Darf ich während der arbeitslosigkeit bei meinem früheren arbeitgeber 165 euro dazuverdienen

Darf ich, während ich Arbeitslosengeld beziehe, bei meinem früheren Arbeitgeber 165 Euro dazuverdienen

Guten Tag,

Darf ich, während ich Arbeitslosengeld beziehe, bei meinem
früheren Arbeitgeber 165 Euro dazuverdienen

Hallo,
Ja soviel ich weiß,aber Du musst es Deinem Amt mitteilen.
Zitat Arbeitsagentur:
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.

Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.
by
medealuna