Hallo, Ich habe eine frage was ein mietrecht betrift. Ich habe vor par monaten eine gewerbliche mietvertrag unterschrieben (das obiekt war ein normale wohnung welsche laut vermieter würde als gewerbliche obiekt umgeschrieben) fur nur gewerbliche nuzung. Vor 2 wochen riff mich mein wermieter an und sagte das der stadt hat zürick enzogen das zustimung für gewerbliche nuzung des obiektes und ich mus mein gescheft schlisen (ich habe keine schreiben bekommen) Mein Vermieter hat wiedersprüch angeligt und ein eil antrag bei Gericht für aufhebung des bescheides. Jezt meine frage wie lange dauert bearbeitung bei Gericht ein eil Antrags? und ich kann zur zeit nicht arbeiten und das obiekt nicht benuzen ,darf ich sonderkündigen ?ist das eine grund kundigen ohne 3 Monaten frist?
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empfehlen würde ich zusätzlich - einen Deutsch-Kurs zu belegen.