Hallo, ich werde bald in meine erste Wohnung ziehen. Mich würde es interessieren ob ich vorher den Vermieter fragen muss, oder ob ich einfach die Katze in die Wohnung nehmen kann?
Das kommt ganz drauf an was im Mietvertrag steht…
Für den Fall, dass Großkatzenhaltung untersagt wird?
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt mit Urteil vom 20. März 2013 seine mieterfreundliche laufende Rechtsprechung zur Haustierhaltung. Demnach sind generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in der Mietwohnung unzulässig. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, erklärten die obersten Richter in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 168/12)
Freilich müssen hier die Rechtsgüter abgewogen werden. Wer also noch weitere Mieter mit Katzenhaarallergie im Haus hat (oder selbst daran leidet) bzw. begründet darlegen kann, dass die gehaltene 300kg-Mieze den Schäferhund aufgefressen hat, sollte gute Karten bzgl. einer Untersagung haben.
Das ist ganz gewiß kein Grund, Mietern die Katzenhaltung wirksam untersagen zu können. Schließlich sind die Wohnungen ja abgeschlossen, so daß die Katze nicht einfach in fremde Wohnungen marschieren kann.
Eine Wohnungsbaugenossenschaft gestattete einem Mieter die „stets
widerrufliche“ Haltung einer Wohnungskatze. Sowohl die Mietverträge als
auch die Hausordnung sahen vor, dass die Haustierhaltung der
ausdrücklichen Zustimmung der Wohnungsbaugenossenschaft bedarf. Ein
Wohnungsnachbar dieses Katzenhalters wandte sich gegen diese
Katzenhaltung, da er nachgewiesener Maßen an allergischem
Asthma-Bronchiale litt. Die Genossenschaft weigerte sich die genehmigte
Katzenhaltung zu widerrufen, da der 12-jährige Sohn des Katzenhalters
verhaltensauffällig war und ein ärztliches Attest die Katze
therapeutisch empfahl. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht
sprachen sich für die Argumente des Allergikers aus. Die Gefahr, dass
dieser einen lebensbedrohlichen Asthmaanfall erleiden könnte, wiegt bei
der Interessenabwägung schwerwiegender als die psychische Entwicklung
des Kindes ohne Katze. Landgericht München I, Az.: 34 S 16167/03
Sehr spezieller Sachverhalt:
- Genossenschaft
- Haustierverbot gem. Satzung
- Haustierverbot gem. Mitgliederbeschluß
Das wenig bis gar nichts mit einem einfachen, im Mietvertrag festgelegten Haustierverbot zu tun. Was das angeht, wurde schon auf das entsprechende BGH-Urteil hingewiesen.