Hallo!
Ich wüsste gerne ob es rechtlich unbedenklich ist handelsübliche wanduhren einzukaufen und diese dann gewerblich über ebay weiterzuverkaufen, nachdem ich das gehäuse geöffnet habe und ein selbst gestaltetes (mit wunschfotos des kunden) ziffernblatt über das ursprüngliche geklebt habe!?
Ich biete dem Kunden so ja lediglich eine Uhr nach dessen individuellen wünschen und behaupte nicht das ich auch die Uhr hergestellt hätte (es sind keine logos oder namen von mir darauf, lediglich das wunschfoto des kunden)
Vielen Dank schon mal!