Darf ich so als Privatmann verkaufen?

Hallo zusammen,
ich habe heute eine etwas kompliziertere Frage an Euch:

Ich habe ein Minijob-Angebot erhalten, dem zu Folge ich Waren einer Firma unter meinem (Privat-)Account bei eBay verkaufen soll. Die Ware befindet sich bei der Firma auf Lager und wird auch von dort an die Kunden verschickt. Die Zahlung der verkauften Artikel geht an mich - ich sammele die Zahlungen eines Verkaufstages und sende eine Sammelüberweisung an die Firma. Der Verdienst läuft über Provisionen und sämtliche Kosten (Kontoführung, eBay-Gebühren u.s.w.) werden mir durch die Firma erstattet.
Darf ich überhaupt regelmäßig Neuware (ca. 50 Artikel pro Monat) als „Privatmensch“ bei eBay verkaufen oder gilt das dann bereits als gewerbliche Tätigkeit?
Und muß ich da irgendwas beim Finanzamt melden?

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten,
liebe Grüße,
Nicole

Hallo,

Ich habe ein Minijob-Angebot erhalten, dem zu Folge ich Waren
einer Firma unter meinem (Privat-)Account bei eBay verkaufen
soll.

Das klingt relativ unseriös, die Firma möchte sich wohl so um die Pflichten des gewerblichen Verkäufers drücken (Rückgaberecht usw.).

Darf ich überhaupt regelmäßig Neuware (ca. 50 Artikel pro
Monat) als „Privatmensch“ bei eBay verkaufen oder gilt das
dann bereits als gewerbliche Tätigkeit?

Aus ebay-Sicht ist das definitiv gewerblich. Der Rest wäre Rechtsberatung, die gibt es hier nicht.

Gruß,

Myriam

Hallo

habe selber so ein ähnliches Problem jetzt ist mir ebay am Kragen

weil ich zuviel verkaufe als Privat Verkäufer

würde auf jeden Fall zum Finanzamt gehen!sonst wird der account eingeschränkt wie bei mir

lg
Steve

Hallo Nickelchen.

Im besten Fall will sich die Firma um die Pflichten eines Gewerblichen Verkäufers drücken.

Im schlechtesten Fall kassieren sie das von dir überwiesene Geld, versenden keine Waren und tauchen auf nimmerwiedersehen unter.

Das ist ein eindeutiger Fall von „Finger weg“.

Grüße
Joshua

Hallo Nicole,

sonderlich kompliziert finde ich das nicht.

Ich habe ein Minijob-Angebot erhalten,

Die Bezeichnung „Minijob“ sei erst einmal zurückgestellt (siehe folgendes).

dem zu Folge ich Waren
einer Firma unter meinem (Privat-)Account bei eBay verkaufen
soll.

Hast du dir die Frage mal gestellt, warum die Firma das nicht unter ihrem Account tut? Im günstigen Fall, um die Gewährleistung zu umgehen, im ungünstigen Fall - siehe folgendes…

Die Ware befindet sich bei der Firma auf Lager und wird
auch von dort an die Kunden verschickt.

Wird sie das?

Die Zahlung der
verkauften Artikel geht an mich - ich sammele die Zahlungen
eines Verkaufstages und sende eine Sammelüberweisung an die
Firma.

Du sendest also erst alle Einnahmen an die Firma?..

Der Verdienst läuft über Provisionen und sämtliche
Kosten (Kontoführung, eBay-Gebühren u.s.w.) werden mir durch
die Firma erstattet.

… und hoffst dann darauf, dass sie dir die ebay-Gebühren, die von deinem Konto von Ebay aus abgebucht werden, erstattet? Und hoffst dann auch noch, dass du deinen „Lohn“ (deine Provision) bekommst?

Darf ich überhaupt regelmäßig Neuware (ca. 50 Artikel pro
Monat) als „Privatmensch“ bei eBay verkaufen oder gilt das
dann bereits als gewerbliche Tätigkeit?

Das gilt als gewerbliche Tätigkeit. Für Ebay … und

Und muß ich da irgendwas beim Finanzamt melden?

… auch für das Finanzamt. Demzufolge bist du nicht „Angestellte“ auf „Minijob-Basis“ (siehe Anfang), sondern gewerblicher Händler. Ergo nix mit Sozialversicherungsbeiträgen, Urlaubsanspruch und Co. Das darfst du alles selber machen. DU stehst in der Haftung gegenüber dem Kunden, wenn der seine Ware nicht bekommt. DU wirst dich mit seinen Reklamationen auseinandersetzen dürfen, FALLS die Ware geschickt wird, aber defekt ist. Nebenbei die Folgen, wenn du gegenüber Ebay als unseriöser Verkäufer da stehst, das dürfte in der Auflistung aber dann noch das geringste Problem sein.

Immer dann, wenn da ein „Arbeitgeber“ irgendeine „Tätigkeit“ von dir will, die eigentlich nur darauf ausgerichtet ist, deinen Namen und dein Konto zu gebrauchen (missbrauchen wäre das bessere Wort): FINGER WEG. (Sonst Finger ab…)

LG Petra

Hi,

ich muss mich meinen Vorrednern ausnahmlos anschließen!

Wer durchschnittlich mehr als 20 Artikel pro Monat verkauft, ist für ebay ein gewerblicher Händler.

Weitere Infos dazu gabs im ebay-Magazin, Heft 2/2008.

LG Robin