Darf ich Waschmaschine rechtl. in Keller stellen?

Hallo zusammen, ich habe eine dringliche Frage! Ich wohne als Untermieter mit meinem Vermieter in einem 1 familienhaus! Zusammen nutzen wir auch den Keller wo unsere beiden Waschmaschinen stehen. Nun hatte ich ein bisschen stess mit der Freundin des Vermieters und diese verlangt jetzt das ich innerhalb 1 Woche meine Waschmaschine aus den Keller Räume. Reden hilft da nicht!! Leider habe ich in der Wohnung nicht wirklich Platz für die Maschine, es sei den ich möchte schief auf der Toilette sitzen. Im Mietvertrag steht der Keller aber drin, also Miete ich den mit! Gibt es ein recht oder Gesetz das mir ausdrücklich erlaubt die Waschmaschine im Keller stehen lassen zu dürfen? Oder etwas das ich ihr vorlegen kann, damit meine Maschine im Keller bleiben kann? Bitte helft mir!

Hallo,
dies sollte im Mietvertrag stehen. Wenn nicht, dann hast Du auch kein Recht darauf.

Gruß
Udo

Hallo, ich bin kein Experte, finde die Situation trotzdem klar.
1.)Du hast den Mietvertrag mit dem Vermieter, nicht mit seiner Freundin, abgeschlossen. Sie hat diesbezüglich nichts zu sagen.
2.) im Mietvertrag steht der Keller (der gesamte Keller? oder nur diesen Raum) zur Mitbenutzung drin. Also darfs du Deine Waschmaschine dort stehen lassen. Es sei denn, der Vermieter bietet Dir einen anderen Kellerraum als „Waschküche“ an.
Unterhalte Dich mal (nur) mit dem Vermieter, ohne seine Freundin ins schlechte Licht zu stellen.
Toi, toi, toi
mfg

Vielen dank für die Antwort! Ja so seh ich das eig auch. Im Mietvertrag steht das dazu 1 Kellerraum gehört und das ist dann logischer Weise auch der. Und eig währe dann ja auch die Frage wie weit ich das recht habe dort ihrgendwas reinzustellen? Und das eine Waschmaschine nicht drin stehen darf steht nicht im Vertrag! Weist du ob es da ein Gesetz, Paragraph oder ähnliches gibt? Vielen dank

Hallo,

wenn der Keller als Mietobjekt dazu gehört, dann gibt es gar keine Frage. Die Waschmaschine kann im Keller stehen bleiben. Alles andere ist eine Farce. Wer ist die Freundin, dass sie denkt, sie könnte bestimmen, was sie mag. Der Vermieter bestimmt mit dem Abschluss des Mietvertrages, was kann und was nicht. Ansonsten hole ich mir immer Tips vom Mieterverein. Wäre eine Idee.

Wenn der Keller im Mietvertrag steht ist die Lage klar und die Maschine darf im Keller bleiben.

Ich würde mit dem Vermieter direkt reden, nicht mit irgendeiner Freundin.

Hallo,

wenn es im Keller den Anschluss für die Maschine gibt und du den mitgemietet hast, sollten da keine Probleme entstehen. Wie ist es denn direkt mit dem Vermieter zu sprechen und nicht mit deren Freundin? Wie sieht er dass? Schließlich hast Du ja Deinen Mietvertrag mit ihm geschlossen und nicht mit ihr!!

Hoffe, damit etwas geholfen zu haben und würde gerne über den weiteren Verlauf informiert werden…

MfG
Sabine Kruse

Hallo,

es tut mir leid, aber ich kann Dir nicht sagen,
ob das mitmieten eines Kellers die Berechtigung zum
Anschließen einer Waschmaschine beinhaltet.

Gruß S.

