Darf ich über das Stammkapital einer UG verfügen?

Moin,

ich befinde mich aktuell in der Gründungsphase einer Unternehmensgesellschaft (UG - haftungsbeschränkt) mit nur einen Alleingesellschafter (mir).

Es stellt sich für mich jetzt die Frage, wie ich mein verfügbares Kapital von ca. 6,000 EUR in die Gesellschaft einbringe.

Ich hatte mir zunächst überlegt, das Stammkapital so gering wie möglich (eventuell sogar bei nur 1,00 EUR) zu halten da ich davon ausging, das es eine Art Sicherheitseinlage ist über die nicht frei verfügt werden kann.

Ist dies der Fall, oder bin ich des bezüglich falsch informiert?

ich kann die Frage leider nicht beantworten - in Österreich ist das Gesellschaftsrecht anders und es gibt keine UG.

viele erfolg und alles gute!
Anja

Hallo,
Prinzipiell darfst Du über das Stammkapital verfügen. Dazu ist Kapital ja da.

Allerdings ist die Frage nicht so einfach zu beantworten, da alle möglichen Gründe für oder gegen ein hohes Haftungskapital sprechen können.

Ich empfehle dringend einen Steuerberater zu konsultieren. Notfalls hat auch deine örtliche IHK gute - und kostenlose - Berater.

viel Erfolg

Peter Pölzgutter
http://www.123firmenwert.de

Guten Morgen,

vorne an, einen juristischen Rat kann ich Dir leider nicht geben und Rechtsberatung ist natürlich nur Rechtsanwälten vorbehalten.
Soviel jedoch: eine Stammeinlage kann nach der Einzahlung sofort gemäß Satzung und Geschäftszweck verwendet/verausgabt werden. Lediglich ein beweißkräftiger Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage ist zu führen und aufzubewahren (aus haftungsrelevanten Gründen). Dies hat den Hintergrund, dass bei einer evtl. Insolvenz der Gesellschafter in Höhe der Stammeinlage haftet (1 € od. 25.000 € oder mehr!); dies kommt dann zum Tragen, wenn er die Einzahlung der Stammeinlage nicht nachweisen kann!
Das ist mit das erste, was ein Insolvenzverwalter prüft.
Die Höhe spielt hierbei keine Rolle.

mfg
Kiri

Moin, Moin!

Leider kann ich da nicht weiterhelfen. Ist schon zu lange her und zu viel hat sich verändert.
Eine Recherche im Internet hat nichts gebracht?
Die Frage bitte noch mal an einen Juristen richten. Da scheint mir das Wissen in weit höherem Maße aktuell zu sein.
Auch ein Steuerberater sollte da fitter sein als ich.
Mein Spezial-Thema - und falls da Fragen auftauchen gerne wieder - ist Marketing-Kommunikation.
Alles Gute

Herzlichst Peter Sky

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Gründungsphase einer Unternehmensgesellschaft (UG - haftungsbeschränkt) mit einem Alleingesellschafter

Frage: Wie soll ich mein verfügbares Kapital von ca. 6,000 EUR in die Gesellschaft einbringen.

Ich hatte mir überlegt, das Stammkapital so gering wie möglich (eventuell sogar nur 1,00 EUR) zu halten, da ich davon ausging, das es eine Art Sicherheitseinlage ist, über die nicht frei verfügt werden kann.

Ist dies der Fall, oder bin ich diesbezüglich falsch informiert?
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kann leider nicht weiterhelfen.

Sorry, kann nicht weiterhelfen. Schönes Wochenende.

Also meines Wissens darfst Du über das Stammkapital verfügen, Du musst aber unbedingt (und das ist verpflichtend) 25% des Jahresgewinns in eine Rücklage abführen, bis das Stammkapital bei 25000 € liegt. Dann kannst Du die UG in eine GmbH umwandeln

Das Stammkapital ist eine Art Sicherheit. Sie können kurzfristig darüber verfügen. Sie müssen jedoch darauf achten, dass das Stammkapital aufrechterhalten wird. Dieses ist ein Indiz für Ihre Bonität.
Mfg

Hallo, die Sicherheitseinlage hängt von dem Gewerbe ab welches du anbieten möchtest. Es versteht sich von selbst, das man mit 1 € 0 Sicherheit hat.
Deswegen sollten die Einlagen etwas höher sein. Bei einem Crash kann man trotzdem auf dein PV zugreifen. Es sei denn du meldest in diesem Fall PI (Privatinsolvenz)
Gutes Neues Jahr wünsche ich dir