Hallo,
wer weiss, ob ich privat Restbestände von rezeptpflichtigen Medikamenten im Freundeskreis oder auch online verschenken darf?
T.
Hallo,
wer weiss, ob ich privat Restbestände von rezeptpflichtigen Medikamenten im Freundeskreis oder auch online verschenken darf?
T.
wer weiss, ob ich privat Restbestände von rezeptpflichtigen
Medikamenten im Freundeskreis oder auch online verschenken
darf?
Weiß ich nicht. Aber ob nun verboten oder nicht. Wer hindert Dich daran? Deine Freunde und Verwandte werden ja wohl kaum zur Polizei rennen, wenn sie durch Dich Geld sparen können, oder?
Benni
Hallo Thomas,
wer weiss, ob ich privat Restbestände von rezeptpflichtigen
Medikamenten im Freundeskreis oder auch online verschenken
darf?
Das solltest Du nur tun, wenn Du auf bis zu drei Jahre Kost & Logie auf Staatskosten scharf bist. Näheres findest Du im Arzneimittelgesetz (unter anderem §§ 43, 95). Im Klartext: Die Abgabe von Arzneimitteln ist nur Apotheker und Ärzten erlaubt; Du bist zwar auch ein Studierter, aber eben vom falschen Fach.
Und dann wäre da noch die Sache mit der moralischen Verantwortung… Medikamente wirken bei jedem Menschen anders: was Dir hilft, kann für andere fatale Folgen haben, ob nun in Form von paradoxen Reaktionen (Beispiel: an sich dämpfende Psychopharmaka wie Diazepam können bei manchen Menschen Krampfanfälle auslösen oder gar zur Suizidalität führen), nicht abschätzbaren Nebenwirkungen, Arzneimittelinteraktionen (=Wechselwirkungen), was-weiss-ich. Auf Verdacht gemampfte Antibiotika - ‚weil es bei XY so gut gewirkt hat‘ - können zu Resistenzen führen, so daß im Ernstfall schließlich gar nichts mehr hilft. Na ja, und daß man bei einer solchen Verschenkaktion auch mal an einen Tablettensüchtigen geraten kann (steht ja schließlich bei niemandem auf der Stirn, gelle?), brauche ich wohl nicht zu erwähnen…
Grüße
Renee
Die betreffenden Vorschriften sprechen nur von „berufs- oder gewerbsmäßig“ und von „Handel“. Und genau das meine ich ja nicht.
Wenn Du Recht hast, Renee, dann macht sich ja jede Oma strafbar, die Ihrer Nachbarin mit einer Herztablette aushilft!!!
Also, wer hat Ahnung?
T.
Hallo Thomas,
Wenn Du Recht hast, Renee, dann macht sich ja jede Oma
strafbar, die Ihrer Nachbarin mit einer Herztablette
aushilft!!!
zwar weiss ich nicht genau, ob Renee hier Recht hat, aber ich glaube es. Und ausserdem hoffe ich wirklich für alle Beteiligten, dass eine Oma nicht der Nachbarin mit einer Herztablette (!!!) mal eben aushilft!
Du hast da gerade ein Beispiel gebracht, an dem du selbst schon erkennen müsstest, was du da insgesamt vorschlägst. Soweit ich mich erinnere, sind gerade Herzmittel absolut gefährlich für Leute, die eine evtl. andere Anamnese als der ursprüngliche Patient haben.
Und erst recht für Gesunde. Schon mal von Kindern gehört, die Omas Herztabletten für Bonbons hielten und an der Einnahme gestorben sind? Kann eine Oma wirklich wissen, ob die andere ihr Herzmittel verträgt?
Und genau darauf, glaube ich, wollte Renee hinaus. Man sollte/darf verschreibungspflichtige Tabletten nicht einfach weitergeben!
Gruß
Nita
Und genau darauf, glaube ich, wollte Renee hinaus. Man
sollte/darf verschreibungspflichtige Tabletten nicht einfach
weitergeben!
Wieso sollte ich jemandem, der ein bestimmtes Medikament benötigt, welches ich noch im Schrank zu liegen habe, nicht damit aushelfen? Das ist ja absurd - egal ob das nun im Gesetz steht oder nicht.
