber wenn überhaupt nur in
Ausnahmen passieren.

Seit wann
Hallo,

Seit wann darf man bei ebay Links in die Auktionsbeschreibung einfügen?
Das letzte Mal, als ich das versucht habe meckerte das System, daß externe Links nicht erlaubt seien. Ist aber schon 2 Jahre her.

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eines verstehe ich nicht: In der Zeit, die Du damit verbringst, eine Lösung dafür zu finden, wie Du am besten die Originalbeschreibung verwenden kannst, hättest Du schon dreimal auf Basis dieser Beschreibung eine eigene Artikelbeschreibung formulieren können, ganz ohne Urheberrechtsprobleme und ohne den Käufer damit zu nerven, evtl. auf einen Link klicken zu müssen.

Dies nur als kleiner Tipp.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin

Seit wann darf man bei ebay Links in die Auktionsbeschreibung
einfügen?

Nen eBay Link wäre ja nicht extern :wink:
Und auch externe Links funktionieren solange bis eBay das mitkriegt.
Ich verlinke hin und wieder zu große Bilder in meine Beschreibungen als Thumbnails damit der Leser bei Bedarf sie laden kann oder ebend nicht.
Diese Bilder befinden sich auch auf externen Seiten.
Das letzte Mal vor 2 Tagen geschehen und alles i.O. ^^

MfG
Lily

Hi
ich verlinke immer meine Bilder… noch nie hat sich ebay beklagt…
HH

Hallo,

das dürfte urheberrechtlich nicht unproblematisch sein. Unabhängig davon sagt ebay:

Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

-Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
-Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
    -Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
    Verlust des PowerSeller-Status

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben.
Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung erforderlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschließlich auf den eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung zu stellen.

Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen für

Immobilienangebote im Anzeigenformat. Solche Angebote dürfen einen Link zur Homepage des Anbieters enthalten, sofern dort ausschließlich weitere Immobilienanzeigen dieses Anbieters aufgeführt werden. Nicht erlaubt sind Links zu fremden Webseiten.
eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seiten führen z.B. auf die Mich-Seite des Verkäufers, die eigene Bewertungsseite, andere Angebote oder den eigenen eBay Shop. Als interne Verlinkung gelten auch Links zu eigenen Angeboten bei www.mobile.de.
Verweise zu externen Seiten autorisierter Serviceanbieter (z.B. Versandservices, Bezahlservices, Treuhandservices, Versicherungen).
Links, die für die Durchführung von Auktionen in der Rubrik „Stars & Charity“ notwendig sind.
Verweise, die für die Beschreibung von Angeboten, die den Verkauf von Domains oder Bannerwerbeplatz zum Inhalt haben, unerlässlich sind. Diese Angebote müssen in den für diese Angebote vorgesehenen Kategorien eingestellt sein. Die Verweise (Links) dürfen nicht zu Seiten führen, auf denen Inhalte und Angebote dargestellt werden, die bei eBay verboten sind.
per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildern und Multimediapräsentationen.
Verweise, sofern gesetzliche Vorschriften eine Ausnahme zwingend vorschreiben.

Diese Ausnahmen gelten nur, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene Artikel bewerben.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich verlinke immer meine Bilder… noch nie hat sich ebay
beklagt…

Ich gehe mal davon aus, dass ebay sehr genau unterscheidet zwischen

a)
Links (Tag „href“), d.h. man gelangt durch Anklicken derselben auf eine externe Website und

b)
Laden von Bildern von einem externen Webspace (Tag „img src“), ohne dass man einen weitergehenden Verweis auf diesen Webspace einbaut (also nicht die Bilder als Links definiert).

Die Verwendung von Bildern von externem Webspace ist sogar bei den HTML-Tipps in ebay ausdrücklich beschrieben:

_ Ihrem Angebot Bilder hinzufügen
Verwenden Sie den -Tag und geben Sie die Webadresse für das Bild an._

Hier nachzulesen: http://pages.ebay.de/help/sell/html_tips.html?fromFe…

Ich habe schon sehr häufig Bilder von eigenem Webspace eingebaut, da kann man schöne große Bilder nehmen, diese mitten in den Text einbauen usw., war noch nie ein Problem.

Einen echten Link (href) habe ich noch nie verwendet.

Grüße
Sebastian