Hallo,

bei wemm bist Du der Untermieter, wer hat den Mietvertrag unterschrieben? hat die Freundin überhaupt das Recht so etwas zu bestimmen? WEnn im Mietvertrag die Kellernutzung vermerkt ist, darf dort auch eine Waschmaschine stehen. Mir fehlen bei so einer Sache die Worte. mfg

Hallo Carinaj,
wie schon erwähnt, kein Experte.
Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab §535 sind die Formen der Mietverträge behandelt. Hier bitte mal den §578(2) und die §§552 sowie 569 genauer ansehen. Den BGB kannst du googeln.
Mach´s gut.

die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten:
Schau mal in deinen Mietvertrag, in der Regel steht es dort drin - wie die Waschmaschinenfrage geregelt ist - besonders wenn dafür ein Platz im Keller angewiesen ist.

Wenn nicht - gibt es noch die Möglichkeit auf das Gewohnheitsrecht zu pochen. Ich weiß ja nicht wie viele Jahre du in dem Haus schon wohnst. Aber wenn es von Anfang an so geregelt ist, dann ist es dein gutes Recht die Waschmaschine dort stehen zu lassen, wo so all die letzten Monante/Jahre gestanden hat.
Zur Not mußt du halt zu einem Anwalt gehen oder in die Verbraucherzentrale.
viel Erfolg - Barbara Natzschka

Lieber Fragesteller!
Gültig ist der Mietvertrag!
Der Keller wird im Mietvertrag mit genannt, gehört aber nicht zwingend zur Wohnung. Die Aufstellung einer Waschmaschine im Keller kann Ihnen nicht streitig gemacht werden.
Da ich kein Jurist bin, kein Richter, kann ich nur meine Meinung äußern.
Die Waschmaschine kann im Keller bleiben!
Ansonsten muß der Mietvertrag geändert werden oder gar gekündigt.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“

Sachverhalt ist nicht präzise: WM im Kellerraum oder Wäschekeller - was hat die Freundin des Vermieters, mit der kein Vertragsverhältnis besteht, für Weisungsrechte?

Sorry dass nicht mehr geht

pete88

Vielen dank für die ganze antworten! Ihr habt mir sehr geholfen! Ich habe mich heute mit meinem Vermieter zusammengesetzt und ihm die Fakten erklärt ( wie ihr mit hier beschrieben)! Außerdem hab ich ihm erklärt das es ziemlich umständlich und unpraktisch für mich währe. Darauf hat er sich dazu entschlossen noch mal mit seiner Freundin zu reden und ich darf meine WM wohl unten stehen lassen. Bin mal gespannt ob da von IHR noch was kommt! Vielen lieben dank, ihr habt mir sehr geholfen! Lg

Hallo,
es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an.
Dort sollte die Nutzung der Kellerräume definiert sein. Wenn Sie beispielsweise nicht die Nutzung der Waschküche festgelegt haben und dort nur eine schwammige Formulierung vorhanden ist, wird es schwierig. Es kommt wirklich auf die Formulierung an…

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Normalerweise ist auch in einem Mietvertrag geregelt ob man die WaMa in den keller stellen darf ! Ist dies nicht der Fall so hat man zwar ein Nutzungsrecht des Kellers was aber nicht bedeutet das auch die Waschmaschine stehen darf ! Da es aber bisher geduldet wurde könnte dies zum Rechtsstreit führen ! Wurde die Aufforderung schriftlich gemacht ? Wenn nicht dann würde ich das ganze erstmal so lassen ! Falls die Aufforderung schriftlich gemacht wurde zum Anwalt gehen !
Grüße

Hallo,
rechtlich bin ich etwas überfragt, aber ich gehe davon aus, wenn der Keller mit vermietet wurde und dort die ANschlüsse sind kann die Waschmaschine dort bleiben.
Kleiner Tipp am RAnde:
Schalten Sie evtl. die Gebäudeversicherung ein, sofern sie wissen welche Versicherung es ist. Viele Versicherungen wünschen sogar aus versicherungsrechtlichen Gründen das die Waschmaschinen im Keller sind um bei Auslaufen einer Maschine höhere Schäden in der Wohnung zu vermeiden
mfg
MT