Aber ich sage es gerne noch mal: Wen interessiert das im Alltag? Wenn ich Freunden oder Verwandten Restpackungen gebe gilt wie immer der Satz: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“
Aber Deutsche gehen zum Lachen auch in den Keller, wenn der Vermieter das in den Mietvertrag schreibt.
Benni
hi Thomas,
gegen eine Weitergabe von z.B. Gelonida (rezeptpflichtig) hätte ich nichts einzuwenden, gegen ein Antibiotikum schon, erst recht gegen ein Blutdruck- oder Herzmedikament. Viagra nur, wenns nicht schaden kann (herzkranker Mann).
Frag doch einfach Deinen guten alten Hausarzt, ob er/sie es noch verwenden kann…
Gruß synapse, der eher praktisch als juristisch denkt…
Gelonida
Hallo Synapse,
gegen eine Weitergabe von z.B. Gelonida (rezeptpflichtig)
hätte ich nichts einzuwenden,
Hmmm… Das sehe ich ein wenig anders… Gelonida enthält Codein, das - wie alle Opiate - abhängig macht bzw. zur Entwicklung einer Toleranz führt. Insofern hätte ich beim Verschenken dieses Mittels durchaus Bauchschmerzen.
Grüße
Renee
An alle Beantworter…
Zunächst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten und Ratschläge. Nur, Leute, das ist alles nicht das, was ich wissen wollte.
Mir geht es allein um die Frage, ob ich mich strafbar bzw. bußgeldpflichtig mache, wenn ich Restbestände von rezeptpflichtigen Medikamenten verschenke. Beispiel: Ein Diabetiker wechselt sein Insulin und verschenkt einige Restampullen an einen anderen Diabetiker.
Nach Euren Anteorten und nach eigenen weiteren Recherchen gehe ich davon aus, dass es nicht strafbar etc. ist.
Tschööö
T.
Hi Thomas,
frag doch bitte mal im Rechtsbrett nach. Wie soll bitte jemand von der Basis wissen, was sich irgendwelche Juristen ausgedacht haben? Der Normalbürger handelt eh fast nie nach dem Gesetz, sondern danach, was ihm sein Rechtsempfinden sagt. Ich hätte keine Probleme damit jemandem den ich persönlich kenne meine Ibuprofen600 (Rzpf) mit dem Hinweis zu geben, er solle besser nur eine Halbe nehmen. „Irgendeine“ Oma aus meinem Haus würde von mir dagegen _garnichts_ bekommen.
Wie gesagt, vermutlich kann dir nur ein anderer Jurist ein Antwort auf deine Frage geben.
Viele Grüße,
J~
Hi!
Wieso sollte ich jemandem, der ein bestimmtes Medikament
benötigt, welches ich noch im Schrank zu liegen habe, nicht
damit aushelfen? Das ist ja absurd - egal ob das nun im Gesetz
steht oder nicht.
Seh ich zwar genauso, aber ich habe mal im Zitat ein Wort markiert.
Sofern es sich nämlich wirklich um ein BESTIMMTES Medikament handelt, daß der eine nimmt und der Freund nimmt genau dasselbe ( selber Wirkstoff, selbe Dosierung!!! ), spricht sicher nichts gegen - wieso auch?
Aaaaber: um mal beim Beispiel „Herztablette“ zu bleiben, es ist immer schön, wenn Pat. erzählen, sie nehmen eine „Herztablette“ - schön, welche von den hundert verschiedenen ist es und in welcher Dosierung?!
Wie bereits von anderen gesagt, was dem einen hilft, kann beim nächsten übel ausgehen
Drum ist Weitergabe nur dann unter Laien sinnvoll, wenn es wirklich genau dasselbe Medikament ist, das auch beide nehmen.
Sorry für die Karinthenk…erei, aber das mußte hier sein
Gruß,
Sharon
hi Renee,
ich meine natürlich eine(!) Gelonida, nicht eine Klinikpackung.
Und Codein ist eigentlich auch kein Opiat…
Ansonsten haben wir wohl die gleiche Meinung
gruß synapse, der sich der Meinung „Rechtsbrett“ anschließt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry für die Karinthenk…erei, aber das mußte hier sein
Nein, Dein Einwand ist berechtigt.
Benni
Hallo,
gehe einfach davon aus, dass du damit auch die Verantwortung für Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten übernimmst, sollte es dazu kommen.
Gruß, Niels