Welchen Nutzen er hat, hast Du doch im ersten Satz selbst gesagt !
Dass nämlich früher eben nicht alle Mieter das jährlich haben machen lassen. Der Vermieter ist aber nach wie vor für die Sicherheit im Haus verantwortlich und braucht einen Nachweis.
Es ist für den Vermieter viel einfacher, einen gemeinsamen Auftrag an eine Firma zu vergeben. Dann hat er mit der Durchführung und dem Nachweis der Erledigung nichts zu tun.
Die Kosten sind umlagefähig,
Und mal am Rande, 56 € für eine Thermenwartung (einschl. Reinigung) ist sehr wenig. Das deckt gerade mal die Anfahrtskosten und wie viel Arbeitszeit kann da enthalten sein ? Und die MWST ist auch schon enthalten ?
Und was ist mit Verschleißteilen, wie Düsen oder Flammenüberwachung?
Da stimmt wohl was nicht. Wo ist das so preiswert, wenn das eine Fachfirma ist, die eine Zulassung für Gasgerätewartung hat ?
Selbst die 95 € sind noch günstig. Mag sein, hier ist für das gesamte Haus kalkuliert, weil ja alles an einem Tag gemacht werden kann.
Aber es gilt das was im Mietvertrag steht. Steht da, der Mieter veranlasst und bezahlt es selbst, dann darf er auch den Fachmann selbst suchen und beauftragen.
Eine Änderung wäre nur einvernehmlich möglich. Sollten etwa einzelne Mieter die Wartung nicht machen lassen, dann müsste der Vermieter gegen sie einzeln vorgehen( was bis zur Kündigung führen könnte).
MfG
duck313