Darf ich während Bezug private BU-Versicherung Minijob ausüben?

Guten Tag.
Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin.

Ich beziehe seit Jahren neben meiner kleinen gesetzl. Rente (Erwerbsminderungsrente, wo ich noch max. 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden pro Woche arbeiten darf) eine kleine private BU-Versicherung.
Beides zusammen reicht gerade so aus.

Nun soll ich lt. meinen Ärzten mir einen Minijob suchen.
Ich dürfte lt. denen 2 Stunden am Tag leichte arbeiten tätigen.
Ich möchte das natürlich auch. Hatte aber immer Angst, dass mir dann die private BU gestrichen wird (bei der gesetzl. darf ich das ja).

Meine Frage.
Im BU-Vertrag steht "Bu besteht bei Berufsunfähigkeit ab 50%). Bisher zahlten die ja auch.
Im Kleingedruckten steht.
„Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der Infolge von Krankheit…, die ärztlich nachzuweisen ist (ist geschehen), voraussichtlich dauernd eine Erwebstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben o d e r nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann“.

Heisst das, dass ich ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung (also Minijob 450e) neben der BU-Rente ausüben darf?
Nur mehr als eine geringfügige Beschäftigung (also Teilzeit und mehr) darf ich nicht.

Danke für eure Hilfe!

Ich wüsste wie man das rauskriegen kann und zwar sogar rechtsverbindlich !
Frage bei der BU schriftlich an und lasse es dir bestätigen, dass ein Minijob diesen Ausmaßes unschädlich wäre.

MfG
duck313