Hallo,
ich habe eine Frage. Und zwar bin ich zur Zeit in der Ausbildung zur Erzieherin und jetzt schwanger geworden…
Ich habe leider die Impfung gegen Masern, Mums und Röteln nicht bekommen…
Darf ich trotzdem mein Praktikum nächste Woche im Kindergarten starten oder nicht??
Also in Bayern zumindest gibt es eine Biostoffverordnung, so nennt sich die und nach dieser darfst Du gar nicht arbeiten gehen, auch wenn Du geimpft wärst. Dein Arzt müsste das eigentlich auch wissen und Du musst es ja auch der Praktikumsstelle melden und die werden Dir denke ich das gleiche sagen.
Hallo zurück,
es gibt kein Gesetz, dass eine Tätgkeit verbieten würden - soviel zur rechtlichen Seite.
Das größte Risiko ist vermutlich eine Röteln-Erstinfektion in der Schwangerschaft. Das kann natürlich passieren und gefährdet das Kind. Ich würde versuchen zu klären:
Sind die Kinder in der Einrichtung geimpft und damit immun?
Wenn das so ist, bleibt nur das - ohnehin nicht vermeidbare - Restrisiko des täglichen Lebens, da man immer mal wieder auf neue Leute z.B. in der Straßenbahn trifft.
Verrückt machen würde ich mich auf gar keinen Fall lassen.
Bei Verdacht auf eine Infektion bzw. nachträglich bekannt gewordenem Kontakt zu einem Infizierten würde ich umgehend den Arzt aufsuchen.
Liebe Grüße
Ralf
Hallo olli,
nein darfst du nicht!
Der Betriebsarzt muss erst feststellen, wie der Titer-Status ist. So lange wirst du krank geschrieben. Der Betriebsarzt (jeder KiGa hat seinen zugewiesenen!) sagt dir dann, ob du überhaupt noch und wenn ja unter welchen Umständen du arbeiten darfst.
Lass dir von niemandem was anderes einreden!!
Gruß tantegitt
Danke!
Soweit hatte ich das auch in Erinnerung.
Aber ich bin zur Zeit auch noch in der Schule und es nur ein Praktikum…
Ist es dann genauso??
Hallo olli1989,
… bin ich zur Zeit in der Ausbildung zur Erzieherin
und jetzt schwanger geworden…
zunächst erst mal meinen Glückwunsch.
Prinzipiell ist die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten. Zum einen spielt Deine Rolle als Arbeitnehmerin eine Rolle. Hier gelten Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen sowie auch die erwähnte Biostoffverordnung (die übrigens eine Bundesverordnung ist und damit nicht nur in Bayern gilt) eine Rolle.
Hier muss er Betriebsarzt des Arbeitgebers eine Risikobewertung erstellen und dann entscheiden.
Als zweites ist der Schutz der in der Einrichtung betreuten Kinder wichtig. Das Personal sollte diese nicht mit schweren und lebensgefährlichen Erkrankungen anstecken (können). Eigentlich ist es sinnvoll, dass alles Personal in Krabbelgruppen, Kinderkrippen, -gärten zweimal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft ist sowie auch einen Schutz gegen Varizellen und Pertussis (Keuchhusten) hat.
Ein Schutz besteht auch, wenn man als Kind diese Krankheiten durchgemacht hat. Da die Impfstoffe teils erst in den 70er Jahren eingeführt werden konnten hat dies älteres Personal meist selber durchgemacht.
Wahrscheinlich wird man daher abraten das Praktikum jetzt durchzuführen.
Schade, dass Du noch nicht gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft bist. Während der Schwangerschaft sollte man daher Ansteckungsrisiken vermeiden und eher etwas zurückgezogener leben. nicht nur Kinder können einen Anstecken, die genannten Krankheiten betroffen heute oft auch Erwachsene.
Kontaktpersonen wie z.B. Familienangehörige sollten sich sehr bald impfen lassen - falls kein Schutz vorhanden ist - damit sie Sie nicht anstecken können.
Auch ein Ansteckungsrisiko des Neugeborenen in den (ungeschützten) Monaten nach der Geburt wird so vermieden.
Sie selbst sollten die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sehr rasch nach der Geburt (in der ersten Woche) nach der Geburt durchführen lassen um Ihr Kind und auch sich selbst zu schützen. Ein Risiko für das Kind besteht durch ihre Impfung nicht, auch Stillen ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Bei konkreten Fragen zum Impfschutz kann Sie Ihr Haus- oder Ihre Frauenarzt und auch Ihr Gesundheitsamt vor Ort beraten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine kompensationslose Schwangerschaft und Geburt
Andreas Kaunzner
Arzt
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Die Auskünfte und Ratschläge, die hier erteilt werden, ersetzen nicht die Beratung durch einen Arzt und sind vollkommen unverbindlich. Ratschläge von Fachkundigen (Ärzten und Apothekern usw.) sind von diesem Vorbehalt nicht ausgenommen, da durch die Schriftform eine echte Diagnosestellung, somit auch ein Therapievorschlag, ausgeschlossen ist.
Gleichzeitig warnen wir ausdrücklich vor Selbstmedikation ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder mit dem Apotheker.
Nachtrag: auch im Rahmen eines Praktikums geht es um den Schutz von Ihnen und Ihrem ungeborenen sowie auch der Kinder in der Einrichtung.
Also - gleiche Betrachtung des Problems.
Vielen Dank für die Auskunft!