Ich wüsste gerne ob es rechtlich unbedenklich ist handelsübliche wanduhren einzukaufen und diese dann gewerblich über ebay weiterzuverkaufen, nachdem ich das gehäuse geöffnet habe und ein selbst gestaltetes (mit wunschfotos des kunden) ziffernblatt über das ursprüngliche geklebt habe!?
Ich biete dem Kunden so ja lediglich eine Uhr nach dessen individuellen wünschen und behaupte nicht das ich auch die Uhr hergestellt hätte (es sind keine logos oder namen von mir darauf, lediglich das wunschfoto des kunden)
Solange es für die Ursprungsware kein Urheberrecht gibt oder diese eine geschützte Markenbezeichnung hat, ist dies ohne Weiteres möglich.
Gruß
History55
Hallo!
Was kommt dir daran spanisch vor?
Ich möchte mir in einem Elektrogeschäft Uhren der Marke Trendtime kaufen(auf dem ziffernblatt ist der schriftzug trendtime erkennbar) - dann möchte ich die uhrenabdeckung und die zeiger abnehmen, auf das eigentliche ziffernblatt ein mit dem foto des kunden selbstgestaltetes ziffernblatt das ich zugeschnitten habe daraufkleben und anschließend wieder zeiger und glas einbauen! So entsteht eine schöne individuell gestaltbare uhr - ich möchte nur wissen ob ich das darf oder ob trendtime mich so verklagen kann/wird!? ich meine ich erwecke ja nicht den eindruck ich hätte die uhren hergestellt, ich verwende ja keine eigenen logos oder soetwas - die können doch froh sein das ich ihre uhren kaufe oder wie seht ihr das?
Es ist nicht erlaubt, „geschützte“ Ware (z.B. Uhren der Marke „Citizen“) mit einem anderslautenden Logo (z.B. „Rolex“) zu versehen: das wäre schlicht eine Fälschung. Zwar ziemlich überspitzt, aber es ist tatsächlich so.
Nur wenn du eine billige Uhr mit einem Rolex-Logo versiehst und dann als Rolex verkaufst, ist es Fälschung. Privat tragen darfst du sowas schon.
Es ist auch erlaubt eine Rolex optisch umzugestalten, z.B. mit Strasssteinchen etc. Hier hat Rolex gerichtlich versucht dagegen einzuschreiten - ist aber kläglich gescheitert.